Seit 01. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert.
Kinderreisepässe, die ab dem 01. Januar 2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass ab
01. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt.
Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards
(EU-Verordnung Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten) und dient dem Schutz der Identität der Kinder.
Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
Alte Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellung
Neue Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung
Die Kinderreisepässe können aber mehrmals um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Daneben ist weiterhin die Beantragung eines 6 Jahre gültigen, biometrietauglichen Reisepasses möglich.
Mitzubringen sind:
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
1 Geburtsurkunde (falls noch nicht vorliegend)
Zustimmungserklärung beider Elternteile bzw. Personensorgeberechtigten
Gebühren:
Neuausstellung 13 Euro
Verlängerung / Aktualisierung je 6 Euro
Soll das Reisedokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben, ist ein regulärer (elektronischer) Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.