
Wichtige Termine für die Bürgermeisterwahl
Freitag, 09. Oktober 2026 von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl im Rathaus, Zi. 1, Bürgerbüro.
Samstag, den 10. Oktober 2026 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Letzte Möglichkeit zur Neuausstellung eines Wahlscheines für die Bürgermeisterwahl, im Rathaus, Zi. 1, Bürgerbüro, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Der Wahlberechtigte muss dies glaubhaft versichern.
Wahlsonntag, den 11. Oktober 2026 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder bei schuldlosem Versäumen der Antragsfrist für die Beantragung der Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21.09.2026 bis 25.09.2026) besteht nochmals die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl zu erhalten.
• Bitte melden Sie sich im Wahllokal „Wahlbezirk I“, welches sich in der Gemeindehalle, Althengstetter Str. 15, Gechingen befindet!
• Bringen Sie bitte die unterzeichnete Vollmacht und die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl der erkrankten Person mit!!! (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
Ihr Wahlamt
Video zur Kandidatenvorstellung
Am Montag, den 28.09.2026 fand die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Bürgermeisterwahl statt. Das Video dazu kann hier über YouTube angeschaut werden.
Das Video ist bis einen Tag nach der Wahl (12.10.2026) oder bis nach einer eventuell nötigen Stichwahl (26.10.2026) abrufbar.
Briefwahlunterlagen anfordern
Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am Sonntag, den 11. Oktober 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (per Telefax 07056 201-44, E-Mail – siehe unten) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO).
Telefonische Anträge sind nicht zulässig!
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an s.mueller@gechingen.de oder info@gechingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Möglichkeit ohne Internet:
Füllen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und werfen diese in den Briefkasten der Gemeinde ein. Sie erhalten Ihre Unterlagen auf dem Postweg. Die Bearbeitung wird zeitnah durchgeführt.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen bei Dringlichkeit selbstverständlich auch persönlich vor Ort mit etwas Wartezeit ausgehändigt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07056 201-0 oder per E-Mail an s.mueller@gechingen.de.
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 11. Oktober 2026 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 25. Oktober 2026
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 11. Oktober 2026
Aufruf zur Wahl
Aufruf
Bekanntmachung zur Durchführung der Wahll
Bekanntmachung
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