Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Hecken, Büsche und Bäume rechtzeitig zurückschneiden

Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Straße) hineinragen. Dadurch werden Fußgänger und Radfahrer oft behindet und gefährdet, manchmal Verkehrsschilder vedeckt. Jeder Gartenbesitzer ist verpflichtet, die Anpflanzungen auf seinem Grundstück auf die Höhe in nachfolgendem Schaubild zurückzuschneiden.

Bäume und Hecken, die auf Gehwege und Straße ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Auch der "Luftraum" muss frei bleiben. Über Fahrbahnen müssen 4,50 Meter Platz sein, über Geh- und Radwegen 2,50 M;eter.

Besonders zu berücksichtigen sind die Sichtverhältnisse an Kreuzungen und auf Verkehrszeichen.

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