Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018

Herr Bürgermeister Häußler eröffnete die Sitzung und begrüßte die Gemeinderäte, Zuhörer und die Presse.

Bekanntgaben

Es gab keine Bekanntgaben.

Einwohnergespräch

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

Weiteres Umrüsten der Straßenbeleuchtung / Vergabe Bauarbeiten – erneute Beratung und Beschlussfassung

Herr Schaible nahm im Zuhörerraum Platz, da er befangen war.

Herr Häußler erläuterte das Thema anhand der Drucksache. In der Sitzung am 31. Juli 2018 wurde beschlossen, dass im Wohngebiet Gailer, im Gewerbegebiet Herdweg I und II sowie im Bereich der Bergwaldsteige der Leuchtenkopf „Alfons“ mit integriertem Bewegungsprozessor sowie einer Zusatzsoftware für Verkehrszählung eingesetzt werden soll. In der Sitzungsvorlage, auf deren Grundlage der Beschluss gefasst wurde, sei jedoch der Preis ohne Bewegungsprozessor und Zusatzsoftware ausgewiesen worden, weshalb eine neue Beschlussfassung erforderlich sei.
Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass der Prozessor grundsätzlich gut sei, die Effizienzsteigerung der LED-Technik jedoch die Sparmöglichkeit des intelligenten Prozessors aushebele. Durch den Bewegungsprozessor ergebe sich eine Energieersparnis von etwa drei Euro pro Jahr und Leuchte, was Mehrkosten in Höhe von knapp 300 Euro pro Leuchte nicht rechtfertige. Daher schlage er vor, an dem ursprünglichen Beschluss festzuhalten und auf den Einsatz eines Bewegungsprozessors sowie die Zusatzsoftware zu verzichten.

Auf die Frage eines Gemeinderates, ob der Zuschuss auch ohne den Bewegungsprozessor gewährt werde, antwortete der Vorsitzende, dass der Prozessor für die Förderung nicht verpflichtend sei.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte auf Nachfrage, dass die Leuchte trotz fehlendem Bewegungsprozessor dimmbar sei.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Im Wohngebiet Gailer, im Gewerbegebiet Herdweg I und II sowie im Bereich der Bergwaldsteige soll die Leuchte Alfons angebracht werden. Auf den Einsatz eines integrierten Bewegungsprozessors sowie einer Zusatzsoftware soll verzichtet werden.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Anbieter zu einer detaillierten Angebotsabgabe aufzufordern. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Verwaltung erhält Herr Bürgermeister Häußler die Ermächtigung für den Einkauf der Leuchten.

  3. Sollten aufgrund der abgegebenen Angebote noch finanzielle Mittel im Haushalt 2018 zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung ermächtigt, weitere Straßenzüge im Ortsgebiet umzurüsten.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass in der letzten Sitzung des Gemeinderates gefragt wurde, ob auch im Baugebiet Furt die Leuchte „Alfons“ genommen werden könne. Er zitierte aus Mails  der Firma Morof und KBB. Jedoch könne eine Umrüstung der beschlossenen Leuchten auf „Alfons“ sogar zu Mehrkosten führen, da bei einer Bestellung bei einer anderen Firma auch die geleistete Arbeit der bereits beauftragten Firma zu vergüten wäre. Zudem sei bei gleicher Anzahl der Leuchten die Leuchte „Alfons“ nur rund 2000 Euro billiger als die beschlossene Leuchte. Hinzu komme noch die Neuberechnung des Leuchtenabstandes, sodass keine Preisersparnis entstehe.
Herr Bürgermeister Häußler empfahl daher, den Beschluss des Technischen Ausschusses zu lassen.

Herr Schaible kehrte an den Ratstisch zurück.

Verschiedenes

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass das Land die Gemeinde bitte, eine Reihenfolge der ELR-Anträge 2018 festzulegen.
Herr Bastl erklärte, es gebe zwei Anträge für dieses Jahr. Zum einen das Bauvorhaben der Bauherrengemeinschaft Kosmin in der Gartenstraße 34, in der vier Wohneinheiten, davon zwei zur Vermietung, errichtet werden sollen. Zum anderen das Bauvorhaben der Firma Sehon, ein Neubau einer Werkhalle mit Lagerbühne und Tiefgarage im Gewerbegebiet. Herr Bastl schlug vor, das Wohnbauvorhaben auf Ranglistenplatz 1 zu setzen. Er betonte aber, dass der Ranglistenplatz nichts mit den Erfolgsaussichten zu tun habe.
Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass das Land das Thema Wohnen zum Förderschwerpunkt erklärt habe. Begründen ließen sich jedoch beide Bauvorhaben.

