Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.09.2018

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Häußler eröffnete die Sitzung und begrüßte die Gemeinderäte, anwesende Bürgerinnen und Bürger und die Presse.

Herr Braun gab folgendes bekannt: Bezüglich des hohen Härtegrads des Wassers wurde er im Rahmen einer Fragestunde auf die Möglichkeit einer zentralen Wasserenthärtungsanlage angesprochen. Er habe dies in einfacher Form geprüft und sei zu einer Kostenschätzung der Investition in Höhe von 800.000 bis 1 Millionen Euro gekommen. Dies stelle jedoch keine Grundlagenermittlung dar, sondern eine einfache Kostenschätzung. In der Verwaltung erhalte eine solche Wasserenthärtungsanlage ab dem Jahr 2022 eine entsprechende Priorität, da die Gemeinde in naher Zukunft größere Investitionen im Trinkwasserbereich tätigen müsse.


Einwohnergespräch

Ein Einwohner merkte an, dass das Wasserproblem vielfältiger sei, als von Herrn Braun dargestellt. Es gebe nicht nur zwei Alternativen, sondern mehrere. In der Einwohnerschaft herrsche große Unsicherheit darüber, für wie viele Einwohner die Schüttung der eigenen Quellen genüge. Die Bevölkerung solle sowohl über die Menge des Wassers, als auch über die Möglichkeiten zur Vermeidung des harten Wassers informiert werden.
Herr Bürgermeister Häußler erklärte, die Verwaltung nehme die Anregungen zur Kenntnis. Das Thema Wasser werde die Gemeinde über einen längeren Zeitraum beschäftigen. Es brauche fundierte Analysen und externe Fachleute, da die Verwaltung dies nicht alleine leisten könne. Dafür werde er sich einsetzen. Das Thema werde als Tagesordnungspunkt in künftigen Gemeinderatssitzungen wieder erscheinen.

Aus der Bürgerschaft kam die Frage, ob das Linksabbiegeverbotsschild in der Hauptstraße bereits hänge. Ein Gemeinderat äußerte, er habe das Schild einen Tag vor der Gemeinderatssitzung bereits gesehen, es hänge also bereits.

Pumptrack – der Fahrrad Spielpatz auf dem Grundstück der Sporthalle zwischen Sporthalle und Wald
Antrag der Sportfreunde wegen finanzieller Unterstützung

Herr Bürgermeister Häußler begrüßte die anwesenden Mitglieder der Abteilung Mountainbike der Sportfreunde Gechingen, den Vorstand der Sportfreunde Gechingen Ruben Schwarz und den Architekt des geplanten Pumptracks Johannes Schwarz. Herr Bürgermeister Häußler stellte das Thema anhand der Drucksache vor.
Es sei noch nicht lange her, dass der alte Mountainbikepark an der Erddeponie eingeweiht wurde. Die Erddeponie entwickelte sich jedoch schneller als erwartet. Durch die Erddeponieerweiterung benötigte die Gemeinde zusätzliches Gelände, weshalb das bisherige Mountainbike-Übungsgelände für die Mountainbiker nicht mehr zur Verfügung stehe. Auf dem Grundstück zwischen der Sporthalle und dem Wasserturm soll ein Ersatz in Form eines öffentlich zugänglichen Pumptracks geschaffen werden. Der Pumptrack werde die öffentlichen Spielplätze in Gechingen bereichern, sagte Herr Bürgermeister Häußler. Der Pumptrack solle etwa 8.000 Euro kosten. Herr Bürgermeister Häußler befürwortete, dass die Gemeinde das Vorhaben unterstütze. Zum einen sei es durch die Verdrängung durch die Erddeponieerweiterung eine moralische Pflicht, zum anderen habe der Pumptrack den Charakter eines öffentlichen Spielplatzes und werde vom Verein unterhalten. Zudem sei der Betrag überschaubar und löse keine größeren Folgekosten aus.

Herr Ruben Schwarz erläuterte, der Pumptrack solle regelmäßig umgebaut werden können. Im Vergleich zur alten Strecke sei der Pumptrack deutlich kleiner und für jedermann auch ohne Betreuer zugänglich, da keine großen Sprünge mehr möglich seien. Allerdings werde so eine breitere Masse an Jugendlichen angesprochen. Herr Bürgermeister Häußler lobte die Idee. Es sei aus pädagogischer Sicht toll, dass die Strecke regelmäßig umgebaut werden könne.

