Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bitte vorher fegen und den Straßenrand nicht zuparken

Vom 12. - 15. Oktober 2026 kommt, wie die Witterung es zulässt, in die Gemeinde Gechingen die Straßenkehrmaschine. Die Gehwege und Höfe sollten vorher gefegt werden. Es wird erlaubt, das Abgefegte, das sonst anderweitig zu beseitigen ist, ausnahmsweise an den Straßenrand zu fegen, damit dieses bei der Straßensäuberung mit aufgenommen werden kann.

Ferner wird darum gebeten, an diesem Tag die Fahrzeuge nicht am Straßenrand zu parken, damit das Kehrfahrzeug durchgehend fegen kann.