Ab Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Gaststättenrecht, das insbesondere für Vereine eine deutliche Erleichterung bei Festen mit Bewirtung bringt.
Seither musste eine Gestattung, auch Schankerlaubnis genannt, schriftlich beantragt werden. Diese Form entfällt nun und somit auch die entstehenden Kosten.
Eine schriftliche Anzeige genügt nun aus.
Dafür füllen Sie bitte das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Schankerlaubnis)“ aus und reichen es 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung, Frau Carina Horn, ein. Entweder per E-Mail (c.horn@gechingen.de) oder direkt in den Briefkasten.
Eine Eingangsbestätigung oder Erlaubnis wird nicht mehr erteilt.
Erfolgt innerhalb der Zwei-Wochen-Frist kein Verbot und keine Auflage, kann die Veranstaltung wie geplant stattfinden.

