Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2018

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Häußler eröffnete die Sitzung und begrüßte die Gemeinderäte, anwesende Bürgerinnen und Bürger, sowie die Presse.
Herr Bürgermeister Häußler gab folgende Informationen bekannt:

  1. Der verantwortliche Planer des Hochwasserschutzes der Firma Wald + Corbe, Herr Dr. Kühn, musste sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen. Kein Mitarbeiter seines Teams könne den Vortrag Herrn Dr. Kühns ersetzen. Daher müssen TOP 3 und TOP 4 der Tagesordnung abgesetzt werden. Das Thema soll nach den Sommerferien, wenn möglich in der Gemeinderatssitzung am 25. September, behandelt werden.
  2. Die ENCW Ladesäule soll bis Mitte August installiert werden.
  3. Die Gemeinde investierte etwa 30 000 Euro in Spielgeräte für die Spielplätze.
  4. Eine Krähe sei die Ursache für den Stromausfall im Kreis Calw am Freitagvormittag gewesen.
  5. Zu der Frage des letzten Einwohnergespräches bezüglich des Themas des Einbaus einer Entkalkungsanlage sei noch keine Aussage möglich.
  6. Herr Stoll werde die nächsten drei Monate als Verwaltungspraktikant in der Verwaltung arbeiten.

Einwohnergespräch

Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde der Gemeinderat für seinen Einsatz bezüglich der Teilnahme an der Verkehrsschau gelobt. Zusätzlich kam die Frage auf, weshalb es in anderen Ortschaften möglich sei, dass der Gemeinderat an der Verkehrsschau teilnehmen könne.
Frau Gerlach entgegnete, es gebe nach Ansicht der Verwaltung im Kreis Calw keine Ortschaften, in denen der Gemeinderat teilnehmen können.


Hochwasserschutz – Festlegung der Trasse für den vom Landratsamt Calw/ Regierungspräsidium Karlsruhe geforderten Regenwasserkanal, ab geplantem Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Althengstetter Tal bis Metzgergasse

abgesetzt

Beauftragung von Ingenieurleistungen bezüglich Regenwasserkanal

abgesetzt


Evtl. Ausübung des Vorkaufsrechts Flurstück 3708, Gültlinger Straße

Ein Gemeinderat meldete Bedenken an, dass der Kaufpreis öffentlich behandelt werde.
Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts immer im öffentlichen Interesse sei und somit auch öffentlich behandelt werden müsse. Dies gelte für das Thema Vorkaufsrecht im Gesamten. Dies gehe aus mehreren Gesprächen mit der Kommunalaufsicht hervor.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte das Thema anhand der Sitzungsvorlage.
Das Grundstück an der Gültlinger Straße (Flurstück 3708) wurde von Sylvia Kienzle an Simone Walter verkauft. Da das Grundstück im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liege, habe die Gemeinde Gechingen Interesse an der Ausübung des Vorkaufsrechts. Ein Vorkaufsrecht stehe der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken in Gebieten zu, die zum Zweck des vorbeugenden Hochwasserschutzes von Bebauung freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten. Die Gemeinde könne den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks im Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert deutlich überschreitet, was hier der Fall gewesen sei. Ackerland werde im Durchschnitt für rund 1 Euro/m² verkauft. Für die Verwaltung sei ein Preis von 3 Euro/m² vorstellbar.

Ein Gemeinderat stellte einen Änderungsantrag. Er wolle den Preis von 3 Euro/m² auf 2 Euro/m² senken, da die Gemeinde durch den Preis von 3 Euro/m² einen zu hohen Referenzwert schaffen würde und sicherlich noch weitere Grundstücke für den Hochwasserschutz erworben werden müssen.
Herr Bürgermeister Häußler stimmte dem zu und zog den Beschlussvorschlag mit 3 Euro/m² zurück.

