Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018

Bekanntgaben

Keine


Einwohnergespräch

Keine Wortmeldungen

Änderung des Vertrags über den Betrieb der Bürgerlichen Kindergärten in Gechingen – Festsetzung des Betriebskostenzuschusses

Herr Bastl stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor. Gemäß des derzeit geltenden Vertrags zahlt die evangelische Kirchengemeinde Gechingen seit dem Jahr 2008 einen Abmangelanteil in Höhe von 1.200 € je Kindergartengruppe und Kalenderjahr an die Gemeinde Gechingen und erhält im Gegenzug das geistliche Betreuungs- sowie ein Mitspracherecht in Personalfragen bei den Kindergartenleitungen.
Im Jahr 2014 wurde anlässlich einer neuen Kindergartengruppe (Inbetriebnahme der 7. Gruppe) beschlossen, dass der Betrag zunächst auf 7.200 € gedeckelt wird. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, dass der Kirchengemeinde lediglich dieser Betrag aus Mitteln der Kirchensteuer zugewiesen wurde.
Seit Januar 2018 ist nun eine weitere Kindergartengruppe in Betrieb und somit müsste der Abmangelanteil auf 9.600 € angepasst werden. Die evangelische Kirchengemeinde hat nun darum gebeten, den Abmangelanteil weiterhin bei 7.200 € zu lassen, da auch in Zukunft keine Mehreinnahmen aus der Kirchensteuer zu erwarten seien.

Aufgrund der derzeit laufenden Neuausrichtung der gemeindlichen Kindergarteneinrichtungen schlug die Verwaltung vor, den bestehenden Vertrag im Zusammenhang mit der Neuausrichtung in Absprache mit der evangelischen Kirchengemeinde zu überarbeiten. Bis dahin sollte nach Auffassung der Verwaltung dem Wunsch der Kirchengemeinde entsprochen werden und der Betriebskostenzuschuss auf 7.200 € gedeckelt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass die Gemeinde froh sein sollte, dass sich die Kirchengemeinde beteiligt, finanziell und auch in anderer Hinsicht.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Abmangelanteil der evangelischen Kirchengemeinde Gechingen bleibt bis zur Neuausrichtung der gemeindlichen Kindergärten und Überarbeitung der Vertragsgrundlage bei 7.200 € gedeckelt.
  2. Das Mitspracherecht der Kirchengemeinde bleibt unverändert bestehen.

Vereinsförderung – Zuschussantrag Reit- und Fahrverein Gechingen e.V.

Herr Bastl stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor. Der Reit- und Fahrverein Gechingen e.V. hat die Verwaltung über anstehenden Investitionsmaßnahmen unterrichtet und um eine finanzielle Unterstützung gebeten.

Die Verwaltung schlug vor, für die im Jahr 2018 geplanten Maßnahmen (Austausch Hallenboden, Austausch Boden Außenplatz mit Ebbe-Flut-System, Druckerhöhungsanlage mit Zwischentank) einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Koste bzw. max. 12.500 € zu gewähren. Über die Maßnahmen 2019 muss ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt beraten und entschieden werden.

Herr Bürgermeister Häußler ergänzte, dass es die laufende Vereinsförderung und die projektbezogene gibt, wie diese hier. Die Vereine und Gruppen leisten sehr viel und tragen zu einem positiven Erscheinungsbild der Gemeinde nach außen und innen bei. Die Gemeinde soll hier punktuell bei Bauprojekten fördern. Die Verwaltung ist der Meinung, dass es angebracht ist, den Reitverein hier zu unterstützen.

Frau Sieber erläuterte auf Nachfrage die Funktionsweise des Ebbe-Flut-Systems und ergänzt, dass für die Maßnahmen 2019 noch keine Kosten beziffert werden können.

Ein Gemeinderat vertrat die Meinung, da der Reitverein in den letzten Jahren keine Förderung bei der Gemeinde beantragt hat, könne er hier mitgehen.

Ein Gemeinderat fragte, mit welchem prozentualen Anteil die anderen Vereine gefördert werden.
Herr Bastl erläuterte, dass die Gemeinde max. 45% fördern kann, wenn eine WLSB-Förderung besteht. Ansonsten seien die Förderungen sehr verschieden und müssten individuell beraten werden.
Herr Bürgermeister Häußler ergänzte, dass die angestrebte Förderung in Höhe von 12.500 € grob ins System passe und kein „Ausreißer“ nach oben oder unten sei.

