Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bürgermeisterwahl 2026

Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin

Bekanntmachung

 

Einladung zur Kandidatenvorstellung 

Am Montag, den 28. September 2026 findet
um 19.00 Uhr
in der Gechinger Gemeindehalle


die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bürgermeisterwahl statt.

Jede/r Bürgermeisterkanditat/in erhält eine Redezeit von 15 Minuten. Nach allen 4 Vorstellungen schließt sich eine Fragerunde von 90 Minuten für die Bürgerinnen und Bürger an.

Die Reihenfolge der Kandidatenvorstellung wurde nach Bewerbungseingang festgelegt. 
Während der einzelnen Vorstellungen haben sich die anderen Bewerber/innen außerhalb der Gemeindehalle aufzuhalten. 

Die gesamte Bevölkerung der Gemeinde Gechingen ist zu dieser öffentlichen Bewerbervorstellung herzlich eingeladen. 

Die Vorstellung kann auch über einen Livestream mitverfolgt werden. Interessierte können die Veranstaltung auch von Zuhause mitverfolgen. Ein Link zum Video finden Sie hier

Die Übertragung erfolgt in YouTube auf einem eigens eingerichteten Kanal. Nur der Kandidat/Kandidatin wird am Rednerpult gestreamt. Falls es Fragen seitens der Bevölkerung an die Kandidaten gibt, werden diese ausschließlich per Audio und nicht per Bild übertragen.
Online können keine Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten gestellt werden. Dies ist nur vor Ort möglich.

Der Stream wird aufgezeichnet und ist einen Tag nach der Wahl (12.10.2026) oder bis nach einer eventuell nötigen Stichwahl (26.10.2026) abrufbar.

 

Briefwahlunterlagen anfordern

Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am Sonntag, den 11. Oktober 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (per Telefax 07056 201-44, E-Mail – siehe unten) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Telefonische Anträge sind nicht zulässig!

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an s.mueller@gechingen.de oder info@gechingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Möglichkeit ohne Internet:
Füllen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und werfen diese in den Briefkasten der Gemeinde ein. Sie erhalten Ihre Unterlagen auf dem Postweg. Die Bearbeitung wird zeitnah durchgeführt.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen bei Dringlichkeit selbstverständlich auch persönlich vor Ort mit etwas Wartezeit ausgehändigt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07056 201-0 oder per E-Mail an s.mueller@gechingen.de.

 

Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 11. Oktober 2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 25. Oktober 2026

 

Öffentliche Bekanntmachung 
der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11. Oktober 2026

 

Aufruf zur Wahl
Aufruf

 

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