Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Auschnitt aus Inoformationsflyer zur Ermittlung der Grundsteuerwerte
Das  Landesgrundsteuergesetz  regelt  die  Grundsteuer  ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt

die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese  müssen  Eigentümerinnen  und  Eigentümer  von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

 

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