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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Niedrigwasserlage hat das Landratsamt Calw eine Rechtsverordnung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Regelung gilt vom 3. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2026 für alle Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teiche im Landkreis Calw.

Die Wasserstände in den Gewässern sind infolge der trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Gleichzeitig steigen die Wassertemperaturen und der Sauerstoffgehalt nimmt ab. Diese Bedingungen belasten Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen erheblich. Nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde ist in den kommenden Wochen nicht mit einer nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation zu rechnen.

Zum Schutz der Gewässer ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern während des genannten Zeitraums grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind lediglich das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Handgefäßen, beispielsweise Eimern oder Gießkannen, sowie die Entnahme geringer Wassermengen zum Tränken von Vieh. Ebenfalls unzulässig sind das Aufstauen von Gewässern und das Anlegen von Vertiefungen zur Wasserentnahme.

Die Rechtsverordnung dient dem Schutz des Wasserhaushalts sowie der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und soll weitere Schäden an den Gewässern verhindern.

Das Landratsamt Calw bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und Wasser – auch Trinkwasser – möglichst sparsam zu verwenden. Jeder Beitrag hilft, die Gewässer und ihre Lebensräume während der anhaltenden Trockenperiode zu schützen.

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