Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Wohnbauplätze

 

 

    Neubaugebiet "Furt"

 

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Gechingen hat am 17.04.2018 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Furt“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

Die Erschließungsarbeiten haben im September 2018 begonnen und werden voraussichtlich bis Ende 2019 dauern.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Furt“ liegt auf Gemarkung Gechingen südlich der Irmaue und wird gebildet:

  • im Norden durch den Verlauf der Talstraße,
  • im Osten durch den Standort des Pflegeheims und im weiteren Verlauf durch den Verlauf der Straße Bergwaldsteige,
  • im Süden durch den Verlauf des landwirtschaftlichen Feldwegs (Flst. 5238), welcher gleichzeitig die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet darstellt
  • und im Westen durch einen landwirtschaftlichen Feldweg (Flst. 5282)

Der Geltungsbereich umfasst insgesamt rund 5,08 ha.

 

Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Stützmauern an den Grundstücksgrenzen B-Plan Furt 

Da die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht eindeutig sind, musste eine einheitliche
Regelung zur Zulässigkeit von Stützmauern erreicht werden. Dies erfolgte in der
Gemeinderatssitzung in Form eines Grundsatzbeschlusses.

 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften

„Furt“ 1. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gechingen hat gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg am 21.01.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Furt“ 1. Änderung nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als   >> Weiterlesen ...

  1. Plandarstellung 1. Änderung Ausfertigung 21.01.2020
  2. Textliche Festsetzung 1. Änderung Ausfertigung 21.01.2020
  3. Begründung 1. Änderung Ausfertigung 21.01.2020
  4. Abwägungstabelle Entwurfsoffenlage Furt, 1. Änderung Öffentlichkeit 21.01.2020
  5. Abwägungstabelle Entwurfsoffenlage Furt, 1. Änderung TÖB 21.01.2020

 

Unter den folgenden Links kann der Bebauungsplan eingesehen werden:

Unter den folgenden Links finden Sie alle wichtigen Unterlagen zur Bauplatzvergabe der gemeindlichen Baugrundstücke der Gemeinde Gechingen sowie einen Fragebogen:

Die Bewerbungsfrist zur Abgabe der Fragebögen ist am 19. Mai 2019 abgelaufen.
Derzeit wird die Vergaberangliste erstellt. Alle Bewerber erhalten voraussichtlich Ende Juni eine Rückmeldung, ob Ihnen ein Bauplatz zugeteilt werden kann oder ob sie vorerst auf einem Warteplatz liegen.
Wir bitten daher noch um etwas Geduld.

Bei Fragen rufen Sie uns an. Tel.: 07056 201-0

 

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