Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.11.2021

Forstlicher Betriebsplan 2022 für den Gemeindewald Gechingen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Bürgermeister Häußler Frau Hormel und Herrn Martinek vom Landratsamt Calw.

Herr Martinek erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage und ging hierbei insbesondere auf die vorgeschlagene Nutzung von 4.200 fm ein. Ziel sollen stabile, strukturreiche Waldmischbestände sein um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes zu sichern. Zur Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen und zur Risikominimierung ist in den kommenden Jahren die Pflanzung von trockenheitsresistenten Baumarten wie zum Beispiel Eiche, Spitzahorn, Baumhasel, Elsbeere, Kirsche, Rot-Eiche oder Douglasie geplant. Insgesamt sollen im Jahr 2022 rd. 4.200 Bäume neu gepflanzt werden.

Die Aufwendungen belaufen sich nach aktueller Planung auf rd. 261.800 € und die Erträge auf 212.000 €.

Ein Mitglied des Gemeinderates hilt den vorgeschlagenen Einschlag für zu hoch und möchte diesen auf 3.600 fm reduzieren und stellte einen entsprechenden Beschlussantrag.

Herr Martinek führte aus, dass der aktuelle Hiebsatz knapp unter der nachwachsenden Holzmenge liegt. Grundlage für diesen Wert ist die vor kurzem im Gemeinderat beschlossene Forsteinrichtung für die kommenden 10 Jahre.

Ein Gemeinderat sprach Herr Förster Martinek das volle Vertrauen aus und möchte von dem vorgeschlagenen Hiebsatz nicht abweichen.

Da der Verwaltungsvorschlag der weitergehende Beschluss ist stellte Herr Bürgermeister Häußler zunächst diesen zur Abstimmung:

Der Gemeinderat fasst mehrheitlich folgenden

Beschluss:

1.  Der im Betriebsplan für das Jahr 2022 vorgesehenen Nutzung von geschätzten 4.200 fm und den im Kulturplan vorgesehenen Maßnahmen in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

2. Die im Bewirtschaftungsplan Anlage 2 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 261.800 € und Ausgaben in Höhe von 212.000 € werden in den Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen.

Hinweis: Aufgrund dieser Beschlussfassung musste über den Antrag auf Reduzierung der Einschlagsmenge nicht mehr abstimmt werden.


Waldrefugien – Information und Festlegung des weiteren Vorgehens

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte den Sinn und die Notwendigkeit von Waldrefugien. Er führte aus, dass Waldrefugien auf Dauer eingerichtete Waldfläche in der Größe von 1 – 3 Hektar sind. Diese werden mit dem Ziel der Anreicherung von Alt- und Totholz ihrer natürlichen Entwicklung bis zum Verfall überlassen. Aus diesem Grund werden diese Flächen aus ökologischen und Gründen des Artenschutzes dauerhaft aus der Nutzung genommen. Hierfür werden sie kenntlich gemacht und kartografisch erfasst.

Ein Gemeinderat fragte, ob man einen solchen Beschluss über die Fläche eines Waldrefugiums wieder rückgängig machen kann.

Frau Hormel führte aus, dass ein solcher Beschluss nur schwer rückgängig zu machen ist. Dies hängt insbesondere mit dem langsamen Verfall der Bäume und der damit verbunden Zeitschiene zusammen. Man müsse dabei aber auch berücksichtigen, dass in einem ersten Schritt lediglich 3-4 % der Waldfläche als Waldrefugium ausgewiesen werden sollen.

Herr Bürgermeister Häußler sagte, dass mögliche Fläche zunächst zusammen mit dem Gemeinderat besichtigt werden sollen. Des weiteren soll auch der BUND beteiligt werden. Von Seiten der Bürgerschaft können noch bis 28.02.2022 Vorschläge für entsprechende Fläche bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Aus Mitte des Gremiums wurde gefragt, ob die Fläche auch bejagt werden kann.

Die Flächen stehen sowohl für die Jagd als auch für die Freizeitnutzung weiterhin zur Verfügung, so Frau Hormel.

Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

  1. Der Gemeinde Gechingen bekennt sich in Verantwortung für die Nachhaltigkeit zu den im Rahmen der Forsteinrichtung festgelegten ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele im Gemeindewald Gechingen. Insbesondere zur Umsetzung der ökologischen Ziele soll im Gemeindewald Gechingen das Potential für die Ausweisung von Waldrefugien erhoben und eine konkrete Vorschlagsliste für Waldrefugien erstellt werden.
  2. Der Revierleiter für Gechingen wird zusammen mit dem betreuenden Amt Forstbetrieb und Jagd im Landratsamt Calw beauftragt, eine Liste potentieller Waldrefugien zu erarbeiten.
  3. Die erste Vorschlagsliste wird dem Gremium innerhalb der nächsten Monate vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
  4. Das umfassende Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg wird in diesem Zusammenhang vorgestellt und erörtert.


Belagsarbeiten im Bereich Hoher Angel nach Erschließungsarbeiten Netze BW

 
Herr Braun verwies auf die Sitzungsvorlage. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Straßenbauarbeiten in Höhe von rd.
14 000 Euro (s.o.) an die Firma Hasenmaier aus Heimsheim.

Erlass einer Hebesatzsatzung ab 01. Januar 2022

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Hebesatzsatzung gem. der Anlage zur Drucksache Nr. 61/2022 zu

2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Calw (Kommunalamt) anzuzeigen.



Antrag auf Neuerteilung der Außenstart- und Außenlandeerlaubnis des Fallschirmsportclubs e.V. Standort Calw – Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der Anhörung durch das Regierungspräsidium Stuttgart

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte den Sachverhalt

Der FSC beantragt die Genehmigung nicht gewerblicher Absetzflüge mit Fallschirmspringern im Rahmen folgender Betriebszeiten:

  • für den Zeitraum 01.11. bis 29.02.: an Werktagen (einschließlich der Samstage) von 10:00 bis 18:00 Uhr, spätestens jedoch bis Sonnenuntergang
  • für den Zeitraum 01.03. bis 31.10.: an Werktagen (einschließlich der Samstage) von 9:00 bis 20:00 Uhr, spätestens jedoch bis Sonnenuntergang.

An Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 19:00 Uhr, spätestens jedoch bis Sonnenuntergang.  Zudem wurde beantragt, außerhalb der o.g. Betriebszeiten jeweils maximal einen Start und eine Landung für Überführungsflüge, Checkflüge und Werftflüge zu genehmigen.

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Bürgermeister Häußler wurde innerhalb des Gremiums kontrovers über die Lärmbelästigung, die Möglichkeiten der Reduzierung, die Notwendigkeit zur Lärmreduzierung sowie den Verzicht auf Flüge an Sonn- und Feiertagen diskutiert.

Im Zuge der Diskussion stellte ein Gremiumsmitglied den Antrag, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich kein Flugverkehr und keine Sprungaktivitäten stattfinden dürfen.

Dieser Antrag wurde abgelehnt.

Daraufhin wurde über den Verwaltungsvorschlag gem. der Sitzungsvorlage abgestimmt. Der Gemeinderat fasst folgenden

Beschluss:

Im Grundsatz werden gegen eine Genehmigung keine Einwendungen erhoben. Auch wenn die Lärmwerte laut Gutachten (gemeint sind vermutlich die Immissionsorte laut Karte – an anderen Stellen wie z.B. auch in der freien Landschaft könnte es anders aussehen) an keiner Stelle unzumutbare Werte überschreiten, ist es nach Auffassung der Gemeinde völlig unverhältnismäßig, wenn im Zeitraum 01.03. bis 31.10. an jedem Sonn- und Feiertag geflogen werden darf.10 Jahre Geltungsfrist der ASL sind nach unserer Bewertung zu lange. 5 Jahre erscheinen angemessen.

Aus Sicht der Gemeinde müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Die Genehmigung wird auf höchstens 5 Jahre befristet
  2. An Sonn- und Feiertagen ist eine Mittagspause von 2 Stunden einzuhalten, entweder von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr oder von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
  3. Außenstarts und Landungen dürfen höchstens bis 19:00 Uhr erfolgen.
  4. Grundsätzliches Sprungverbot an Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme von höchstens 4 Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen, wobei auf 2 aufeinander folgenden Tagen nicht geflogen bzw. gesprungen werden darf (z.B. Ostern oder Pfingsten). Ferner wird beantragt, dass grundsätzlich am Karfreitag keine Veranstaltung stattfinden darf.
  5. Die tägliche Anzahl der Flugbewegungen soll an Sonn- und Feiertagen maximal der bisherigen Regelung entsprechen.
  6. Es soll nur jeweils ein Absetzflugzeug zum Einsatz gebracht werden, das so schallgedämpft ist, dass es den erhöhten Schallschutzanforderungen genüge leistet.
  7. Es ist sicherzustellen, dass die Flugroute möglichst weit entfernt jeglicher Wohnbebauung unbedingt eingehalten wird.

