Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018

Ehrung von Blutspendern

Herr Bürgermeister Häußler eröffnete die Sitzung, begrüßte die Gemeinderäte und anwesende Bürgerinnen und Bürger.
Die goldene Blutspenderehrennadel wurde an Bürger verliehen, welche mehrmalig freiwillig und unentgeltlich Blut gespendet haben und damit zur Rettung von Schwerkranken und Verletzten beigetragen haben.

Folgende Personen wurden geehrt:
10 Blutspenden: Andreas Hack, Heinrich Hamm, Heiko Schwarz
25 Blutspenden: Michael Bräuhauser
50 Blutspenden: Karin Jackson, Uwe Kaltschmidt


Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Häußler gab folgende Information bekannt, die die Gemeinde aktuell vom Landratsamt erhalten hat:

  1. Ab Dezember 2018 kann aus Gechingen in Richtung Böblingen (und darüber hinaus) der VVS-Tarif gelöst werden. Dies gilt für alle Haltestellen im Gemeindegebiet, also (aus Calw kommend gesehen) ab der Haltestelle Kirchberg. In Rückrichtung gilt der VVS-Tarif ebenfalls bis Kirchberg. In Richtung Calw gilt weiterhin der VGC-Tarif.
  2. Damit wird die bislang existierende Lücke zwischen den Verbundtarifen geschlossen.
  3. Die Gemeinde Gechingen muss hierfür keine Mittel in die Hand nehmen.


Einwohnergespräch

Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde angeregt, dass die Gemeinde Überlegungen und Beratungen bzgl. des Einbaus einer Entkalkungsanlage anstelle. Es wurde darum gebeten festzustellen, wie hoch die Kosten seien, die durch den Einbau der Anlage entstehen sowie den Kubikmeterpreis pro Einwohner.

Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass das Thema auf unserer Agenda der kommunalpolitischen Themen stehe und wir schnellstmöglich eine Rückmeldung auf die Fragen geben werden.

Eine Gemeinderätin beantragte, dass die Rückmeldung in der nächsten Sitzung stattfindet.

Herr Bürgermeister Häußler betont nochmals, dass die Rückmeldung schnellstmöglich erfolgen werde. Ob dies in der nächsten Sitzung möglich sei, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.


Zukunftsprogramm für den Landkreis Calw - Prognosstudie


Herr Danner (Stellvertreter des Landrats) und Herr Haußmann vom Landratsamt Calw stellten das Zukunftsprogramm für den Landkreis Calw vor. Präsentationen hierzu seien auf der Seite des Landkreises abrufbar (www.kreis-calw.de/Kreisentwicklung).
Herr Danner berichtete, dass in den Jahren 2012-2015 der Landkreis Calw einen Einwohnerzuwachs von 2.700 Einwohnern verzeichnet habe. Die große Abwanderungsquote bei den 18-30-jährigen konnte gestoppt werden.

Der Landkreis möchte bzgl. des Zukunftprogramms mit den Kommunen weiterhin in Kontakt stehen und stehe auch bei Fragen zur Verfügung.

Ein Gemeinderat sprach das Thema Verkehrsschau an und kritisierte, dass die Teilnahme des Gemeinderats oder zumindest einer Person pro Fraktion untersagt wurde. Dies sei keine Beteiligung von Kommunen, wie es von den Räten gewünscht sei.

Herr Danner gab zurück, dass eine Verkehrsschau bei zu vielen Teilnehmern möglicherweise in eine politische Richtung rutschen würde. Er gebe es aber an die Verkehrsbehörde weiter und spreche es nochmals ab.


Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH Gebiete)

Herr Bürgermeister Häußler stellte Sachverhalt vor. Die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart beabsichtigen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH Gebiete) eine Rechtsverordnung (Sammelverordnung) nach dem Naturschutzgesetz zu erlassen. Die Gemeinde Gechingen wurde nun um Stellungnahme gebeten. Durch die FFH-Verordnungen werden laut Umweltministerium keine zusätzlichen Verpflichtungen geregelt, so dass Gemeinden angeblich keine weiteren Einschränkungen im Rahmen der Bauleitplanung befürchten müssen. Im Kern soll es hauptsächlich um die parzellenscharfe Abgrenzung der FFH-Gebiete gehen.
In den folgenden Gebieten wurden Veränderungen vorgenommen:

  • Vorderer Berg: Nach Auffassung der Verwaltung seien durch die Änderungen im Bereich Vorderer Berg keine Gemeindebelange betroffen, deshalb keine Anregungen.
  • Gebiet angrenzend an Bergwald: Es wird vorgeschlagen, dass entlang der Landhaussiedlung Bergwald ein angemessener Puffer gebildet wird und nicht bis unmittelbar an die Baugrundstücke herangegangen wird.
  • Großes Gebiet südwestlich von Gechingen mit Wald und Jungscharplatz: Nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der Jahrzehnten langen Nutzung für kirchliche und andere Gruppen muss der Jungscharplatz weiterhin außerhalb der FFH-Flächen liegen. Die Abwägung beim Naturschutzgebietsverfahren und der ersten Abgrenzung FFH muss aus Sicht der Gemeinde weiterhin zur Anwendung kommen. Es entsteht der Eindruck, dass schlicht aufgrund von Kartierungen wie z.B. Grünlandkartierung, wonach überwiegend Flachlandmähwiese zum Teil Magerrasen vorhanden ist, die Änderungen vorgenommen wurden. Nach Auffassung der Gemeinde sind nicht nur Kartierungen, sondern auch jahrzehntelange Nutzungen und Zusagen, wie z.B. beim Naturschutzgebietsverfahren zu beachten.
  • Bereich Lehen: Gemeindebelange sind nicht betroffen, deshalb keine Anregungen.

Auf Nachfrage eines Gemeinderats ergänzte er, dass die Stellungnahme deutlich formuliert sein solle und explizit das Wort „Kritik“ vorkommen solle.

Beschluss
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend Ziff. 3 der Drucksache Stellung zu nehmen, insbesondere Kritik bezüglich Abgrenzung entlang der Bergwaldsiedlung und Forderung  nach angemessenem Puffer und nach Beibehaltung der Abgrenzung im Bereich Jungscharplatz.


Vergabe der Erschließungsarbeiten für die Erddeponie

Herr Braun erläuterte den Sachverhalt. Die Arbeiten wurden wie im Gemeinderat vorgestellt, öffentlich ausgeschrieben nach VOB/A. Von 8 Firmen wurden Angebotsunterlagen abgeholt, zum Submissionstermin hatten 3 Anbieter ein Angebot abgegeben.
Auf Nachfrage eines Gemeinderats, wie der Zeitplan aussehe, ergänzte er, dass in der ersten Septemberwoche der Arbeitsbeginn sein soll und die Arbeiten Mitte/Ende Oktober beendet sein sollen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Erschließungsarbeiten für die Erddeponie an die Firma Karl Roth aus Herrenberg in Höhe von 237.319,06€.


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