Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Die Gutscheinkarten 2024 zum Landesfamilienpass können

jetzt auf dem Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 1 abgeholt werden.

Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2024 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Daneben kann er mit der Gutscheinkarte noch weitere nichtstaatliche Einrichtungen besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.

Die Verwendung des Passes ist auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. So können Kinder den Landesfamilienpass alleine oder mit höchstens zwei der im Pass eingetragenen Erwachsenen nutzen. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.

Im Landesfamilienpass ist die „berechtigte Person“ mit Anschrift, sowie weitere „Begleitpersonen“ und die Kinder mit Namen und Geburtsjahr einzutragen. Bei Änderungen ist ein neuer Landesfamilienpass zu beantragen und ggf. auszustellen.
Der Pass ist mehrere Jahre gültig.

Bei Beantragung des Passes müssen nur die Anspruchsvoraussetzungen der berechtigen Person geprüft werden. Für die Voraussetzungen berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder und Elternteile bzw. deren Partnerin und/oder Partner (unabhängig davon, ob es ihre leiblichen Kinder sind), die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Entscheidend ist ein gemeinsamer Hauptwohnsitz der Eltern bzw. des berechtigten Elternteils und des Kindes/der Kinder. Hierbei können die Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, ebenfalls eingetragen werden, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind. Die Kindergeldberechtigung kann durch Vorlage der Kindergeldbescheinigung nachgewiesen werden.
In den Pass können neben der „berechtigten Person“ vier weitere erwachsene „Begleitpersonen“ eingetragen werden. Diese müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Hierbei kann es sich um den mit den Kindern zusammenlebenden Ehepartner oder Lebensgefährten handeln. Aber auch weitere Personen, die bisher den Pass nicht nutzen konnten, wie z.B. der getrenntlebende Elternteil, oder auch Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson, die die Kinder bei Abwesenheit des Elternteils betreut (z.B. Betreuungsperson des Kinderschutzbundes oder Nachbarin), können hier eingetragen werden. Bei Ausflügen können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht auf die Eintragung beider Großelternteile und des anderen Elternteils ausgelegt, sondern auf Personen, die mit dem Kind bzw. mit den Kindern auch tatsächlich den Pass nutzen.

 
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die speziell bezeichneten Gutscheine (Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Kunsthalle Baden-Baden, Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Linde-Museum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Stuttgart, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Residenzschloss Ludwigsburg, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, Kloster Alpirsbach, Kloster und Schloss Bebenhausen, Neues Schloss Meersburg, Residenzschloss Rastatt und Kloster Maulbronn) berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.


Die anderen Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ – auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden. Es ist nicht möglich, die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen mit speziellem Gutschein auch mit einem Gutschein „Sonstiges Staatliches Schloss oder Museum nach Wahl“ mehrfach zu besuchen.

Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen ist es möglich, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Das „Junge Schloss“ in Stuttgart hat in letzter Zeit auch bei Kinderausstellungen den Gutschein akzeptiert. Im Zweifelsfall wird jedoch dazu geraten, sich vor einem Besuch telefonisch bei der Einrichtung zu erkundigen.

Neue Angebote 2024

Freizeitpark Traumland: Im Freizeitpark bei der Bärenhöhle in Sonnenbühl können Kinder Märchen erleben. Der Freizeitpark bietet darüber hinaus einen Feuerwehrspielplatz, eine Softplayanlage, ein Riesenrad und vieles mehr. Im Aktionsmonat Juni 2024 erhalten Familien mit Landesfamilienpass einen ermäßigten Eintritt in Höhe von 21,90 Euro pro Person.
Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg: Neben dem Indoor-Spielplatz in der Nähe von Göppingen und Schorndorf befindet sich zusätzlich eine Eisbahn und eine E-Kartbahn. Die Kartbahn ist auch im Winter geöffnet und bietet IceDrifting an. Mit dem Landesfamilienpass erhalten alle Familienmitglieder einen für alle Wochentage um 2,50 Euro ermäßigten Eintritt.
Urweltsteinbruch Holzmaden: Aus dem 180 Millionen Jahre alten Posidonienschiefer des unteren Jura können Familien mit Nachwuchsforscher mit Hammer und Meißel ihre eigenen Holzmaden-Fossilien bergen. Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses haben kostenfreien Eintritt. Der Urweltsteinbruch ist voraussichtlich ab März 2024 wieder geöffnet.

Miniaturwelten Stuttgart: Inhaberinnen und Inhaber des Landesfamilienpasses haben die Möglichkeit, das größte Stadtmodell in Europa mit über 500 originalgetreu nachgebauten Gebäuden rund um den Hauptbahnhof Stuttgart zu erleben. Mit dem Landesfamilienpass wird eine Ermäßigung von 50 Prozent je Person gewährt.

Festival Science & Theatre – experimenta/Theater Heilbronn: Die experimenta und das Theater Heilbronn präsentieren gemeinsam ein Programm, das die Schnittstellen von Wissenschaft und Theater behandelt und ungewöhnliche Bühnenformate präsentiert. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses gibt es ermäßigten Eintritt. Ermäßigt: 8 Euro; ermäßigter Preis Dramenwettbewerb: 5 Euro; ermäßigter Preis Festivalpackage: 34,45 Euro ab 4 Vorstellungsbesuchen.

Biosphärenreservat Schwäbische Alb: Das UNESCO-Biosphärenreservat Schwäbische Alb mit dem Alten Lager in Münsingen-Auingen bietet eine ca. 450 Quadratmeter große interaktive Ausstellungsfläche. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses erhalten Familien freien Eintritt in die Ausstellung.

Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne: Das Mittmachmuseum Schwarzwaldhaus der Sinne in Grafenhausen lädt dazu ein, die menschlichen Sinne einzusetzen und Großartiges zu entdecken. Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses sowie des entsprechenden Gutscheins erhalten Familien einmalig kostenfreien Eintritt.

Freizeitzentrum Hardtsee in Ubstadt-Weiher: Bis zum 31. März 2024 erhalten Familien mit dem Landesfamilienpass und gegen Vorlage des entsprechenden Gutscheins die Jahresfamilienkarte für 60 Euro; ab dem 01. April 2024 für 85 Euro.

Weitere ausgewählte Attraktionen im Jahr 2024

Der Gutschein Wilhelma berechtigt zusammen mit dem Pass in der Zeit vom 01.03.2024 bis 31.10.2024 (Hauptsaison), zum Erwerb einer Familienkarte zu jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es also keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Die Ermäßigung gibt es nur an der Tageskasse und nicht im Online-Verkauf.

Beim Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaberinnen bzw. Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 22.03.2024 und endet am 01.12.2024.

Mit dabei sind wieder die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen.
Mit dem Gutschein „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 12.05.2024 oder am 08.09.2024, zu einem ermäßigten Preis besucht werden. Pro Person beträgt die Ermäßigung an diesen Tagen 6 Euro.

Im Europa-Park Rust gibt es nur das Onlineticket. Dieses kann nur zum regulären Preis erworben werden. Am Sonntag, den 08.09.2024, erhalten Landesfamilienpassinhaber mit einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag bei Abgabe des Gutscheins eine 5 Euro-EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Dies gilt auch für das Porsche-Museum in Stuttgart.

Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen erhalten Landesfamilienpassinhaber mit dem Gutschein einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 9,50 Euro (statt 12,50 Euro) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt.

Derzeit ist das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf aufgrund von Umbauarbeiten geschlossen. Ein Eröffnungstermin steht bis dato noch nicht fest. Sofern es öffnet, erhält der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte informieren Sie sich daher im Internet, ob das Besucherbergwerk wieder geöffnet ist.

Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 22.06.2024 oder am 23.06.2024 gültig und kann an den Kassen vor Ort eingelöst werden.

Staufer-Festspiele Göppingen: Gegen Vorlage des Landesfamilienpasses erhalten alle anspruchsberechtigten Erwachsenen eine Ermäßigung von 20 bis 50 Prozent. Kinder und Jugendliche haben freien Eintritt. Die Ermäßigung kann mehrmals im Jahr beansprucht werden.

Der Gutschein für den Schwaben-Park bei Kaisersbach ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 13.04.2024 oder am 15.09.2024, und nur vor Ort einlösbar. (10 % Rabatt auf Tagesticket pro Person)

Bei Vorlage des Landesfamilienpasses können Sie die folgenden Angebote auch ohne Gutschein kostenfrei besuchen:

  • Miniaturwelten Stuttgart
  • Schloss Waldburg
  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb
  • Schiller-Nationalmuseum
  • Literaturmuseum der Moderne
  • Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen
  • Teilnahme an der Stadtführung in Besigheim
  • Kraichtaler Museen
  • Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
  • Römermuseum Güglingen
  • die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen

Nutzung des Passes auch ohne Gutschein
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/  ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Wichtig:
Bei Verlust darf ein neuer Pass ausgestellt werden, aber keine weitere Gutscheinkarte ausgegeben werden, da diese ein bargeldwerter Vorteil ist.

Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den Pass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten zurückzugeben oder zu vernichten, sobald die Voraussetzungen wegfallen.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Wir bitten um Beachtung.
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