Bekanntgaben
Herr Häußler gab bekannt, dass nach dem Antwortschreiben des Gemeindetags die Vergabe der Ingenieursleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte Wolfswiesen nach § 97 Abs. 4 GWB erfolgt und somit eine Vergabe an einen Generalunternehmer grundsätzlich nicht möglich ist (Gebot der Losbindung).
Herr Häußler gab außerdem bekannt, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die weitere Zufahrtsmöglichkeit zum Wochenendhausgebiet Riederleshalde nun vorliegt und lediglich noch die Beschilderung erfolgen muss.
Weiterhin gab Herr Häußler bekannt, dass die Gemeinde Gechingen eine Landesförderung für den Anschluss Breitband/Glasfaser in Höhe von 89.000 € erhalten hat und aktuell mit dem Breitbandausbau im Bereich Gültlinger Str./Daimlerstr. begonnen wird. Außerdem wurde ein Zuschuss für den Breitbandausbau im Gewerbegebiet bewilligt.
Einwohnergespräch
Im Einwohnergespräch wurde u.a. nach dem Sachstand bzgl. der Nachfolge für die Praxis für Physiotherapie ist. Bisher ist leider keine Nachfolge in Aussicht. Anmerkung: Privateigentum
Weiteres Thema waren die vielen Hundehaufen im Bereich am Bach.
Bereits vor einigen Wochen erschien zu diesem Thema ein Bericht im Gemeindeblatt. Ein weiterer wird in den nächsten Wochen folgen.
Die Gemeinde wurde gebeten zu prüfen, ob Ausweichstellen auf dem neuen Zufahrtsweg zum Wochenendhausgebiet Riederleshalde möglich sind.
Ebenso wurde nach neuen Erkenntnissen zum Thema zentrale Wasserentkalkung gefragt. Hierzu liegt seit kurzem ein Strukturgutachten vor. Die Angelegenheit wird zunächst nicht-öffentlich in der nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses vorberaten.
Erneuerung der Beregnungsanlage auf dem Sportgelände „Karl-und-Wilhelm-Dürr-Sportpark“ sowie Gewährung einer Förderung durch die Gemeinde Gechingen
Herr Weber (Vorstand SFG) berichtet, dass die Gesamtkosten für die Erneuerung der Beregnungsanlage bei 56.779,24 brutto liegen. Nach Abzug des Zuschusses des WLSB und Vorsteuerabzug verbleiben Kosten in Höhe von 44.757,38 €. Die SFG muss einen Anteil von 25 % der Gesamtkosten übernehmen (14.194,81 €). Die Gemeinde wird gebeten, einen Zuschuss von 30.562,57 zu übernehmen. Dies entspricht 54 % der Gesamtkosten.
Herr Weber spricht sich dafür aus, die Beregnungsanlage noch in diesem Jahr erneuern zu lassen, da im nächsten Jahr das 100-jährige Vereinsjubiläum ansteht und daher keine Baustelle vorhanden sein soll.
Pro Jahr könnten sich die Instandhaltungskosten auf mehrere Tausend Euro belaufen. Ebenfalls sind durch die verschiedenen Defekte massive Wasserverluste zu verzeichnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, dass für die Erneuerung der Beregnungsanlage o.g. Zuschuss gewährt wird.
Gebührenerhebung für die Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie
Der Gemeinderat beschloss mit 13-Ja-Stimmen und 1-Nein-Stimme, dass die Gebühren für April und Mai 2020 mit Ausnahme der Notbetreuung erlassen werden, für Juni 2020 50 % der Gebühren erhoben werden und für die Notbetreuung ein Tagessatz je nach Umfang der Inanspruchnahme in Rechnung gestellt wird.
Gebührenerhebung für die Nachmittagsbetreuung während der Corona-Pandemie
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung, die nicht stattgefunden hat, für die Monate April, Mai und Juni 2020 erlassen werden.
Antrag der SPD-Fraktion wegen Temporeduzierung auf den Kreisstraßen (innerorts)
Der Antragsteller berichtete von Beschwerden der Anwohner, dass auf den Durchgangsstraßen zu schnell gefahren wird. Er bat daher um eine Antragstellung beim Landratsamt Calw auf Tempo 30. Manche Gemeinderäte sprachen sich gegen eine Reduzierung aus. Die Erfolgsaussichten seien gering, da ein solcher Antrag bereits in der Vergangenheit abgelehnt wurde. Zudem gibt es gar keine Unfallschwerpunkte. Es wurde angeregt, eine getrennte Abstimmung über Tempo 30 und 40 durchzuführen.
Beschluss Tempolimit 30 bzw. 40
Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich eine Antragstellung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Tempo 30 von der Kronenkurve bis zur Marienlinde in der Calwer Straße ab bzw. stimmte der Antragstellung auf Tempo 40 mehrheitlich zu.
Mehrheitlich lehnte der Gemeinderat eine Antragstellung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Tempo 30 in der Althengstetter Straße vom Zebrastreifen bis Abzweigung Dorfäckerstraße bis zum Rathausplatz ab und stimmte der Antragstellung auf Tempo 40 in diesem Bereich mehrheitlich zu.
Der Gemeinderat beschloss mit 11 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, dass die Thematik von Temporeduzierungen bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung, zu der durch den Landrat eingeladen wird, aufgegriffen wird.
Ein Gemeinderat stellte im Anschluss den Antrag, darüber abzustimmen, dass sich die Verwaltung für die Teilnahme an einem Pilotprojekt für generelles Tempo 40 innerorts auf Durchgangsstraßen bewirbt.
Beschluss Pilotprojekt
Der Gemeinderat lehnte die Antragstellung eines Pilotprojektes mit Tempo 40 auf allen Durchgangsstraßen mit 6 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ab.
Künftiges Gutachterausschusswesen; öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis mit Sitz bei der Stadt Calw
Für das künftige Gutachterausschusswesen soll es ab 01.01.2021 einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Calw geben. Der Zusammenschluss ist u.a. dafür wichtig, dass für die Ermittlung der Bodenrichtwerte genügend Vergleichsfälle herangezogen werden können.
Für diesen Prozess sind 3 Schritte notwendig. Schritt 1 war der an der Sitzung (30.06.) getroffene Beschluss. Schritt 2 erfolgt im Rahmen der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes. Hier soll die Verbandssatzung geändert werden und das Gutachterausschusswesen wieder in die Zuständigkeit der jeweiligen Verbandsgemeinde rückverlagert werden. Im letzten Schritt soll in der GR-Sitzung vom 21.07.2020 der Beschluss gefasst werden, das Gutachterausschusswesen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss nördlicher Landkreis zum 01.01.2021 zu übertragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der Änderung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie der Aufhebung der Gutachterausschussgebühren- und Entschädigungssatzung zu. Die Vorgehensweise zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses wurde zur Kenntnis genommen.