Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste der Schöffen
Der Gemeinderat Gechingen hat in der Sitzung am 23.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt.
Die Liste liegt gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
12.06.2023 bis 19.06.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Rathaus Gechingen, Zimmer 1, Calwer Straße 14, 75391 Gechingen,
Montag-, Dienstag- und Freitagvormittag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
sowie Donnerstag von 7.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.30 Uhr
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Gechingen mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.