Es besteht ein Interessenkonflikt zwischen den Fallschirmspringern und der Allgemeinheit. Nach Auffassung der Gemeinde Gechingen stellen die oben genannten 7 Punkte einen vertretbaren Kompromiss zwischen den Interessen dar.

Die Gemeinde bittet darüber hinaus das Regierungspräsidium um Prüfung, ob nicht angesichts der intensiven Klimadiskussionen eine Reduzierung an Sonn- und Feiertagen angesichts vermeidbarer Abgase geboten ist. Im Zusammenhang mit der Klimadiskussion wäre eine Genehmigung wie beantragt an jedem Sonn- und Feiertag für die breite Öffentlichkeit ein völlig falsches Signal.


Beauftragung von Ingenieurleistungen bezüglich Energiegutachten, Maßnahme Turnhalle

Herr Braun erläuterte die Sitzungsvorlage und führte aus, dass in einem ersten Schritt die Gebäudehülle (Dach und Wand) der Schulturnhalle saniert werden soll.

Aus der Mitte des Gremiums wurde angeregt, dass der gesamte Gebäudekomplex (Schulsporthalle, Schule, Hallenbad, einschl. Heizungsanlage) betrachtet wird.

Die Verwaltung führte aus, dass dies aufgrund der Terminschiene im Zusammenhang mit der zugesagten Förderung „Kommunaler Sportstättenbau“ nicht zu realisieren sei.

Daraufhin fasst der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Ingenieurleistungen für 24 300 Euro netto Honorar in Auftrag zu geben, sofern eine kombinierte Förderung Sportstättenbau-BEG überhaupt möglich ist. Eine Abstimmung mit Büro Bugenings ist vorzunehmen.


Kauf eines Ersatzfahrzeuges für den Klärwärter

Die Verwaltung erläutert die Sitzungsvorlage.

Aus der Mitte des Gremiums wurde gefragt warum kein Elektrofahrzeug angeschafft werden soll.

Herr Bürgermeister Häußler führte aus, dass es für Kommunen keinen Zuschuss für die Beschaffung von E-Fahrzeugen gibt und somit das Vorhaben im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug nicht wirtschaftlich darstellbar sei.

Im Anschluss hieran diskutierte das Gremium kurz über die Zeitschiene der Ersatzbeschaffung sowie die Möglichkeit z.B. mit einem Mietfahrzeug die Ausfallzeit des aktuellen Fahrzeugs zu überbrücken.

Daraufhin fasste der Gemeinderat folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet sich für den Kauf des angebotenen VW Caddy, mit Gesamtkosten in Höhe von 23.960 Euro. Herr Häußler erhält die Ermächtigung für den Kauf des beschriebenen Fahrzeuges.



Verschiedenes

  1. Ein Mitglied des Gremiums unterrichtete alle Anwesende über ein Schreiben der Grundstückseigentümer im Neubaugebiet Furt. Darin wird die zeitnahe Errichtung eines Spielplatzes gefordert.

  2. Ein Gemeinderat führte aus, dass nach seiner Auffassung noch umfangreiche Rückmeldungen insbesondere zum geplanten KiTa-Neubau Wolfswiesen ausstehen.

    Der Vorsitzenden sagte, dass am 30.11.2021 eine Besprechung mit dem Architekt geplant ist und hier nochmals die notwendigen Informationen angefordert werden sollen.

  3. Ein Mitglied des Gemeinderates bedankte sich für die Vorbereitung und Durchführung der Begehung der gemeindlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

  4. Ein Gemeinderat sagte, dass das öffentliche Interesse am Volkstrauertag sehr gering gewesen sei. Dies sei nach seiner Auffassung sehr bedauerlich.