Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Das Bürgerbüro informiert mit Auszügen aus der Hompage des Bundesjustizamtes Bonn


Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Seit dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen.

Die Änderungen dienen der Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und internationaler. Die Daten zur Person stehen jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt.
Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses bleibt unverändert bei 13 Euro.
Das neue Führungszeugnis können Sie gerne auf der Internetseite des Bundesjustizamtes anschauen. (www.bundesjustizamt.de)

Folgende Führungszeugnisse können beantragt werden:

  • Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber. Hier handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

  • Erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).

  • Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Mit dem neuen elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel kann auch direkt im Internet über das amtliche Online-Portal des BfJ unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Natürlich ist eine persönliche Antragstellung weiterhin im Bürgerbüro der Gemeinde Gechingen möglich.

Zurzeit können nur Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragt werden.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
    Sie können auf unserer Homepage unter „Bürgerservice/Formulare Online/Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen“.

Ihr Bürgerbüro

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok