Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Die Gutscheinkarten 2026 zum Landesfamilienpass können jetzt auf dem Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 1 abgeholt werden.


Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2026 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben kann er mit der Gutscheinkarte noch weitere nichtstaatliche Einrichtungen besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich. 

Im Landesfamilienpass ist die „berechtigte Person“ mit Anschrift, sowie weitere „Begleitpersonen“ und die Kinder mit Namen und Geburtsjahr einzutragen. Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen und ggf. auszustellen.
Der Pass ist mehrere Jahre gültig.

Bei Beantragung des Passes müssen nur die Anspruchsvoraussetzungen der berechtigen Person geprüft werden. Für die Voraussetzungen berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile bzw. deren Partnerin und/oder Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des berechtigten Elternteils und des Kindes/der Kinder. Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind. Die Kindergeldberechtigung kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden.

In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Familienpaten des Kinderschutzbundes oder Nachbarin/Nachbar), können hier eingetragen werden. Bei Ausflügen können aber gleichzeitig höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht auf die Eintragung beider Großelternteile und des anderen Elternteils ausgelegt, sondern auf Personen, die mit dem Kind bzw. mit den Kindern auch tatsächlich den Pass nutzen.

 
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


Neue Angebote 2026
•    Museum im Bock Leutkirch im Allgäu: Das Museum im Bock in Leutkirch im
Allgäu ist das Heimatmuseum der Stadt Leutkirch. Neben den zahlreichen Exponaten zur Entwicklung des Ortes, beispielweise von handgemachten Mäusefallen, befindet sich im Museum auch eine Druckerwerkstatt, in der Drucker und Schriftsetzer ihr Handwerk präsentieren. Zahlreiche Mitmach-Stationen lassen das Museum auch praktisch erleben. Familien mit dem Landesfamilienpass (LFP) bekommen einen kostenfreien Eintritt.


•    Besucherbergwerk Bad Friedrichshall: Das Besucherbergwerk ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saison geht von 01.05.2026 bis zum 03.10.2026. Nach nur 30 Sekunden Fahrt mit einem Förderkorb befinden sich die Besucher in 180 Meter Tiefe inmitten der rund 200 Millionen Jahre alten Lagerstätte des „weißen Goldes“. Die modernen Präsentationen erzählt die vielfältige Geschichte des Salzes und zeigt die wechselnde Abbautechnik im Lauf der Jahrzehnte. Neben spektakulären Medien- und Laserinstallationen erfährt man unter Tage allerlei Wissenswertes über Salz. Die Arbeit der Bergleute wird durch interaktive Experimente erlebbar. Sogar eine effektive Schausprengung kann selbst ausgelöst werden. Für Technikbegeisterte dürfte die größte Baumaschine, die im Salzbergwerk ausgestellt ist, besonders spannend sein. Und bei der 40 Meter langen Rutsche kann man sich wie ein Bergmann früherer Tage fühlen. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten auf die Familienkarte eine Ermäßigung von 5 Euro.
Zu den einzelnen Gutscheinen ist Folgendes zu bemerken:

Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linden-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn, Schloss und Schlossgarten Weikersheim, Barockschloss Mannheim, Kloster und Schloss Salem, Schloss Bruchsal, Kloster Wieblingen und die Festungsruine Hohentwiel) berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Neu hinzu gekommen sind die besonderen Gutscheine (Schloss Solitude Stuttgart, Grabkapelle auf dem Württemberg, Schloss Favorite Rastatt, Kloster Schussenried, Neues Schloss Tettnang und Burg Wäscherschloss Wäschenbeuren).

Der Gutschein Kunsthalle Karlsruhe kann derzeit nicht eingelöst werden, da diese wegen Renovierung geschlossen ist. 

Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Museum nach Wahl“ – auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die Staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstiges Staatliches Museum nach Wahl“ zu besuchen.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.

Da seit 2010 die Broschüre „Staatliche Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt wird, empfehlen wir, sich online über die Homepage der SSG (www.schloesser-und-gaerten.de) zu informieren. Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit besitzt (hhtps://www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation/verguenstigungen/landesfamilienpass).

Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03.2026 bis 31.10.2026 (Hauptsaison), zum Erwerb einer Familienkarte zu jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.

Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis, nicht jedoch für Sonderveranstaltungen. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 20.03.2026 und endet am 06.12.2026.

Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 17.05.2026 oder am 13.09.2026, zu einem ermäßigten Preis besucht werden und nur, wenn der Besuch online gebucht wird. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro. Bitte die Gutscheinkarte abgeben.


Im Europa-Park Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, den 13.09.2026 erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag und bei Abgabe des Gutscheins einen 5 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person..

Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart. 


Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 11 Euro (statt 14 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 Euro).
Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 27.06.2026 oder am 28.06.2026 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Wichtig:
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den Pass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückzugeben oder zu vernichten, sobald die Voraussetzungen wegfallen.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Wir bitten um Beachtung. 
Ihr Bürgerbüroteam

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