Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Alles Wissenswerte zur Europawahl

Wahlschein bequem per Internet beantragen, Europa- und Kommunalwahl

Zur Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 können Wahlscheine mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, Wahlamt, beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

(§ 26 EuWO und § 10 Abs. 1 KomWO). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten ihnen mit diesem link https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheintrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=8235029  die Möglichkeit einen Wahlschein per Internet zu beantragen. Dieser Link ist ebenso unter Bürgerservice-Rathaus/Formulare-online zu finden.
Beim Aufruf des Links „zur Europa- und Kommunalwahl“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an s.mueller@gechingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Möglichkeit ohne Internet:
Füllen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und werfen diese in den Briefkasten der Gemeinde ein. Sie erhalten Ihre Unterlagen auf dem Postweg. Die Bearbeitung wird zeitnah durchgeführt.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen bei Dringlichkeit selbstverständlich auch persönlich vor Ort mit etwas Wartezeit ausgehändigt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 07056 201-22 oder per E-Mail: s.mueller@gechingen.de.

Ihr Wahlamt

Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung – Europawahl 2024

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen“

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens des Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom)“.

Wegen der jüngsten Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. bietet sich folgende Ergänzung an:
„Ab Ende April 2024“ besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen, sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 38 Abs. 2 EuWO – Wortlaut:
Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten. Muster der Stimmzettel werden unverzüglich nach ihrer Fertigstellung den Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, zur Verfügung gestellt.

Ihr Wahlamt

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