Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Aufruf zur Selbstkontrolle des Wasserzählers

Immer wieder werden nach der Jahresbilanz der Wasserzähler hohe Verbrauchwerte festgestellt, die auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, undichte Überdruckventile im Heizraum, defekte Entkalkungsanlagen o.ä. zurückzuführen sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das hinter dem Zähler verloren gegangene Wasser nach Bestimmungen unserer Wasserversorgungssatzung auf jeden Fall bezahlt werden muss.

Eine Absetzung der Abwassergebühr kann nur dann erfolgen, wenn der schadensbedingte Mehrverbrauch nachweislich nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt worden ist.

Um sich vor solch unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher dringend, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren.
Notieren Sie am besten monatlich Ihren Zählerstand und vermerken Sie diesen auf dem hier hinterlegten Kontrollblatt. So können Sie im Falle eines Defektes relativ schnell reagieren und Ihren Wasserinstallateur bzw. Heizungsbauer benachrichtigen.

Ihre Gemeindeverwaltung

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