Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw.
Amtliche Bekanntmachung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
- der Stadt Calw
vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Florian Kling („übernehmende Gemeinde“) - der Stadt Altensteig
vertreten durch Herrn Bürgermeister Gerhard Feeß - der Gemeinde Althengstett
vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Klahm - der Stadt Bad Herrenalb
vertreten durch Herrn Bürgermeister Klaus Hoffmann - der Stadt Bad Liebenzell
vertreten durch Herrn Bürgermeister Roberto Chiari - der Stadt Bad Teinach - Zavelstein
vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Wendel - der Stadt Bad Wildbad
vertreten durch Herrn Bürgermeister Marco Gauger - der Gemeinde Dobel
vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Schaack - der Gemeinde Egenhausen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Sven Holder - der Gemeinde Enzklösterle
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Sabine Zenker - der Gemeinde Gechingen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Jens Häußler - der Gemeinde Höfen
vertreten durch Herrn Bürgermeister Heiko Stieringer - der Stadt Neubulach
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Petra Schupp - der Gemeinde Neuweiler
vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Buchwald - der Gemeinde Oberreichenbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Johannes Schaible - der Gemeinde Ostelsheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Ryyan Alshebl - der Gemeinde Schömberg
vertreten durch Herrn Bürgermeister Matthias Leyn - der Gemeinde Simmersfeld
vertreten durch Herrn Bürgermeister Jochen Stoll - der Gemeinde Simmozheim
vertreten durch Herrn Bürgermeister Stefan Feigl - der Gemeinde Unterreichenbach
vertreten durch Herrn Bürgermeister Carsten Lachenauer
Vorbemerkungen
Die Stadt Calw (übernehmende Gemeinde) und die Städte Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Neubulach sowie die Gemeinden Althengstett, Dobel, Enzklösterle, Gechingen, Höfen, Neuweiler, Oberreichenbach, Ostelsheim, Schömberg, Simmozheim und Unterreichenbach (abgebende Gemeinden) haben zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen, welche am 27.10.2020 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt wurde.
Die Stadt Altensteig sowie die Gemeinden Egenhausen und Simmersfeld (neu beitretende Gemeinden) möchten mit Wirkung zum 01.01.2025 dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw beitreten. Entsprechende Grundsatzbeschlüsse wurden in den jeweiligen Gemeinderäten gefasst.