Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020

Bekanntgaben

Herr Häußler gab bzgl. Corona bekannt, dass der 7 Tage-Inzidenz-Wert im Landkreis Calw  seit dem 20.10.2020 über 50 lag.

Außerdem gab der Vorsitzende bekannt, dass es aufgrund der hohen Corona-Zahlen in diesem Jahr leider keinen Weihnachtsmarkt in Gechingen geben wird. Dies wurde mit dem Orga-Team des Weihnachtsmarktes abgestimmt.

 

Einwohnergespräch

Ein Einwohner fragt an was mit der Demontage der Oberleitungen in der Gartenstraße ist. Zudem wollte er wissen ob etwas bzgl. dem ca. 100m fehlenden Gehweg im Bereich Althengstetter Str.  / Angelstraße bekannt ist.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass ihm nichts bekannt ist aber bei Herr Braun nachgefragt wird zu beiden Themen.

 

Hochwasserschutzmaßnahmen
Umplanung bezüglich lokaler Maßnahmen Außengebiet 8 zwischen Bergwaldsteige und Baugebiet Augstäcker – Beauftragung von Ingenieurleistungen

Der Vorsitzende begrüßte Dr. Kühn (Büro Wald und Corbe) am Ratstisch und führte kurz aus, dass es bei einer Beauftragung von Ingenieursleistungen einer Sachentscheidung gleich kommt, die Maßnahme Außengebiet 8 durchzuführen.

Aufgrund von Befangenheit (Anlieger) nahm H. Häußler anschließend im Zuhörerbereich Platz.
Den Vorsitz für diesen TOP übernahm Klaus Böttinger.

Dr. Kühn führte aus, dass bei der Vorprüfung der Entwurfsplanung der Maßnahme 8 durch das Landratsamt Calw die Umplanung der Ableitung des Außengebiets gefordert wurde. Das Außengebietswasser aus der Hanglage der Bergwaldsteige soll direkt in der Vorfluter (Irm) abgeleitet werden und nicht wie bisher geplant über das Mischsystem der Ortsentwässerung. Das Konzept sieht vor, den geplanten Graben an dessen nördlichen Ende zu fassen und dann über eine Rohrleitung unterhalb des talführenden Graswegs (Verlängerung des Mönchwegs) in Richtung Irm zu leiten. Ob die Ableitung direkt in die Irm erfolgen kann oder ob die Entlastungsrohrleitung des RÜB ab der Straße „Im Hahnenberg“ mitgenutzt werden kann ist im Rahmen der Planung zu prüfen. Zudem werden zusätzliche Vermessungsleistungen und hydraulische Berechnungen erforderlich.

Für die weitere Vorgehensweise bestehen zwei Alternativen / Strategien:
1.    Maßnahme mit Einleitung über Regenwasserkanal in die Irm in Verbindung mit dem Gesamtpaket Hochwasserschutz (lokale Maßnahme) mit der Chance auf 70 % Zuschuss.
2.    Um einige Jahre verschieben (eher ca. 10 Jahre als 5 Jahre) mit dem Risiko, dass dann keine Förderung durch das Land mehr möglich ist.

Generell ist es möglich, die Maßnahme 8 aus dem Gesamtpaket zu nehmen, da es sich um eine eigenständige Maßnahme handelt, die nicht mit den anderen Maßnahmen funktional zusammenhängt.

Wenn die Maßnahme aus dem Paket genommen werden soll, musste gegen eine Beauftragung gestimmt werden.

Die generelle Forderung das Außengebiet abzutrennen, ist allerdings im AKP festgehalten.  Evtl. gibt es später keine Zuschüsse mehr, da es sich dann um eine Siedungsentwässerung und keine Hochwasserschutzmaßnahme mehr handelt.

Aus dem Gremium wurde gefragt, wie oft es vorgekommen ist, dass Wasser in die Gebäude gelaufen ist und warum die Änderungsmaßnahme erst jetzt kamen.

Dr. Kühn führte dazu aus, dass es keine Statistik hierzu gibt, jedoch sicher nicht jährlich vorkommt. Die Änderungsmaßnahme wurde schon vor einem Jahr vom LRA verkündet.

Ein Gemeinderat fragte nach ob H. Häußler ggf. als Anwohner was zur Häufigkeit sagen kann und wann der AKP zu tragen kommen könnte.

Dr. Kühn führt hierzu aus, dass das nicht genau gesagt werden kann. Es kann 5-10 Jahre dauern, aber auch länger.

BM Häußler teilte aufgrund der Nachfrage aus dem Gremium mit, dass er bisher kein Wasser bei sich hatte, jedoch von Herrn Braun weiß, dass es auf zwei Grundstücken schon vor 2009 Wasser gab. Aufgrund dessen wurde ein Schacht gebaut und die Profilierung des Feldweges geändert.

