Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen bis 15. Oktober 2026 eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der daraus resultierenden Niedrigwasserlage hat das Landratsamt Calw eine Rechtsverordnung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Regelung gilt vom 3. Juli bis einschließlich 15. Oktober 2026 für alle Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teiche im Landkreis Calw.
Die Wasserstände in den Gewässern sind infolge der trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Gleichzeitig steigen die Wassertemperaturen und der Sauerstoffgehalt nimmt ab. Diese Bedingungen belasten Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen erheblich. Nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde ist in den kommenden Wochen nicht mit einer nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation zu rechnen.












