Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Information zum Gechinger Trinkwasser

Trinkwasser



Die Gemeinde Gechingen ist entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 10.03.2016, zuletzt geändert am 22.09.2021 verpflichtet, Zusatzstoffe, welche bei der Aufbereitung des Trinkwassers eingesetzt werden, den Verbrauchern mitzuteilen. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel vom 29.04.2007 ist der Härtebereich des Trinkwassers bekanntzugeben.

Härte und Zusatzstoffe des Gechinger Trinkwassers
        
        
Calziumkarbonat:    3,7         

Härtebereich:    hart         

Gesamthärte:    21         

Nitrat:    25         



Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der Trinkwasserverordnung verwendet:

Natriumhypochlorit/Ozon und Chlordioxid.

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel wurden die Härtebereiche neu eingeteilt.

•    Härtebereich weich:    weniger als 1,5 mmol/l (entspricht weniger als 8,4° dH)
•    Härtebereich mittel:    1,5 bis 2,5 mmol/l (entspricht 8,4° dH bis 14° dH)
•    Härtebereich hart:    mehr als 2,5 mmol/l (entspricht mehr als 14° dH)

Beurteilung: Bezüglich der untersuchten Parameter entspricht das Wasser den Anforderungen der TrinkwV in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.2016, zuletzt geändert am 22.09.2021.

Zu weiteren Auskünften stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 07056 20126 zur Verfügung. Die Gesamtübersicht der Parameter sind auf unserer Homepage unter www.gechingen.de zu sehen.

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