Dr. Kühn brachte nochmals zum Ausdruck, dass die Maßnahme entweder jetzt im Rahmen des Hochwasserschutzes mit 70% Förderung oder später als Eigenmaßnahme erfolgen muss.

Die Maßnahme wurde aus der Mitte des Gremiums zum Teil sehr kritisch gesehen, wenn keine marginalen Schäden bekannt sind.
Es kamen aber auch Stimmen, dass wenn man die Maßnahme definitiv machen muss, diese lieber jetzt mit 70  Förderung gemacht werden sollten.

Ein Gemeinderat erkundigte sich bzgl. ortsnaher Versickerung oder Verrieselung nach §55 WHG und wollte wissen ob die Ableitung auch oberflächlich möglich ist ohne unterirdischen Kanal

Dr. Kühn teilte hierzu mit, dass es auch oberirdisch möglich sei, sofern keine Anderen (Dritten) durch die Maßnahme betroffen sind. Kein Unterlieger darf dadurch geschädigt werden. Falls eine Entwicklung (Bebauung) in diesem Bereich angedacht ist, könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Gespräche mit Eigentümern müssten erfolgen, die durch eine oberirdische Ableitung Nachteile haben.

Ein Gemeinderat fragte nach, ob Zuschüsse wegfallen, wenn nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden und es somit schädlich für die Maßnahmen 1-7 werden könnte.
Dr. Kühn erklärte hierzu, dass der Fördersatz für die anderen Maßnahmen dadurch nicht wegfallen bzw. reduziert würde.

Der Beschlussantrag, die Ingenieursleistungen in Auftrag zu geben, wurde mit 6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Bauvorhaben Betreutes Wohnen, Tagespflege und Errichtung von Eigentumswohnungen auf den Bauplätzen 1-3 im Baugebiet Furt – Vorstellung der Planung und Beschlüsse für die weitere Planung u.a. wegen Traufhöhe, Firsthöhe

Der Vorsitzende begrüßte H. Gerlach und H. Schanta (Fa. Paulus) sowie Frau und H. Metzger (Architekten) am Ratstisch und erweiterte den Beschlussantrag: Stellplätze außerhalb des Baufensters mit 1m Abstand zur Straße sollen für die Tagespflege zugelassen werden.

Um die Gebäude 2+3 inkl. Tiefgarage auf der selben Ebene zu bauen, bat die Paulus Wohnbau GmbH um eine Befreiung zur Anhebung der Bezugshöhe um 50 cm für Gebäude 3 bzw. der Überschreitung der maximalen Firsthöhe um 35 cm und der maximalen Traufhöhe um 50 cm.
Eine Bebauung ist für die Paulus Wohnbau GmbH auch unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich, allerdings wäre dann im Bereich der Tagespflege kein ebenerdiger Zugang möglich. Die 50 cm würden eine schiefe Ebene mit Rampen (Gefälle 6 %) und Podest beim Fußgängerzugang ergeben.

Herr Gerlach stellte die Pläne anhand einer Präsentation vor und erläuterte die Gründe für die Abweichung.
Durch die Maßnahme entsteht nicht mehr Wohnfläche sondern ein besserer/ebenerdiger Zugang zur Tagespflege und kommt somit den künftigen Gästen der Tagespflege zugute.

Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landratsamt die Entscheidung mittragen würde, wenn der Gemeinderat hierzu sein Einvernehmen erteilt. Es bestehen keine Bedenken wegen der Befreiung, da die Tagespflege einmalig ist und aufgrund des einfacheren Zugangs sehr gut begründet ist.

Ein Gemeinderat fügte hinzu, dass normalerweise keine Abweichungen möglich sind, es aber hier den Gechingern Bürgern zugutekommt und der Allgemeinheit dient.

Beschluss: Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Anhebung der Bezugshöhe um 50 cm bzw. der Überschreitung der maximalen Firsthöhe um 35 cm und der maximalen Traufhöhe um 50 cm für Gebäude 3 (östliches Gebäude).
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen bzgl. der Stellplätze außerhalb des Baufensters mit 1m Abstand zur Straße gem. Präsentation.

 

Bewerbung zur neuen LEADER Förderperiode ab 2021

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass sich die Gemeinde Gechingen einer Bewerbung der LEADER-Region Heckengäu für eine weitere Förderperiode anschließt und die dafür erforderlichen Mittel, sofern sie nicht wieder vom Landkreis Calw übernommen werden, bereitstellt.

 

Spendenbericht 3. Quartal

Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme der Spenden zu.

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