Neue Regelungen für Reisepässe zum 1. Januar 2024
Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Dadurch wird die Fälschungssicherheit und Integrität der Daten in allen mehrjährig gültigen deutschen Ausweisdokumenten gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente gestärkt.
Statt des Kinderreisepasses ist es möglich, für Babys und Kleinkinder einen elektronischen Reisepass mit der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen zu beantragen. Ein Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und kostet 37,50 Euro.
Alternativen zum Reisepass
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Personalausweis zu beantragen. Mit dem Personalausweis können allerdings nur die 27 EU-Länder sowie vereinzelte Staaten innerhalb Europas bereist werden. Der Personalausweis hat ebenfalls eine Gültigkeit von 6 Jahren und kostet 22,80 Euro.
Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig.
Reisepass: Lieferzeiten und Einreisebestimmungen
Die Lieferzeit von Reisepässen beträgt in der Regel 3 bis 5 Wochen, beim Personalausweis 2 bis 3 Wochen.
Bei Reisepässen besteht die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Dabei wird ein Aufpreis von 32,00 Euro erhoben, die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche.
Bitte beachten Sie die Lieferzeiten und Einreisevoraussetzungen im Reiseland bei der Planung Ihrer nächsten Reise. Informationen zu den Einreisebestimmungen für alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertigesamt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Reisepass: Gebührenerhöhung ab 24 Jahren
Eine weitere Änderung zum 1. Januar 2024 sieht vor, dass die Gebühr für den Reisepass für
Antragsteller über 24 Jahren von bisher 60,00 Euro auf 70,00 Euro erhöht wird. Die Gebühr
für unter 24-jährige Antragsteller bleibt bei 37,50 Euro.
X