Während der Winterzeit besteht auf Calwer Straße (Kronenbuckel) im Bereich des Friedhofs ein saisonales Parkverbot.

Im Bereich des Friedhofs wird auf der Kreisstraße K4363/ Calwer Straße jährlich während der Winterzeit (1.10. – 31.3.) ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen (vgl. Skizze).
Damit darf dort nicht länger als 3 Minuten gehalten werden, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Gründe hierfür sind unter anderem die Unübersichtlichkeit des Kurvenbereichs, verbunden mit starker Gefällelage, das Abzweigen der Kreisstraße K4300 im Kurvenbereich sowie die Probleme für den Winterdienst.