Die Ausleihbedingungen für das Gechinger Spielmobil - festgelegt von Vertretern der Vereine in Absprache mit der Gemeindeverwaltung

  1. Das Gechinger Spielmobil wird an Vereine/Gruppen oder an (volljährige) Privatpersonen ausgeliehen. Gechinger Vereine/Gruppen haben Vorrang vor Privatpersonen oder Auswärtigen.

  2. Der Ausleiher verpflichtet sich, die Spielgeräte vollständig und ordnungsgemäß verstaut wieder zurückzugeben. Bei der Rückgabe wird das Spielmobil von den ehrenamtlichen Betreuern auf Vollständigkeit kontrolliert. Verloren gegangene oder kaputt gemachte Gegenstände müssen bezahlt werden. Sollte nach der Rückgabe erheblicher Arbeitsaufwand entstehen, fällt für das Aufräumen pro 30 Minuten der Betrag von 15 Euro Aufwandsentschädigung an. Deshalb ist bei der Ausleihe eine Kaution von 15 Euro zu entrichten.

  3. Die Nutzung des Spielmobils kann nur unter Aufsicht erfolgen.

  4. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Gemeinde Gechingen oder die ehrenamtlichen Betreuer. Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

  5. Die aktuellen Gebühren sind bei den erhenamtlichen Betreuern des Spielmobils zu erfragen. 

  6. Ausgabe und Rücknahme des Spielmobils obliegt den ehrenamtlichen Betreuern. Vorbestellungen sind möglich. Vereine / Gruppen haben Vorrang vor Privatpersonen wenn eine Reservierung bis 31. Januar erfolgt. Jeder Verein soll einmal pro Jahr die Ausleihmöglichkeit sicher haben.

  7. Der Ausleiher bezahlt Gebühr und Kaution an den ehrenamtlichen Betreuer.

  8. Das Spielmobil wird nach Gebrauch vom ehrenamtlichen Betreuer wieder in Empfang genommen und auf Vollständigkeit kontrolliert. Die ordnungsgemäße Rückgabe wird bestätigt. Bei Unregelmäßigkeiten wird verfahren wie in Nr. 3 beschrieben.

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Ute Dürr, Tel. 8433 - ute.duerr@online.de