Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Richtlinie Altortförderung

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten in Gechingen
(Förderprogramm „Jung kauft Alt - Junge Leute kaufen alte Häuser“)

Um die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Gemeinde Gechingen die Sanierung, den Abbruch, den Neubau und die Schätzung von Umbau- bzw. Sanierungskosten von Altbauten.

Bei Interesse oder weiteren Fragen können Sie sich gerne unter Tel.: 07056 201-91 oder per mail an info@gechingen.de wenden.

Die Förderung erfolgt nach folgenden Bestimmungen:

  1. Allgemeines:
    1.1 Ein Altbau im Sinne dieser Förderrichtlinien ist ein Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Gechingen innerhalb des beiliegenden Abgrenzungsplans, das mindestens 55 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
    1.2 Für eine Förderung gem. Absatz 3 muss die Investitionssumme (Kauf, Sanierung, Abbruch, Neubau) mindestens 100.000,-- € (brutto) betragen. Eigenleistungen werden hierbei auf Gutachterbasis berücksichtigt.
    1.3 Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Bei ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind beide Partner anspruchsberechtigt. Die Förderrichtlinien müssen bei Antragstellung von beiden Partnern anerkannt werden.
    1.4 Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
    1.5 Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, Fördermittel ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben enthält oder die Richtlinien nicht beachtet worden sind.
    1.6 Über Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Gemeindeverwaltung. Vollständige Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Gemeinde Gechingen berücksichtigt.
  2. Einmalige Förderung (Altbaugutachten)
    2.1 Für die Erstellung eines Altbaugutachtens (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme mit Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung) gewährt die Gemeinde Gechingen auf Antrag folgende Zuschüsse: 600,00 € Grundbetrag, 300,00 € Erhöhungsbetrag für jedes kindergeldfähige Kind das zum Antragszeitpunkt zum Haushalt des oder der Antragsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen antragsberechtigt und beantragen sie zugleich für ein Kind den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen. Jeder Antragsberechtigte kann den Erhöhungsbetrag nur für ein Gebäude in Anspruch nehmen.
    2.2 Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.500,00 € pro Altbau.
    2.3 Die Förderung eines Altbaugutachtens ist ausgeschlossen, wenn bereits ein Altbaugutachten innerhalb der letzten 3 Jahre für das entsprechende Gebäude erstellt worden ist.
    2.4 Bei Antragstellung ist der Gemeinde Gechingen die schriftliche Einverständnis-erklärung des Altbaueigentümers vorzulegen.
    2.5 Das Altbaugutachten muss von einem Sachverständigen oder Architekten für die Bewertung von bebauten Grundstücken erstellt werden.
    2.6 Der Fördergeldempfänger, der Sachverständige oder Architekt und der Eigentümer müssen mit der weiteren Nutzung des geförderten Altbaugutachtens durch die Gemeinde Gechingen in einem Informationspool (Sammlung, Veröffentlichung und Weitergabe an andere Interessierte) einverstanden sein.
    2.7 Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Altbaugutachtens und der dazugehörigen Rechnung.
  3. Laufende jährliche Förderung
    3.1 Die Gemeinde Gechingen gewährt für den Erwerb, die Sanierung sowie den Abbruch und Neubau eines Altbaus über eine Laufzeit von 6 Jahren ab dem Tag des Einzugs in den geförderten Altbau auf Antrag folgende Zuschüsse: 600,00 € Grundbetrag jährlich, 300,00 € Erhöhungsbetrag jährlich für jedes kindergeldfähige Kind, das im Förderzeitraum zum Haushalt des oder der Anspruchsberechtigten gehört. Sind mehrere Personen antragsberechtigt und beantragen sie zugleich für ein Kind den Erhöhungsbetrag, ist bei jedem der Erhöhungsbetrag zur Hälfte anzusetzen. Jeder Antragsberechtigte kann den Erhöhungsbetrag nur für ein Gebäude in Anspruch nehmen.
    3.2 Kommen während der Laufzeit der Förderung Kinder im Sinne der Ziffer 3.1 hinzu, erhöht sich auf Antrag ab dem Geburtsjahr entsprechend der Kinderbetrag.
    3.3 Der Höchstbetrag für die laufende Förderung beträgt 1.500,00 € jährlich.
    3.4 Voraussetzung für den Förderantrag ist eine schriftliche Erklärung des Altbaueigentümers, dass dieser bereit ist, das Förderobjekt an den Antragsberechtigten zu verkaufen.
    3.5 Die Auszahlung der 1. Förderrate erfolgt mit Einzug in das Gebäude. Die weiteren Auszahlungen erfolgen jeweils am 01.07. eines Kalenderjahres. Dies jeweils unter der Voraussetzung, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Fördergeldempfänger erfolgt ist.
    3.6 Der Förderanspruch erlischt mit Ablauf des Tages, an dem die Eigennutzung des geförderten Objekts aufgegeben wird.
  4. Rückzahlungsverpflichtung
    4.1 Soweit die geförderte Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Auszahlung der 1. Rate gem. Absatz 3.5 weiter veräußert wird, ist der gesamte Förderbetrag zurück zu zahlen.
    4.2 Wer eine Förderung nach den Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie in Anspruch genommen hat und eine geförderte Immobilie nicht spätestens innerhalb von 3 Jahren nach notarieller Beurkundung des Immobilienkaufvertrages bezieht, hat den vollen Förderbetrag zurückzuzahlen.
    4.3 Gleiches gilt, wenn der/die Antragsteller/in innerhalb von fünf Jahren nach der 1. Rate gem. Absatz 3.5 seinen Hauptwohnsitz in Gechingen abmeldet.
  5. Sonderklausel
    5.1 Sollten im Zuge der Bearbeitung von eingereichten Anträgen Sachverhalte auftreten, die mit den Regelungen dieser Richtlinie nicht geklärt und entschieden werden können, behält sich die Gemeindeverwaltung Gechingen eine gesonderte Einzelfallentscheidung vor.
  6. Inkrafttreten
    Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 19.10.2016 in Kraft.

Gechingen, 19.10.2016

gez.
Jens Häußler
Bürgermeister

 

Abgrenzungsplan des betreffenden Gebietes Altort

Mit einem Klick darauf wird Ihnen die komplette Datei als PDF angezeigt.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok