Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Veröffentlichung von Altersjubilaren
            - bitte beachten -

Bisher wurden im Gechinger Mitteilungsblatt und an die Tageszeitungen (Sindelfinger Zeitung und Calwer Kreisnachrichten) bei Altersjubilaren der 75. Geburtstag und jeder weitere folgende Geburtstag veröffentlicht.

Nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen ab dem 01. November 2015 der
70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag (sprich: ab 75. Geburtstag, 80., 85., 90., 95. und 100.) und erst ab dem 100. Geburtstag wird jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden. Des Weiteren wird bei Personen, die in Pflegeheimen gemeldet sind, ein „bedingter Sperrvermerk“ eingetragen, wodurch eine Veröffentlichung dann automatisch nicht mehr erfolgen darf.

Die Geburtstagsbesuche werden durch unseren Bürgermeister weiterhin ab dem
75. Geburtstag und dann wie bisher alle 5 Jahre erfolgen.

Wenn Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, sollten Sie dies bitte schriftlich im Rathaus, Bürgerbüro melden, oder eine Mail schicken - jedoch rechtzeitig vor dem Termin.
Falls Sie der Veröffentlichung bereits früher widersprochen haben, erübrigt sich eine erneute Mitteilung. Gerne erhalten Sie auch telefonisch eine Auskunft, ob Sie eine Übermittlungs-sperre gegenüber der „Presse/Rundfunk“ im Melderegister eingetragen haben, falls es Ihnen nicht mehr bekannt sein sollte.

Ihr Bürgerbüro

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