Aus der Mitte des Gremiums kam der Vorschlag, dass das Grundstück auf der rechten Seite der Zufahrt zum Wasserturm ebenfalls ein guter Standort wäre. Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, dieses Grundstück liege außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Zudem liege der Wasserturm im Landschaftsschutzgebiet, wodurch die untere Naturschutzbehörde ebenfalls zu beteiligen sei, was mehr Zeit beanspruche.

Ein Gemeinderat stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um weitere mögliche Grundstücke für den geplanten Pumptrack zu prüfen.

Beschluss:

Der Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde bei 4 Ja-Stimmen und 10 Gegenstimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben Errichtung Pumptrack Fahrrad-Spielplatz auch als Grundstückseigentümer zu. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Erdarbeiten in Höhe von ca. 8.000 Euro.
Der außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.


IKG Lindenrain – Gründung eines Zweckverbands „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“ – Zustimmung zur Mitgliedschaft und zur Zweckverbandssatzung

Herr Bürgermeister Häußler begrüßte die Vertreter der Stadt Calw, Herrn Dieter Kömpf, den Ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters Herrn Eggert, und Herrn Bernhard Bührle, den Leiter der Stabsstelle Verwaltung und Controlling.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass die Gemeinde hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung zweigleisig fahren wolle. Das bedeute, einerseits auf eigener Gemarkung ein Gewerbegebiet zu entwickeln und sich andererseits an einem Interkommunalen Gewerbegebiet zu beteiligen. Der Gemeinderat habe sich bereits nichtöffentlich mit dem Thema beschäftigt und in einer Tendenzabstimmung beschlossen, dass sich die Gemeinde eine Beteiligung am Interkommunalen Gewerbepark Lindenrain grundsätzlich vorstellen könne. Bei einer gemeinsamen Besprechung am 27.08.2018 mit Vertretern der Städte Calw, Bad Teinach-Zavelstein und der Gemeinde Gechingen erklärte Herr Oberbürgermeister Eggert, dass der Calwer Gemeinderat 80% Beteiligung anstrebe. Daher wurden in den an die Gemeinderäte der beteiligten Kommunen gesendeten Unterlagen folgende Anteile angegeben: Calw 80%, Bad Teinach-Zavelstein und Gechingen jeweils 10%. Die Gemeinderäte der Kommunen Calw und Bad Teinach-Zavelstein haben einer Mitgliedschaft im neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“ bereits zugestimmt.

Herr Bührle erklärte, der Zweckverband komme durch drei gleichlautende Beschlüsse durch die drei beteiligten Gemeinderäte zustande. Anschließend müsse das Regierungspräsidium die Satzung genehmigen, bevor der Zweckverband mit der Veröffentlichung der Satzung schließlich entstehe.

Aus der Mitte des Gremiums kam die Frage, ob man einen Interessenten für Gewerbefläche, der auf die Gemeinde zukomme, auf das Interkommunale Gewerbegebiet verweisen könne. Herr Kömpf antwortete, der Zweckverband, in dem  auch Mitglieder der Gemeinde Gechingen sitzen werden, werde solche Fragen entscheiden. Es bestehe also für die Ortschaften die Möglichkeit, einzelne Gewerbe im Gewerbepark anzusiedeln.

Ein Gremiumsmitglied äußerte, er sei sehr überzeugt von der Idee. Dies betreffe nicht nur das Gewerbegebiet, sondern auch die Idee einer interkommunalen Zusammenarbeit. Jedoch habe er zwei Kritikpunkte: Zum einen frage er sich, wieso in §8 der Zweckverbandssatzung geregelt sei, dass die Vertreter einer Gemeinde einheitlich abstimmen müssen. Zum anderen sehe er es als unfair an, dass nach §14 der Satzung 5% der Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer bei der Stadt Calw verbleiben und nur 95% der Einnahmen an den Zweckverband abgeführt werden. Er würde vorschlagen, 100% an den Zweckverband abzuführen und den Verwaltungsaufwand der Stadt Calw als steuererhebende Gemeinde entsprechend abzurechnen.
Herr Kömpf entgegnete, die gemeinsame Abstimmung einer Gemeinde sei gesetzlich geregelt. Herr Bürgermeister Häußler erklärte, die erste Fassung der Satzung sah lediglich eine Abführung von 90% der Einnahmen aus der Grundsteuer an den Zweckverband vor. Er habe sich jedoch dafür eingesetzt, auf 95% zu erhöhen. Sollte der Verwaltungsaufwand weniger als 5% der Einnahmen betragen, erwarte er, dass die Stadt Calw dies dem Zweckverband mitteile und dieser die Zahl entsprechend anpassen werde. Herr Kömpf versichert, man werde fair miteinander umgehen und könne später in der Verbandsversammlung noch Elemente der Satzung ändern.

