Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23.01.2018

Einwohnergespräch

Ein Einwohner regte an, den Gechinger Wald möglichst so zu lassen wie er derzeit ist. So sei er natürlich und die Tiere fühlen sich wohl. Ein radikaler „Schnitt“ wie auf einer anderen Gemarkung solle in Gechinger Wäldern verhindert werden.

Herr Bürgermeister Häußler gab die Antwort, dass ihm Pläne, die in diese Richtung gehen, nicht bekannt seien.

Ein weiterer Einwohner bemängelte die zu tief liegenden Einlaufschächte in der Weingartenstraße.

Aus der Mitte der Einwohnerschaft wurde sich nach dem aktuellen Stand der Hochwasserschutzmaßnahmen erkundigt.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte kurz, dass die Gemeinde hier dran sei. Es wurde bereits ein Zuschussantrag  bezgl. Grunderwerb gestellt über den im März entschieden werden soll. Zudem laufe derzeit noch eine Machbarkeitsstudie.

Einer der Einwohner merkte an, dass es unsinnig sei, für das Straßencafé des Bäckers Raisch zwei Parkplätze zu sperren, denn das Café sei im Winter nicht besetzt.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass es nach Behandlung im Gemeinderat einen Vertrag mit der Firma Raisch gebe, dass ihnen der Platz zugestanden werde.

Ein anderer Einwohner bemängelte im neuen Baugebiet Furt die zu geringe Anzahl an öffentlichen Parkplätzen sowie die zu geringe Anzahl an geforderten Stellplätzen pro Wohneinheit.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass die geplanten 14 Parkplätze im Baugebiet öffentliche Plätze seien und nicht nur für das Pflegeheim gedacht waren. Zudem erläuterte er die Regelung bzgl. der geforderten Anzahl an Stellplätzen: Bei einer Wohneinheit kleiner 70 m² ist ein Stellplatz nachzuweisen; bei einer Wohneinheit größer 70 m² sind zwei Stellplätze nachzuweisen.

Geplantes Baugebiet „Furt“
Beschlussfassung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde Gechingen und dem Erschließungsträger KBB GmbH

Herr Bürgermeister Häußler führte kurz in den Sachverhalt ein.

Frau Berner erläuterte den aktuellen Verfahrensstand, dass es nun an der Zeit sei den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Beschluss
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abschluss des Städtebaulichen Vertrages mit der KBB GmbH und nahm die Regelungen der Kostenerstattungsvereinbarung und der Umlegungsvereinbarung zur Kenntnis.

Forstbetriebsplanung 2018

Herr Grüntjens und Herr Schöller erläuterten anhand einer Präsentation den forstwirtschaftlichen Vollzug 2017, die Planungen für das Jahr 2018 sowie auf den Stand im Kartellverfahren.

Im Jahr 2017 konnten 3.073 fm eingeschlagen werden. Insgesamt wurden 1.000 Neupflanzungen vorgenommen sowie auf einer Fläche von 7,9 ha der Jungbestand gepflegt. An 279 Bäumen wurde eine sogenannte Ästung durchgeführt. Der Verbissschutz wurde in Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern auf einer Fläche von rd. 4 ha ertüchtigt. Der Forstbetrieb konnte im Jahr 2017 nach derzeitigem Stand einen Überschuss von rd. 48.000,-- € für den Gemeindehaushalt erwirtschaften.

Für das Jahr 2018 ist ein Einschlag von 3.100 fm vorgesehen. Davon sind voraussichtlich rd. 2.730 fm verkaufsfähig. Insgesamt sind rd. 600 Neupflanzungen vorgesehen sowie die Anbringung von Verbissschutz auf einer Fläche von 5 ha. Die Planung sieht einen Einnahmeüberschuss im Jahr 2018 in Höhe von rd. 28.750,-- € vor.

Der Gemeinderat nahm einstimmig Kenntnis von den Ausführungen.


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 – Satzungsbeschluss

Die Fraktionen nahmen ausführlich zum Haushaltsplan 2018 Stellung. Im Anschluss hieran wurde folgende Haushaltssatzung einstimmig verabschiedet:

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 23. Januar 2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

1.Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

    1. Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                       16.675.344 €
        davon
        im Verwaltungshaushalt                                                               10.737.499 €
        im Vermögenshaushalt                                                                  5.937.845 €        
    2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
        für Investitionen und Investitionsförderungen in Höhe von                            0 €

    3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
        in Höhe von                                                                                             0 €

2. Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                           500.000 €

3. Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt

für die Grundsteuer
    für die land -und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf       300%
    für die  bebauten Grundstücke (Grundsteuer B) auf                              320 %
für die Gewerbesteuer auf                                                                     340 %

der Steuermessbeträge.

Änderung Flächennutzungsplan Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw-Oberreichenbach bezüglich gewerblicher Fläche „Lindenrain“, Gemarkung Stammheim – Stellungnahme der Gemeinde Gechingen

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage. Hierbei ging er insbesondere auf den Verfahrensablauf sowie die Anregung zur Sicherstellung der Gechinger Wasserversorgung im Bereich der Stöckbrunnenquellen ein.

Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Im Verhältnis zum Bereich Brenntenwald begrüßt die Gemeinde, dass die Wahl auf den Standort Lindenrain gefallen ist. Es wird angeregt, dass die Wasserbehörde ausdrücklich im weiteren Verfahren bestätigt, dass keine Beeinträchtigungen für das Wasserschutzgebiet Stöckbrunnenquellen der Gemeinde Gechingen zu erwarten sind. Ansonsten keine weiteren Anregungen.

Annahme von Spenden im 4. Quartal 2017

Herr Bastl erläuterte die Sitzungsvorlage und die eingegangenen Spenden.

Nach kurzer Beratung nahm der Gemeinderat einstimmig die in der Sitzungsvorlage genannten Spenden dankend an.

Verschiedenes

Herr Bürgermeister Häußler informierte über ein Gespräch mit den Bürgermeistern des Gemeindeverwaltungsverbandes über den Landschaftsrahmenplan des Regionalverbands.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Änderung des Flächennutzungsplans sowie eine Überarbeitung der älteren Bebauungsplane und Satzungen vorzunehmen.

Bezüglich der FNP-Änderung erklärte Herr Bürgermeister Häußler, dass er sich mit den Bürgermeister-Kollegen und Planer Herr Sippel austauschen möchte um ein optimales Vorgehen abzustimmen. In der nächsten Sitzung soll hierüber informiert werden.

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