Auf Nachfrage erklärte Frau Sieber, dass die Maßnahmen bereits durchgeführt sind, da der Reitverein sich an die durchführende Firma halten müsse, welche sehr kurzfristig zugesagt habe.
Herr Bürgermeister Häußler fügte hinzu, dass der Antrag bereits vorher gestellt wurde und auch einige Gespräche zwischen ihm und Frau Sieber schon vor längerer Zeit gelaufen seien. Er sehe hierdurch keine Förderschädlichkeit.
Der Gemeinderat wünschte sich für den nächsten Antrag, dass die Förderung vor der Maßnahmendurchführung besprochen werde.

Auf Nachfrage nannte Frau Sieber folgende Mitgliederzahlen und Informationen zum Reit- und Fahrverein Gechingen e.V.: 287 Mitglieder, davon größtenteils Kinder und Jugendliche; 5 Reitschulpferde auf denen Kinder, die kein eigenes Pferd besitzen, die Möglichkeit haben, Reitunterricht zu nehmen; 2 Reitlehrerinnen, die 50-60 Reitstunden im Monat durchführen; Einsteller, die ihr eigenes Pferd dort unterstellen.
Frau Sieber ergänzte, dass in den letzten Jahren immer wenig in den Verein investiert wurde. Dadurch haben sie leere Boxen, weil andere Vereine hier auch moderner aufgestellt seien. Der Verein müsste schauen, dass er wieder mehr Mitglieder bekomme.


Beschluss:

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Reit- und Fahrverein erhält für die im Jahr 2018 anstehenden Maßnahmen eine Förderung von 30% der förderfähigen Kosten bzw. max. 12.500 €.
  2. Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von max. 12.500 €.

Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet Lindenrain“ in Calw-Stammheim – Beteiligung der Gemeinde Gechingen als Träger öffentlicher Belange

Herr Bürgermeister Häußler stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache  vor. Die Gemeinde Gechingen wurde als Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB angehört, da Gechingen die angrenzende Gemarkung zu Stammheim ist. Im Hinblick auf die in öffentlicher Gemeinderatsitzung vom 25.09.2018 beschlossene Zustimmung zur Mitgliedschaft und zur Zweckverbandssatzung ist die Beteiligung von besonderem Interesse.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw-Oberreichenbach mit der Thematik schon beschäftigt. Damals wurde folgendes beschlossen und so auch in der Stellungnahme gegenüber der Stadt Calw formuliert: Die Wasserbehörde bestätigt im weiteren Verfahren, dass keine Beeinträchtigungen für das Wasserschutzgebiet Stöckbrunnenquellen der Gemeinde Gechingen zu erwarten sind. Ansonsten keine weiteren Anregungen.

Die Verwaltung schlug vor, die Anregung vom Flächennutzungsplanverfahren zu wiederholen. Nach Durchsicht des Textteils werden keine weiteren Anregungen vorgeschlagen.

Ein Gemeinderat äußerte, dass ihm sehr wichtig sei, dass unser Wasser nicht beeinträchtigt werde.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen folgende Stellungnahme im Bebauungsplanverfahren „Industriegebiet Lindenrain“ in Calw-Stammheim abzugeben: Die Wasserschutzbehörde bestätigt im weiteren Verfahren, dass keine Beeinträchtigungen für das Wasserschutzgebiet Stöckbrunnenquellen der Gemeinde Gechingen zu erwarten sind. Ansonsten keine weiteren Anregungen.


Wahl eines Vertreters aus der Mitte des Gemeinderats für den Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“

Herr Bürgermeister Häußler erinnerte an das Thema, welches in der letzten Sitzung bereits angesprochen wurde: die Wahl eines Vertreters aus der Mitte des Gemeinderats für den Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“. Neben dem Bürgermeister muss noch ein weiterer Vertreter der Gemeinde Gechingen Mitglied im Zweckverband sein. Zusätzlich soll noch ein Stellvertreter gewählt werden.

Auf Nachfrage erklärte Herr Bürgermeister Häußler, falls jetzt ein Gemeinderat gewählt wird, der nächstes Jahr nach der Wahl nicht mehr im Gemeinderat ist, muss eine neue Person bestimmt werden.

Von der Bürger-Union wurde Frau Damaris Haußer-Frielitz als erstes Mitglied vorgeschlagen,  da die Bürger-Union auch die stärkste Fraktion im Gemeinderat ist.

Die Gechinger Freien Wähler stimmten dem Vorschlag der Bürger-Union zu und schlugen als Stellvertreter Herr Klaus Böttinger vor.

Da kein Mitglied des Gemeinderats widersprach, wird in einer offenen Wahl gewählt.

Beschluss:

Der Gemeinderat wählte bei einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen Frau Haußer-Frielitz als erstes Mitglied und Herrn Klaus Böttinger als ihr Stellvertreter in den Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“.