Beschluss:
Der Gemeinderat fasste mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeinde übt das Vorkaufsrecht für 641 m² des Grundstücks für den Preis von 1,50 Euro/m² aus.
  2. Alternativ übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht für die größere Fläche mit ca. 1.348 m² für den Preis von 1,50 Euro/m² aus.
  3. Falls von der Eigentümerin bevorzugt, kauft die Gemeinde einen Teil des Grundstücks, sodass eine rechtwinklige Abgrenzung zum Gewächshaus entsteht.
  4. Falls es von der Eigentümerin gewünscht ist, kauft die Gemeinde das gesamte Grundstück.

 

Ergebnisse der Verkehrsschau vom 09.05.2018

Frau Gerlach stellte die wichtigsten Ergebnisse der Verkehrsschau anhand der Drucksache vor:

  1. Auf der Althengstetter Straße zwischen Gemeindehallenparkplatz und Einmündung „Hoher Angel“ werde wegen der räumliche Nähe zum Kindergarten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei zeitlich auf Montag bis Freitag von 7 bis 14 Uhr begrenzt.
  2. Ein Antrag der Gemeinde auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Uhlandstraße wurde bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt.
  3. Das Linksabbiegen für Fahrer von der Hauptstraße in die Calwer Straße werde verboten.
  4. Im oberen Bereich der Ausfahrt von der Dachteler Straße in die Calwer Straße werde ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
  5. Bezüglich des Fahrbahnteilers in der Uhlandstraße Richtung Gewerbegebiet wurden erste Ideen entwickelt, wie man das Problem lösen könne. Es werde eine bauliche Umsetzung nach den Sommerferien angestrebt.

Aus der Mitte des Gremiums wurde Kritik an dem Linksabbiegeverbot der Ausfahrt von der Hauptstraße in die Calwer Straße geäußert. Dies sei für die Anwohner der Straße nicht praktikabel. Ein Spiegel wäre sinngerechter gewesen. Es gebe nun große Schwierigkeiten, als Anwohner in Richtung Calw zu fahren.
Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, die Gemeinde habe sich gesträubt, jedoch habe es für Polizei und Verkehrsbehörde keine Alternative gegeben.

Ein Gremiumsmitglied wertete das Ergebnis der Verkehrsschau als enttäuschend. Es sei nur eine Temporeduzierung beschlossen worden, zudem sei die Rathauskreuzung kein Thema gewesen.
Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, die Geschwindigkeitsreduzierung in der Uhlandstr., Althengstetter Straße sei ein Erfolg, da ihm im Vorfeld keine positiven Signale bezüglich der Temporeduzierung signalisiert wurden.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis. Das Gremium wünschte sich, dass statt dem Linksabbiegeverbot an der Hauptstraße in die Calwer Straße ein Spiegel installiert wird. Die Gemeindeverwaltung wird der Sache nachgehen und den Vorschlag prüfen.


Vergabe der Kindergartenbedarfsplanung anlässlich des notwendigen Neubaus an die Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart

Herr Bastl stellte das Thema anhand der Drucksache vor. Die Verwaltung sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine externe Beratung für das wichtige Feld der Kindergartenbedarfsplanung nötig sei.
Das Angebot umfasse zwei Tätigkeitsfelder: Zum einen die Kindergartenbedarfsplanung (Teil A). Dazu gehöre besonders die Analyse des Potenzials der bestehenden Standorte, bspw. ob ein Neu- oder Umbau in Frage kommt. Zudem enthalte dieser Teil des Angebots eine Bedarfsplanung, sowohl kurzfristig unter Berücksichtigung der Geburtenzahlen, als auch eine langfristige Bedarfsplanung aufgrund eines Bevölkerungsvorausrechnungsmodells. Anschließend wird ein konkretes Maßnahmenprogramm entwickelt. Das zweite Tätigkeitsfeld sei die konkrete Umsetzung der entwickelten Maßnahmen (Teil B).

