Abfrage/Abholung Ihres Produktionsstandes Ihrer beantragten Dokumente (Reisepass oder Personalausweis)
Haben Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragt?
Hier können Sie online eine Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen.
Das Hallenbad Gechingen ist in der Zeit von Montag 21. Juli 2025 bis voraussichtlich Sonntag 21. September 2025
wegen Revisions- Reparatur und Grundreinigungsarbeiten sowie unseren Urlaub geschlossen.
Wir freuen uns danach wieder über Ihren Besuch.
Ihr Hallenbad – Team
Haben Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragt?
Hier können Sie online eine Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ausschließlich
Neue Regelungen für Reisepässe zum 1. Januar 2024
Der Deutsche Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Dadurch wird die Fälschungssicherheit und Integrität der Daten in allen mehrjährig gültigen deutschen Ausweisdokumenten gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente gestärkt.
Statt des Kinderreisepasses ist es möglich, für Babys und Kleinkinder einen elektronischen Reisepass mit der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen zu beantragen. Ein Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und kostet 37,50 Euro.
Alternativen zum Reisepass
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Personalausweis zu beantragen. Mit dem Personalausweis können allerdings nur die 27 EU-Länder sowie vereinzelte Staaten innerhalb Europas bereist werden. Der Personalausweis hat ebenfalls eine Gültigkeit von 6 Jahren und kostet 22,80 Euro.
Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig.
Reisepass: Lieferzeiten und Einreisebestimmungen
Die Lieferzeit von Reisepässen beträgt in der Regel 3 bis 5 Wochen, beim Personalausweis 2 bis 3 Wochen.
Bei Reisepässen besteht die Möglichkeit einer Express-Bestellung. Dabei wird ein Aufpreis von 32,00 Euro erhoben, die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche.
Bitte beachten Sie die Lieferzeiten und Einreisevoraussetzungen im Reiseland bei der Planung Ihrer nächsten Reise. Informationen zu den Einreisebestimmungen für alle Länder finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertigesamt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Reisepass: Gebührenerhöhung ab 24 Jahren
Eine weitere Änderung zum 1. Januar 2024 sieht vor, dass die Gebühr für den Reisepass für
Antragsteller über 24 Jahren von bisher 60,00 Euro auf 70,00 Euro erhöht wird. Die Gebühr
für unter 24-jährige Antragsteller bleibt bei 37,50 Euro.
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Bitte Ausweispapiere rechtzeitig auf Gültigkeit prüfen!
Das Passamt empfiehlt von Zeit zu Zeit, insbesondere aber vor Beginn einer geplanten Auslandsreise, die Gültigkeit der benötigten Ausweispapiere zu kontrollieren. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei einem Personalausweis bei ca. 3 Wochen liegt, bei einem Reisepass zwischen 8 und 9 Wochen. In sehr eiligen Fällen kann gegen einen Aufpreis ein Express-Reisepass beantragt werden.
Was ist mitzubringen?
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Sie ein neues, biometrisches Passbild. Bringen Sie außerdem Ihr bisheriges Dokument und im Falle einer Erstausstellung in unserer Gemeinde, eine Geburtsurkunde, bzw. Heiratsurkunde mit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (unter 18 Jahren für den Reisepass) benötigen darüber hinaus eine Zustimmungserklärung, unterschrieben von der Erziehungsberechtigten. Diese finden Sie unter „Formulare online“ oder direkt auf dem Rathaus im Bürgerbüro.
Kann ich jemand mit der Antragstellung beauftragen?
Es ist in jedem Fall erforderlich, dass die antragstellende Person persönlich erscheint (ausgenommen Kinder bis 5 Jahre).
Dies ist erforderlich, da Fingerabdrücke auf dem Dokument hinterlegt werden müssen.
Wo erhalte ich die Dokumente?
Ihren Personalausweis und Pass beantragen Sie auf dem Rathaus Gechingen im Bürgerbüro, Zimmer 1, zu den bekannten Öffnungszeiten.
Gebühren Reisepass
ab 24 Jahren | 70,00 Euro |
unter 24 Jahren | 37,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
Expresspass (ca. 3-5 Werktage)
ab 24 Jahren | 102,00 Euro |
unter 24 Jahren | 69,50 Euro |
Gebühren Personalausweis
ab 24 Jahren | 37,00 Euro |
unter 24 Jahren | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
Diese Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.
„eID-Karte“ ist die Abkürzung für „Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis“. So definiert § 1 Abs. 1 des Gesetzes (eID-Karte-Gesetz) diesen Begriff.
Der „elektronische Identitätsnachweis“ wiederum ist ein Begriff aus dem Ausweisrecht: „ Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen Personalausweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. So formuliert es § 18 Abs. 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes. Das bedeutet: Jeder, der einen Personalausweis besitzt, kann diese Funktion des Personalausweises benutzen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Wofür kann eine eID-Karte verwendet werden?
Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution.
Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, wenn jemand als bevollmächtigter für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde handelt.
Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
und EWR-Staaten: Norwegen, Island und Liechtenstein
Wie beantrage ich die eID-Karte?
Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten bei uns persönlich vorsprechen.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.
Bezahlung erfolgt bei Antragstellung – Bar oder mit Ihrer Bankkarte. Keine Kreditkarte.
Gebühren
Für die Ausstellung einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums fällt eine Gebühr in Höhe von 37 Euro an.
Gültigkeit
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird.
PIN-Brief
Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Welche Daten werden auf der eID-Karte gespeichert?
Auf der eID-Karte werden folgende Angaben über den Karteninhabenden aufgebracht:
Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:
Hat die oder der Karteninhabende keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.
Verlust der eID-Karte
Sperrung und Entsperrung
Rechtliche Voraussetzungen
Ihr Bürgerbüroteam