Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Personalausweis und Reisepass

Der Neue Personalausweis
Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Broschüre- Onlinefunktionen Personalausweis

Über alle Änderungen und Neuerungen können Sie sich hier informieren oder
direkt unter www.personalausweisportal.de nachlesen.

Bitte Ausweispapiere rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen.

Das Passamt empfiehlt von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, auf die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu achten. Die Produktion kann bei der Bundesdruckerei bis zu vier Wochen, vor der Hauptreisezeit auch mehr, in Anspruch nehmen.
Anträge auf Ausstellung neuer Dokumente können Sie im Bürgerbüro stellen. Da die Antragstellung heute umfangreicher ist, kommt es nun häufger zu längeren Wartezeiten. 
Hierfür bitten wir um Verständnis.

Was ist mitzubringen?

Zu jedem Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass wird ein aktuelles, biometrisches Passfoto benötigt. Mitzubringen sind die ablaufenden Reisedokumente. Wenn zum ersten Mal in Gechingen ein Reisedokument beantragt wird, muss bei der Antragstellung auch eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde evtl. Einbürgerungsurkunde vorgelegt werden.

Ab dem 12. Lebensjahr kann für ein Kind ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Für Kinder unter 16 Jahren ist bei der Antragstellung von einem Personalausweis oder Kinderreisepass eine Zustimmungserklärung beider Elternteile vorzulegen. Ebenso für einen Reisepass bis zum 18. Lebensjahr. (Zustimmungserklärung erhältlich beim Bürgerbüro).

Kann ich jemand mit der Antragstellung beauftragen?

Die Antragstellung muss wegen der Unterschrift, bei Personalausweis und Reisepass zwecks Fingerabdrucks persönlich erfolgen. Bei Kinderreisepässen muss das Kind ab dem 10. Jahr persönlich erscheinen. Beim Ausstellen eines Reisepasses ist das Kind ab dem 6. Lebensjahr mitzubringen zwecks der Fingerabdrücke.
Beim Personalausweis ist der Fingerabdruck freiwillig abzugeben.
Das fertige Ausweisdokument kann durch einen Bevollmächtigen abgeholt werden.

Wo erhalte ich die Dokumente?

Ihren Personalausweis und Pass, sowie Kinderreisepass beantragen Sie auf dem Rathaus Gechingen im Bürgerbüro, Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten.

Dies sind bereits die Preise ab Januar 2024.

Gebühren für das Ausstellen eines Reisepasses,

die das 24. Lebensjahr vollendet haben:                                             70,00 €
die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:                         37,50 €
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses:                                      26,00 €

Ausstellung eines Expresspasses:
über 24 Jahre:                                                                                          102,00 €
unter 24 Jahre:                                                                                         69,50 €

Gebühren für das Ausstellen eines Personalausweises,

über 24 Jahre seit 01.01.2021:                                                             37,00 €
unter 24 Jahre:                                                                                         22,80 €
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises                           10,00 €

Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Liebe Einwohnerin, lieber Einwohner,

wenn Sie auf die farbig hinterlegten Wörter klicken, können Sie den Produktionsstand Ihres beantragten Personalausweises oder Reisepasses erfahren. Füllen Sie einfach die mit rot gekennzeichneten Felder mit den Daten, die in Ihrem ausgehändigten Brief stehen aus und schon erhalten Sie die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgerbüro

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