Die Gemeinde Gechingen ist entsprechend der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (Fassung vom 03.05.2011) verpflichtet, Zusatzstoffe, welche bei der Aufbereitung des Trinkwassers eingesetzt werden, den Verbrauchern mitzuteilen. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel vom 29.04.2007 ist der Härtebereich des Trinkwassers bekanntzugeben.
Härte und Zusatzstoffe des Gechinger Trinkwassers
Versorgungsbereich: Niederzone Mittelzone und Hochzone der Gemeinde Gechingen
Calziumkarbonat: 3,8 mmol/l 3,6 mmol/l
Härtebereich: Hart Hart
Gesamthärte: 21 °dH 20 °dH
Nitrat: 19 mg/l 26 mg/l
Zonen sind:
Niederzone: Altort
Mittelzone: Angel, Gailer, Kirchberg, Augstäcker, Industriegebiet
Hochzone: Bergwald, Aussiedlerhöfe
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 11 Abs. 1
und 2 der Trinkwasserverordnung verwendet:
Natriumhypochlorit/Ozon und Chlordioxid.
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmittel wurden die Härtebereiche neu eingeteilt.
• Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol/l (entspricht weniger als 8,4° dH)
• Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol/l (entspricht 8,4° dH bis 14° dH)
• Härtebereich hart: mehr als 2,5 mmol/l (entspricht mehr als 14° dH)
Beurteilung: Bezüglich der untersuchten Parameter entspricht das Wasser der TrinkwV vom 21.05.2001 in der Fassung vom 10.03.2016.
Zu weiteren Auskünften stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 07056/20126 zur Verfügung.
Die Gesamtübersicht der Parameter können Sie sich hier in den hinterlegten PDF-Dateien anschauen.