Annahme von Spenden im dritten Quartal 2018

Herr Bastl stellte die folgenden Spenden vor, die im 3. Quartal 2018 eingegangen sind:

 Zuwendungsgeber  Geld- / Sachspende  Betrag / Wert  Eingang  Zweck
         
Hauber, Renate  Geldspende 50,-- €  08.08.18  Feuerwehr
IBM Deutschland Management & Business Support GmbH  Geldspende     800,-- €  05.09.18  Schlehengäuschule
Deutsche Vermögensberatung, Jürgen Weber, Gechingen  Geldspende 100,-- €  13.09.18  Schlehengäuschule Gechingen, Hausaufgabenhilfe
G+I Hof- & Gartengestaltung, Gechingen  Geldspende 100,-- €  17.09.18
Druckhaus Weber, Althengstett   Geldspende 100,-- €  14.09.18
Frielitz Fahrzeugbau, Gechingen  Geldspende 100,-- €  24.09.18
Elsner Elektronik GmbH,  Ostelsheim  Geldspende 100,-- €  12.09.18
Coffee Tales, Gechingen   Geldspende 60,-- €  20.09.18

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der oben genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.


Verschiedenes

Herr Bürgermeister Häußler sprach das Thema Bodenmanagement im Baugebiet Furt an. Es war abgesprochen, dass vor Beginn eine Besprechung stattfinde, welche nun stattfand. Es seien keine LKWs geplant gewesen, sondern mächtige Schlepper mit Anhänger. Die Firma Morof habe vorgeschlagen, dass man auf Feldwegen mit Schwarzdecken nur unbeladen fahren darf. Zudem wurde angeregt, ob Herr Böttinger auf seinen Teil verzichtet und alles auf das näher liegende Grundstück gefahren werde. Dann müsste im belandenen Zustand kein Feldweg mit Schwarzdecke befahren werden.  Daraufhin habe Herr Böttinger seinen Antrag zurückgezogen. Der Antrag von Harald Bauer wurde dahingehende modifiziert. Am 22.10.2018 fand ein Termin statt, bei dem die Wege besichtigt wurden. Auf geteerten Feldwegen sind keine zusätzlichen Schäden zu verzeichnen. Auf anderen Feldwegen, gab es in nicht erheblichem Umfang Verdrückungen. Die Firma Morof hat bereits versichert, dass sie das richten werden. Die Maßnahme ist somit durchgeführt.

Auf Nachfrage ergänzte Herr Bürgermeister Häußler, dass das jetzige Vorgehen mit der Erschließung nun beendet ist. Bodenaushub durch privaten Hausbau wird nicht auf die Grundstücke von Herrn Bauer oder Herrn Böttinger gefahren. Der private Hausbau im Baugebiet laufe über Jahre hinweg, daher sei dies nicht kontrollierbar. Dieser Teil war auch nicht Gegenstand des Antrags.

Eine Gemeinderätin erkundigte sich, ob dann die gesamte Masse von 3400cbm bei Herrn Bauer auf seinem Acker eingebracht wurde und ob Herr Böttinger damit einverstanden war. Man solle ihn dann nächstes Mal vorzugsweise bedenken.
Herr Bürgermeister Häußler bejahte die Fragen.

Eine Gemeinderätin fragte nach dem zukünftigen Erddeponiemanagement. In der Vergangenheit wurde möglicherweise illegal Material angefahren, was in Zukunft vermieden werden soll. Wie sei dies in Zukunft geplant.
Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass zwei Schranken bereits bestellt seien und in Kürze eingebaut werden. Weitere Details seien ihm nicht bekannt.

Ein Gemeinderat verlangt zeitnah eine Drucksache zum Thema, wie hier die weiteren Planungen zur Zufahrtsregelung etc. aussehen.

Ein Gemeinderat bedankte sich für die Erneuerungen der Spielgeräte auf den Gechinger Spielplätzen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass Herr Bürgermeister Häußler eine Zeitschiene zu den geplanten Maßnahmen aus seinem Wahlprospekt zusammenstellt.
Herr Bürgermeister Häußler informierte darüber, dass die Kaufverträge zum Areal Brunnenstraße alle notariell beurkundet wurden.

Ein Gemeinderat erkundigte sich über den aktuellen Stand beim Thema Kindergartenneubau.
Herr Bastl erläuterte, dass die Kommunalentwicklung beauftragt wurde und bereits Begehungen stattgefunden haben. In 2-3 Wochen müsste der Bericht der KE vorliegen, dann soll zeitnah die erste Sitzung des Arbeitskreises stattfinden.

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