Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Martin Wittel
Bürgermeister Jens Häußler würdigte die technischen und weiteren Qualitäten von Martin Wittel. Er betonte, dass Kommandant Alexander Erben und Martin Wittel ein sehr gutes Team seien und sich prima ergänzen würden. Er zitierte die Feuerwehrsatzung, wonach der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
Daraufhin bestellte Jens Häußler Martin Wittel und übergab ihm ein entsprechendes Schreiben.
Martin Wittel bedankte sich für das Vertrauen und betont die sehr gute Zusammenarbeit mit Kämmerer Andreas Bastl und Bürgermeister Jens Häußler.
Beauftragung der Netze-BW für Mitverlegung Telekomunikations (TK) – Infrastruktur im Bereich Hoher Angel – Angelstraße – Althengstetter Str. (Drucksache 51/2021)
Jens Häußler erläuterte kurz den Sachverhalt. Von verschiedenen Gemeinderäten wurden die nachfolgenden Fragen gestellt:
- Wird auch Kabel TV mitverlegt?
- Welchen prozentualen Anteil von den Gesamtkosten muss die Gemeinde finanzieren?
- Ist berücksichtigt, dass wir in der Zukunft einen höheren Stromverbrauch durch Elektroautos, Wärmepumpen u.a. haben werden?
Hintergrund:
Es soll vermieden werden, dass in den nächsten 5-10 Jahren erneut aufgegraben werden muss.
Jens Häußler erklärte, dass er bei Netze BW nachfragen und dann die Mitglieder des Gemeinderats informieren wird.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen einstimmig.
Verschiedenes
Wie jedes Jahr im September legte der Gemeinderat bei mehreren ELR-Anträgen die Priorität fest. Die Gemeinde wird erneut einen Förderantrag stellen bezüglich eines Mehrzweckraumes im Kita-Neubau Wolfswiesen. Beantragte Zuwendung 317.200 €. Außerdem wurde ein Antrag bezüglich Sanierung eines Einfamilienhauses im Schulweg angekündigt. Der Gemeinderat legt die Reihenfolge wie folgt fest:
1. Errichtung eines Mehrzweckraumes
2. Sanierung des Einfamilienhauses.
Angemerkt wurde, dass der private Antragsteller durch die Festlegung der Reihenfolge keine Nachteile hat.