Ein Gemeinderat sagte, ihn störe die Tatsache, dass Calw sich auf 80% Beteiligung festgelegt habe. Die Gemeinde Gechingen wollte 15% der Anteile, da er 10% für zu wenig erachte. Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, 10% der Anteile für Gechingen seien gesetzt. Sollte noch ein vierter Partner einsteigen, müsse Calw von ihren 80% runter. Herr Kömpf führte weiter aus, im Calwer Stadtrat gab es sogar viele Stimmen, die das Gewerbegebiet alleine machen wollten.

Herr Bürgermeister Häußler schlug vor, die Verwaltung der Stadt Calw solle die anfallenden Verwaltungsgebühren über ein Jahr aufzeichnen und anschließend mit den 5% der Einnahmen vergleichen.

Beschluss:

Der Antrag auf eine Änderung des §14 der Zweckverbandssatzung, dass 100% der Einnahmen beim Zweckverband verbleiben und die Stadt Calw den Verwaltungsaufwand dem Zweckverband in Rechnung stellt, wurde bei einer Ja-Stimme und 13 Gegenstimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt einer Mitgliedschaft der Gemeinde Gechingen im neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Lindenrain“ zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Zweckverbandssatzung zu.
  3. Der Regelung für die besonderen Leistungen der Stadt Calw bezüglich des ökologischen und forstwirtschaftlichen Ausgleichs (Ziffer 1.6 der Sitzungsvorlage der Stadt Calw) wird zugestimmt.

 

Geplantes Baugebiet Furt – Festlegung der Namen für die beiden Straßen

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass die beiden Straßennamen des Baugebietes Furt festgelegt werden müssen. Er schlug vor, dass die Haupterschließungsstraße den Namen Merowinger Straße erhalte, da die überplante Fläche teilweise innerhalb des archäologischen Kulturdenkmals „Siedlung aus der Merowingerzeit“ sowie innerhalb des archäologischen Prüffalles „Etter des merowingerzeitlichen und mittelalterlichen Dorfes“ liege. Die andere Straße solle den Namen Friedenstraße erhalten, da sowohl global betrachtet als auch im privaten, familiären und betrieblichen Umfeld Frieden von Bedeutung sei.

Ein Gemeinderat äußerte, er finde den Vorschlag Merowinger Straße gut, schlage aber für die zweite Straße ebenfalls einen Namen aus der geschichtlichen Sparte vor und plädiere für Keltenstraße. Ein Mitglied des Gremiums meinte, er finde den Namen Friedenstraße grundsätzlich gut, stelle sich aber die Frage, wie sich die Straßennamen fortsetzen werden, falls das Baugebiet erweitert werde. Historisch korrekt müsse neben der Keltenstraße nicht die Merowinger Straße, sondern die Alemannenstraße stehen.

Beschluss:

Der Antrag, die Haupterschließungsstraße (weiter im Norden) erhält den Namen Merowinger Straße und die Nebenerschließungsstraße (weiter im Süden) erhält den Namen Friedenstraße wurde bei 2 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

Die Haupterschließungsstraße (nördlich) erhält den Namen Keltenstraße. Die Nebenerschließungsstraße (südlich) erhält den Namen Alemannenstraße.


Verschiedenes

Herr Bürgermeister Häußler äußerte Bedenken bezüglich möglicher Wegbeschädigungen in erheblichem Umfang im Zuge der Aufschüttung der Grundstücke des Herrn Harald Bauer und des Herrn Gerd Böttinger. Er schlug vor, eine Auflage zu erteilen, nach der nur 3-Achser die Feldwege befahren dürfen. Zudem solle ein Gespräch mit der KBB GmbH, der Firma Morof und Vertretern der Gemeindeverwaltung stattfinden. Mögliche Schäden in einem hohen fünfstelligen Bereich seien nicht hinnehmbar.
Ein Gemeinderat forderte, vorher eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Nach der Aufschüttung müssen die Feldwege wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge sei schwierig zu kontrollieren.
Herr Bürgermeister Häußler bekräftigte, dass das Gespräch mit KBB, der Firma Morof und der Gemeinde stattfinden werde. Zudem solle privater Bau von der Aufschüttung ausgenommen werden, da dies nicht mehr kontrollierbar sei. Anschließend werde er an den Gemeinderat eine Rückmeldung geben.

Ein Gemeinderat stellte die Frage, wann die Ladestation aufgestellt werde. Herr Bürgermeister Häußler antwortete, die Verträge für den Kauf und die Nutzung seien bereits unterschrieben. Voraussichtlich werde die Ladesäule im Herbst 2018 installiert werden.

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