Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 27.02.2018

Bekanntgaben

Keine Wortmeldungen.

Einwohnergespräch

Ein Einwohner gab die Anregung, den Bauaushub der geplanten Baustelle Furt nach  Calw (Tälesbach, Sicherungsmaßnahme) zu bringen, um unsere Erddeponie zu entlasten.

Herr Bürgermeister Häußler hielt dies grundsätzlich für eine gute Idee, die geprüft werden müsse. Abschließend kann er nichts dazu sagen.
Auch Herr Braun seien die Konditionen nicht bekannt. Der Vorschlag müsse geprüft werden. Es seien laut des Einwohners ca. 5km mehr, die gefahren werden müssen.

Ein weiterer Einwohner gab einen Hinweis bzgl. der afrikanischen Schweinepest, welche auf Deutschland zukomme und worauf wir vorbereitet sein müssen. Am 12.03.2018 findet zu diesem Thema ein Vortrag im Landratsamt Calw statt, an dem die Gemeinde teilnehmen solle, damit wir informiert werden und handeln können.

Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass am 12.03.2018 der Landrat zur Bürgermeister-Dienstbesprechung ins Landratsamt geladen hat, bei der dieses Thema einen TOP darstelle. Herr Häußler wird an der Besprechung teilnehmen.

Elektromobilität – Errichtung einer E-Ladestation in Gechingen

Frau Becker, Vertriebsleiterin der ENCW, stellte die mögliche Maßnahme anhand einer Präsentation dem Gremium vor. Sie fügte noch hinzu, dass für die Erschließung, je nach Standort, noch Kosten in Höhe von 1.000-3.000 € auf die Gemeinde zukommen. Außerdem werde für die Ladestation nur Wasserkraftstrom verwendet.
Auf eine Frage aus dem Gremium ergänzte Frau Becker noch, dass die neuen Datenschutzrichtlinien es unmöglich machen, in der Ladesäule ein freies WLAN zu integrieren, da hier auch die Kundendaten gespeichert seien.

Herr Bürgermeister Häußler fasste zusammen, dass als mögliche Standorte folgende in Frage kämen: Gemeindehallenparkplatz, Sparkassenparkplatz, Fleckenparkplatz, Parkplatz in der Brunnenstraße.

Es folgte eine kurze Diskussion der Ratsmitglieder über den möglichen Standort. Einerseits soll die Ladestation zentral im Ort liegen, aber andererseits auch keine zentralen Parkplätze wegnehmen. Da die Plätze auf dem Fleckenparkplatz immer schon recht knapp seien, wurde dieser Standort aus der Liste der möglichen Standorte wieder gestrichen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Kauf der Ladesäule wie angeboten, zu einem Nettopreis von 9.750 € zzgl. der Erschließungskosten, sowie das Aufbauen eines Carsharingmodells in Kooperation mit der ENCW, wie vorgestellt.

Der Antrag, zuerst die Erschließungskosten der verschiedenen Standorte abzufragen und anschließend den Standort festzulegen, wurde mit 3 Ja- und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

Standort Brunnenstraße erhielt 3 Dafür-Stimmen.
Standort Sparkasse erhielt 4 Dafür-Stimmen.
Standort Gemeindehalle erhielt 2 Dafür-Stimmen.
Bei einer Enthaltung wurde der Sparkassenparkplatz als Standort für die Ladesäule festgelegt.

Vergabe von Tiefbauarbeiten für den geplanten Radweg Gechingen-Deufringen

Herr Geiger vom Ingenieurbüro RAIDT und GEIGER stellte den Sachverhalt vor und schlug vor, die Arbeiten an die Firma Morof zu vergeben, da  nach formeller und rechnerischer Prüfung der Angebote die Firma MOrof mit 468.120,31 € die günstigste Bieterin für die Arbeiten sei.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nachgefragt, ob es korrekt sei, dass die Arbeiten für den geplanten Radweg Gechingen-Deufringen ohne Straßensperrungen durchzuführen sind.

Herr Geiger bejahte die Frage.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Tiefbauarbeiten für den geplanten Radweg Gechingen-Deufringen an die Firma Morof aus Althengstett in Höhe von 468.120,31 € zu vergeben.

