Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Neue Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

seit Beginn des Jahres 2014 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber am ELStAM- Verfahren teil, d. h., das Finanzamt stellt ab 2014 grundsätzlich keine "Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" mehr aus.

Die Meldedaten der Meldebehörden werden automatisch an die ELStAM-Datenbank weitergeleitet und dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Bei Kirchenaus- oder Eintritt oder Geburt eines Kindes ist es nicht erforderlich, dass die Bürger nach der Änderung der Daten bei der Meldebehörde persönlich beim Finanzamt vorbei kommen. Ebenso ist bei Heirat ein Antrag beim Finanzamt nur erforderlich, wenn die Steuerklassen III/V gewählt werden, die Steuerklassen IV/IV werden automatisch gebildet und in der ELStAM-Datenbank abgelegt.

In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass Bürger nach dem Besuch des Standesamtes direkt beim Finanzamt vorbei kamen und die steuerlichen Konsequenzen beantragten. Dies ist bei Kirchenaus- und Eintritt, Geburt eines Kindes und Heirat bei Steuerklsse IV/IV nicht erforderlich. 

Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter www.elster.de

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