Aus der Mitte des Gemeinderates kam die Frage, ob die Verwaltung die Bedarfsplanung auch selber machen könne. Es wurde Unverständnis geäußert, dass die Gemeinde trotz eigener Zahlen die Bedarfsplanung extern vergeben müsse.
Herr Bastl führte aus, dass man die kurzfristige dreijährige Bedarfsplanung aufgrund der Geburten selber erstellen könne, jedoch nicht die wichtigere langfristige Entwicklung bis 2030 aufgrund von Zu- und Wegzug. Zudem sei es fatal, mögliche zukünftige Investitionen in Höhe von vier bis fünf Millionen Euro nur der Verwaltung zu überlassen.

Beschluss:
Der Antrag eines Gemeinderates über eine gleichzeitige Beauftragung der Teile A und B wurde bei 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 12 Ja-Stimmen folgenden Beschluss: Die Gemeinde vergibt die Bedarfsplanung (Teil A) an die Kommunalentwicklung GmbH zum Preis von 22.705,20 Euro.


Entgelte im Kindergartenjahr 2018/2019

Herr Bastl erläuterte die Sitzungsvorlage. Die Landesverbände empfehlen eine Steigerung der Elternbeiträge in Höhe von 3% für das kommende Kindergartenjahr.

Ein Gemeinderat stellt die Frage, welche Einnahmen die Gemeinde in den Kindergärten und der Kindertagesstätte verbuchen konnte. Nach Aussage Herr Bastls lauten die Einnahmen wie folgt:
-    Kindergarten Zauberwald 45.000 Euro
-    Kindergarten Wolfswiesen 68.000 Euro
-    KITA Weingarten 80.000 Euro
Auf die Frage eines Gemeinderates, ob man jedes Jahr der Empfehlung nachkommen müsse und ob einkommensabhängige Gebühren denkbar wären, entgegnete Herr Bürgermeister Häußler, dass die Gebühren im Ermessen der Gemeinde seien und einkommensabhängige Gebühren mit viel Aufwand verbunden seien.

Eine Gemeinderätin brachte vor, dass sich die Gemeinde Gechingen im kommunalen Vergleich bezüglich der Gebührenhöhe im Mittelmaß befände.

Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Vorschlag, dass das Gremium das Thema gebührenfreie KITA/Kindergarten in einem anderen Rahmen erneut diskutieren könne.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Gebühren um 3% bei 10 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen zu.


Haushaltszwischenbericht 2018

Herr Bastl stellte den Haushaltszwischenbericht anhand der Drucksache vor. Die Gesamtentwicklung sei relativ positiv. Die Einnahmen der Gewerbesteuer liegen voraussichtlich 400.000 Euro über dem Planansatz, was aber ein Einmaleffekt sei. Die konjunkturelle Situation wirke sich positiv aus. Die geplanten Einnahmen aus dem Baugebiet Furt seien dieses Jahr nicht realisierbar, die Mittel kommen erst im kommenden Jahr. Diese Mindereinnahmen werden durch Minderausgaben weitgehend gedeckt. Derzeit sei keine Kreditaufnahme notwendig, es bestünde aber für die Gemeinde die Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkrediten.
Zusammenfassend entwickle sich die Einnahme- und Ausgabesituation aktuell positiver als im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.

Aus dem Gremium kam die Frage, wie die Vorbereitungen zur Umstellung auf die kommunale Doppik vorangehen. Herr Bastl führt aus, dass die Umstellung grundsätzlich früher als 2020 möglich sei, die Gemeinde Gechingen jedoch vom Rechenzentrum erst im Jahr 2020 eingeplant sei. Zudem würden die Schulungen der Mitarbeiter erst Mitte 2019 stattfinden.

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.


Verschiedenes

Ein Gemeinderat stellte die Frage nach der Schlussabrechnung der Gartenstraße und bezüglich der Vorstellung des Breitbandausbaus.
Herr Bürgermeister Häußler antwortete, es müsse erst die interne Besprechung mit Herrn Braun abgewartet werden. Anschließend werde er schnellstmöglich eine Rückmeldung geben.

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