Durch die trockene Witterung der vergangenen Wochen hat die Waldbrandgefahr deutlich zugenommen. Da die Waldbrandgefahr auch durch
einzelne kurze Regenschauer oder Gewitter nicht gesenkt wird, muss auf ein besonders umsichtiges Handeln und die Einhaltung der nachfolgenden Regelungen geachtet werden:
In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon darf kein offenes Feuer verwendet werden, brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden. Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es auch hier zu Brandentstehung kommen. Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich nicht geraucht werden. Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist bis auf weiteres wegen der anhaltenden Hitze verboten.
Wir bitten um Beachtung!