Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.05.2018

Bekanntgaben

Es gab keine Bekanntgaben.

Einwohnergespräch

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

Entscheidungen für die Bürgermeisterwahl

Herr Bürgermeister Häußler war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und nahm im Zuhörerraum Platz. Der 1. stellvertretende Bürgermeister, Herr Gemeinderat Simon Klass, übernahm die Sitzungsleitung.

Herr Klass verwies auf die gesetzlichen Grundlagen, welche in der Sitzungsvorlage ausführlich dargestellt sind. Es wurden folgende Beschlüsse zur Bürgermeisterwahl gefasst:

Wahltermin:

Der Wahltermin wurde gem. Sitzungsvorlage auf den 14. Oktober 2018 festgesetzt. Eine eventuell notwendige Neuwahl wird am 28. Oktober 2018 stattfinden. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Stellenausschreibung:

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Antrag gestellt, die Stellenausschreibung entgegen der Sitzungsvorlage am 22. Juni 2018 im Staatsanzeiger und am 27. Juni 2018 im Mitteilungsblatt auszuschreiben. Diesem Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

Ende der Einreichungsfrist:

Das Ende der Einreichungsfrist der Bewerbungsunterlagen wurde für die Wahl am 14. Oktober 2018 auf Montag, 17. September 2018, 18:00 Uhr und für eine eventuelle Neuwahl auf Mittwoch, 17. Oktober 2018 festgesetzt. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Ausschreibungsort:

Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, dass die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger BW, auf Stelleninserate.de, im Mitteilungsblatt sowie auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden soll.

Stellenausschreibung:

Auf die Anlage 2 der Drucksache wurde verwiesen.  Ein Mitglied der Gremiums regte an, den Schlusssatz „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ nicht in die Stellenausschreibung aufzunehmen um den Bürgern eine Wahlmöglichkeit zu geben.

Ein Gemeinderat führte aus, dass dies unter Umständen als Misstrauen gegenüber dem Amtsinhaber gewertet werden kann. Aus diesem Grund kann er sich der Auffassung seines Vorredners nicht anschließen.

Im Sinne der Demokratie und um den Bürgern ggf. tatsächlich eine Wahlmöglichkeit zu geben sprach sich ein weiteres Gremiumsmitglied für den Wegfall des Schlusssatzes aus.

Nach kurzer Diskussion wurde bei 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Stellenausschreibung gem. Anlage 2 unter Berücksichtigung der geänderten Termine der Stellenausschreibung unter Wegfall des Schlusssatzes „Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder“ beschlossen.

Bewerbervorstellung:

Einstimmig wurde vom Gremium beschlossen, dass eine Bewerbervorstellung am Freitag, 28. September 2018 um 19:30 Uhr in der Gemeindehalle stattfinden soll. Diese solle auch durchgeführt werden, wenn sich lediglich ein Bewerber zur Wahl stellt. Über die Modalitäten wird der Gemeindewahlausschuss nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden.

Bildung des Gemeindewahlausschuss:

Der Bildung des Gemeindewahlauschusses gem. der Sitzungsvorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

Wahlwerbung:

Das Gremium beschloss einstimmig, dass Wahlwerbung ausschließlich in Form von Werbeeinlagen sowie Anzeigen im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes der Gemeinde Gechingen zulässig sind. Wahlwerbung im redaktionellen Teil wird untersagt.

Elektromobilität – Einrichtung einer E-Ladestation in Gechingen, Festlegung des Standorts

Der Vorsitzende erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage. Es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte. Im Anschluss an die  Ausführungen der Gremiumsmitglieder soll im Anschluss über drei mögliche Standorte abgestimmt werden. Dabei handelt es sich um den Fleckenparkplatz, den Parkplatz Brunnenstraße sowie den Gemeindehallenparkplatz.

Der Fleckenparkplatz wurde bei 2 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Standort Parkplatz Brunnenstraße wurde bei 8 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen befürwortet. Eine Abstimmung über den Gemeindehallenparkplatz konnte somit entfallen.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2018 – 2020

Ohne weitere Aussprache stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag gem. der Sitzungsvorlage einstimmig zu.

Vergabeentscheidung Jahresbauarbeiten 2018 – 2020

Herr Braun erläuterte die Sitzungsvorlage.

Ein Gemeinderat wollte das ungefähre Auftragsvolumen wissen.

Herr Braun führte aus, dass dies bei ca. 250.000,-- € liegen dürfte. Dies ist aber immer abhängig von z.B. der Anzahl an Wasserrohrbrüchen im Vertragszeitraum.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Jahresbau wird für zwei weitere Jahre an die Fa. Moser GmbH & Co. KG aus Pforzheim vergeben.


Weitere Optimierung der Straßenbeleuchtung

Herr Braun erläuterte die Optimierung der Straßenbeleuchtung aus technischer Sicht.

Ein Mitglied des Gremiums wollte prüfen lassen, ob eine Verkehrszählung über die Straßenbeleuchtung möglich sei. Die Verwaltung sagte dies zu.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob auch LED-Leuchten von dem geplanten Tausch betroffen sind.

Dies wurde vom Ortsbaumeister verneint.

Im Anschluss hieran erläuterte der Kämmerer die Zuschusssituation. Er führte aus, dass bei einer Modernisierung die Gemeinde einen Zuschuss von rd. 63.000,-- € erhalte. Der Eigenanteil liegt bei rd. 7.000,-- €.

Das Gremium wünschte sich vor der Ausschreibung der Maßnahme detaillierte Informationen zum geplante Gebiet, die ausgewählten Leuchten, die Kosten für die Umrüstung sowie das Einsparpotential.

Die Verwaltung führte aus, dass es im Zuge des Baubeschlusses eine entsprechende Drucksache mit den gewünschten Informationen geben werde.

Der Gemeinderat nahm bei einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

Regenwasserkanal Dachteler Straße – Beauftragung von Ingenieurleistungen

Herr Braun führte in den Sachverhalt ein.

Ein Mitglied des Gremiums führte aus, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, warum das Außengebietswasser durch den Ortskern geleitet werden muss. Nach seiner Auffassung wäre es sinnvoller das Wasser am Ort vorbeizuführen.

Die Verwaltung sagte, dass im Zuge der anstehenden Planungen geprüft werden, ob das Oberflächenwasser teilweise um den Ort herum geleitet werden könne.

Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde beauftragt das Ingenieurbüro Spieth mit der Planung mit einem Gesamthonorar von rd. 67.000,-- € brutto. Der Leistungsumfang soll sich wirklich auf das absolut Notwendigste beschränken. Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 67.000,-- € für die beschriebenen Planungsleistungen.
     

Verschiedenes

Der Vorsitzende führte aus, dass im Zuge der geplanten Deponieerweiterung wie sie in der letzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurden, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rd. 200.000,-- € notwendig sei und bat das Gremium um Zustimmung. Bei einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen wurde der außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.