Der Gemeinderat nahm die Entscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Ein Gemeinderat stellte die Frage, was mit dem Zuschuss für den Breitbandausbau geschehen sei, den Herr Bürgermeister Häußler im Juli in Stuttgart entgegengenommen habe. Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass das Geld nicht direkt in die Gemeindekasse fließe, da es sich um einen Antrag des Landkreises Calw gehandelt habe. Das Thema Breitbandausbau sei mit dem Radweg zwischen Gechingen und Deufringen zusammen bearbeitet worden. Die Bürgermeister der jeweiligen Gemarkung seien nach Stuttgart eingeladen worden, obwohl die Bewilligung nicht direkt an die Gemeinde ging.
Herr Braun erklärte, dass Herr Kübler das Thema Breitbandausbau noch im Gemeinderat vorstellen werde.
Herr Bürgermeister Häußler versicherte, die Verwaltung werde sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde Kritik an der Beschilderung in der Althengstetter Straße geübt. Die Beschilderung bezüglich der Uhrzeit sei zu kompliziert, als dass die Bürger das Geschwindigkeitslimit genau befolgen könnten. Ebenso sei das Parkverbot in der Althengstetter Straße auf ganzer Länge eines Gebäudes nicht sinnvoll. Im Landkreis Böblingen sei die Beschilderung besser geregelt.
Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, dass zwei Polizisten und die Verwaltung die Lage vor Ort ansahen. Gemeinsam habe man dann entschieden, wie man der Verkehrssituation besser gerecht werden könne. Das Parkverbot mache aufgrund des Gegenverkehrs Sinn. Ebenso gebe es bestimmte Voraussetzungen für Temporeduzierungen, weshalb es zu dieser Beschilderung kam. Herr Bürgermeister Häußler zeigte zudem Verständnis für die Kritik an der Beschilderung im Vergleich zu der im Landkreis Böblingen.

Ein Gemeinderat kritisierte die Verkehrsinsel im Gewerbegebiet. Dass man diese nur verkleinert habe sei nicht sinnvoll, da die Fahrer landwirtschaftlicher Geräte an der Verkehrsinsel weiterhin nicht vorbeifahren könnten, wenn sie z.B. vom Stammheimer Weg in Richtung 7 Tannen abbiegen. Zudem bestehe auf dem Radweg auf der Gemarkung Deufringen keine Beschilderung. Wieso man eine komplexe Beschilderung auf dem Radweg auf der Gemarkung Gechingen brauche sei fraglich.
Der Vorsitzende antwortete, dass er von der Spedition Mann eine schriftliche Stellungnahme erhalten habe, wonach verschiedene Fahrer die deutlich verbesserte Durchfahrtsmöglichkeit durch die Verkleinerung der Verkehrsinsel loben. Man kann jetzt ungestreift am Bordstein durchkommen und der Platz sei völlig ausreichend. Das Landratsamt versicherte zudem, dass eine Entfernung der Verkehrsinsel ersatzlos und ohne Veränderung der Fahrbahnränder nicht möglich sei, da so eine Gefahrensituation geschaffen würde. Bezüglich des Radweges sei die Beschilderung durch die Entfernung einiger Schilder bereits verbessert worden.
Frau Gerlach erklärte, dass man auf dem Radweg auf der Gemarkung Gechingen einige Schilder lassen müsse, da der Radweg im Gegensatz zum Radweg auf der Gemarkung Deufringen weiter von der Kreisstraße sei.
Ein Gremiumsmitglied fragte nach der Abrechnung für die Maßnahme in der Gartenstraße.
Herr Braun antwortete, dass die Schlussrechnung der Kostenfortschreibung in den Herbstsitzungen im Gemeinderat vorgestellt werde. Die Rechnungen seien da und die Restgelder ausbezahlt.

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