Reiten gehört für viele Menschen zum Alltag und prägt auch das ländliche Umfeld der Gemeinde Gechingen. Damit das gute Miteinander zwischen Reitern, Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern erhalten bleibt, bittet die Gemeindeverwaltung Gechingen um besondere Aufmerksamkeit für das Thema Sauberkeit und Rücksichtnahme im öffentlichen Raum.
In letzter Zeit wurden vermehrt Pferdeäpfel auf Straßen, Gehwegen sowie auf stark frequentierten Wegen gemeldet. Diese Verunreinigungen sind nicht nur unansehlich, sondern können insbesondere für Radfahrer eine Unfallgefahr darstellen.
Deshalb möchten wir darauf hinweisen, dass Reiter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf öffentlichen Verkehrsflächen zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.
Reiter sind Verkehrsteilnehmer und bewegen sich, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, nach den allgemeinen Verkehrsregeln.
Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern erfolgen grundsätzlich im Schritt, insbesondere auf belebten, unübersichtlichen oder schmalen Wegen.
So lassen sich gefährliche Situationen vermeiden und das gegenseitige Verständnis fördern.
Das Reiten ist auf Kraftfahrstraßen sowie auf Geh- und Radwegen grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, ein Radweg ist ausdrücklich für Reiter freigegeben. Die Nutzung von Feld-, Wald und Wanderwegen richtet sich nach den jeweils geltenden rechltichen Vorgaben.
Die Gemeindeverwaltung Gechingen setzt auf die Einsicht und Verantwortungsbereitschaft aller Reiter. Ein sauberes Erscheinungsbild der Wege und Straßen trägt maßgeblich dazu bei, Akzeptanz für den Reitsport zu erhalten und Konflike im Alltag zu vermeiden.
Wir danken allen Reitern, die durch umsichtiges Verhalten, Rücksichtnahme und das Beseitigen von Pferdeäpfeln ihren Beitrag zu einem sauberen, sicheren und lebenswerten Gechingen leisten.
Ihre Gemeindeverwaltung Gechingen