Allgemeiner Kanalisationsplan (AKP) und Schmutzfrachtberechnung (SFB)

Herr Geiger vom Ingenieurbüro RAIDT und GEIGER stellte den Sachverhalt anhand einer Präsentation vor.
Im Jahr 2004 wurde eine Aktualisierung des AKP durchgeführt, die damals eingeleiteten Planungen waren Basis für die einzelnen Maßnahmen in den Folgejahren. Parallel dazu musste der Nachweis der Regenwasserbehandlung (Schmutzfrachtberechnung) durchgeführt werden. Die jetzt abschließende Schmutzfrachtberechnung des Bestandes berücksichtigt die derzeit an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen/Außengebiete (auch Einzug des neu geplanten Baugebiets Furt mit anschließendem Außengebiet).
Das aktuelle System musste nach neuester Vorgabe des Landratsamtes mit einem 20-jährigen Modellregen überrechnet werden (nur Außengebiete).
Letztendlich dient der Allgemeine Kanalisationsplan und die Schmutzfrachtberechnung als Nachweis, dass die Abwasserkonzeption den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch als Planungsgrundlage für zukünftige Erweiterungen im Gemeindegebiet dient. Er weist aber auch auf den notwendigen Handlungsbedarf in den Folgejahren der Gemeinde hin.
Im Zuge der entwickelten Planungen wurden folgende Maßnahmen in den letzten Jahren umgesetzt:
-    Anschluss Kanal Dachteler Straße an Tallängssammler, Ecke Dachteler Straße (2005)
-    Umbau/Modernisierung RÜB III Metzgergasse (2007)
-    Bau Tallängssammler bis Mönchweg mit anhängendem Retentionsbodenfilter (2011)
Das Überarbeiten der Pläne sieht die notwendigen Nachweise für das zukünftige Neubaugebiet Furt vor, zeigt aber auch erste notwendige Maßnahmen mit Blick auf das Baugebiet auf, wie z.B. das Ableiten des Außengebietswassers im Anschluss zum Baugebiet.
Mögliche weitere Maßnahme könnte ein zweiter Bauabschnitt des Stauraumkanals im Bereich Irmtalstraße (zwischen Mönchweg und Dachteler Straße) sein. Die möglichen Abschnitte werden über einen Maßnahmenplan/Prognosezeitraum mit Kostenschätzung vorgestellt.

Herr Braun fügte noch hinzu, dass im geplanten Baugebiet Furt konkrete Forderungen vom Landratsamt entstehen werden, die umzusetzen seien.

Herr Bastl ergänzte, dass im Haushalt Mittel eingestellt seien, um die Planungen weiter voranzutreiben.

Beschluss:
Der Gemeinderat billigte einstimmig die vorliegende Planung, wobei dies keine Verpflichtung bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt zur Umsetzung oder gar einen Baubeschluss darstellt.

Anlieferung auf der Erddeponie in Verbindung mit Projekt Gartenstraße

Herr Braun stellte den Sachverhalt vor. Nach derzeitiger Einschätzung wird auch in den nächsten Jahren ein intensiver Anlieferbetrieb auf der Erddeponie zu verzeichnen sein, weswegen Annahmen von außerhalb definitiv nicht mehr zugelassen werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass der gesamte Sachverhalt sauber dokumentiert sein solle, damit auf die Gemeinde in Zukunft keine hohen Kosten diesbezüglich zukommen.

Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.

Umstellung der Gemeinde Gechingen auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Vergabe Vermögenserfassung und –bewertung an einen externen Dienstleister

Herr Bastl stellte den Sachverhalt vor.

Ohne weitere Aussprache erging folgender
Beschluss:

  1. Die Gemeinde Gechingen führt das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 ein.
  2. Der Fachbeamte für das Finanzwesen, Andreas Bastl, wird federführend mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Entscheidungen innerhalb des Projekts – mit Ausnahme der grundlegenden, dem Gemeinderat vorbehaltenen Entscheidungen – werden auf den Bürgermeister übertragen.
  3. Die Sach- und Personalkosten für die NKHR- und EDV-Umstellung sowie der Beratungs- und Schulungsaufwand sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.
  4. Mit der Vermögenserfassung und –bewertung der Gemeinde Gechingen wird das Büro Rödl & Partner GmbH gemäß seinem Angebot vom 20.11.2017 beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf 37.782,50 € bzw. bei einer Beauftragung durch drei oder mehr Kommunen des GVV Althengstett auf 28.336,88 €.

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