Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03.08.2021

Maßnahmen der Regenwasserbehandlung – Billigen der Entwurfsplanung

Herr Häußler übergab nach einleitenden Worten Herrn Geiger jun. vom Büro Raidt und Geiger das Wort. Ziel ist das Billigen der Entwurftsplanung, damit die Zuschussanträge bis zum 01.10.2021 gestellt werden können.
Alle 7 Becken der Regenwasserbehandlung müssen mit entsprechender Mess- und Regeltechnik nachgerüstet werden, alle Becken sollen innerhalb einer Maßnahme ausgeschrieben werden. Für jedes Becken wird die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde (LRA Calw) erforderlich.

Durch die neue Prozessleittechnik werden folgende betriebliche Vorteile erwartet:

  • Automatische Ereigniserfassung und Dokumentation der wesentlichen Betriebszustände
  • Automatisierte Steuerung der Maschinentechnik in den Regenüberlaufbecken
  • Protokollierung gemäß den amtlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung (EKVO)
  • Fernwirktechnische Anbindung auf die Kläranlage
  • Anzeige von Störungsmeldungen
  • Integriertes Wartungs- und Instandhaltungsmanagement

Geplant ist eine spätere Datenübertragung der jeweiligen Becken über eine SIM-Kartenlösung auf einen Server im Betriebsgebäude der Kläranlage zu führen.

Die Kostenberechnung für alle RÜBs beträgt 2.058.000,00 € (Stand Juli 2021).

Der Förderantrag für alle Becken soll bis zum 01.10.2021 eingereicht werden, der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant. Voraussetzung hierfür ist der Eingang eines positiven Zuwendungsbescheids bis April/Mai 2022. Die erforderlichen Nachrüstungen sind innerhalb der Regelförderung mit mindestens 20 Prozent förderfähig durch das Land Baden-Württemberg.

Beschluss:
Der Gemeinderat billigt einstimmig die vorgestellten Maßnahmen in der Regenwasserbehandlung mit abschließender Kostenberechnung in Höhe von 2.058.000,00 Euro. Die Verwaltung stellt den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft.

 

Förderung örtlicher Vereine und Gruppen 2021 bis 2023

Die Berechnung der Vereinsförderung erfolgte in der Vergangenheit auf Grundlage von zwei Parametern:
a)    Mitgliederzahlen
b)    Raumnutzung (laufender Betrieb / Veranstaltungen)

Hierfür wurden in der Vergangenheit die letzten drei Jahre ausgewertet sowie eine Prognose für das vierte Jahr erstellt.
Seit Beginn der Coronakrise machen die sinkenden Mitgliederzahlen den Vereinen in Baden-Württemberg zu schaffen. Insbesondere die nicht nutzbare Infrastruktur veranlasst einige Mitglieder dazu, aus den Vereinen auszutreten. Gleichzeitig konnten die Vereine aus Gechingen die öffentlichen Einrichtungen (Räume, Hallenbad, Sporthalle, etc.) nicht im gewohnten Umfang nutzen. Wichtige Einnahmequelle aus Veranstaltungen sind weggebrochen.

Die Vereinsarbeit in Gechingen stellt einen sehr wichtigen Bestandteil des Gemeindelebens dar. Viele Gechinger Bürger sind hier ehrenamtlich tätig.  Ziel der Vereinsförderung ist es, die örtlichen Vereine und Gruppen insbesondere bei ihrer Jugendarbeit über das zur Verfügung stellen von Räumen und Plätzen und durch Barzuschüsse zu unterstützen.

Insbesondere die Jahre 2020 und 2021 sind nicht repräsentativ für eine Datenerhebung und sollte nach Auffassung der Verwaltung nicht als Berechnungsgrundlage für die Vereinsförderung 2021 – 2023 herangezogen werden. Es wird vielmehr vorgeschlagen, dass die bereits für die Jahre 2018 – 2020 beschlossene Vereinsförderung (Berechnungsgrundlage 2015 – 2018) auch für die kommenden Jahr ausgezahlt wird.

Neu in die Vereinsförderung aufgenommen wird der Tauchclub Gechingen e.V.

Bei 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen erfolgt folgender Beschluss:

1.    Die Gemeinde unterstützt weiterhin das Engagement der örtlichen Vereine und Gruppen insbesondere bei der Jugendarbeit.
2.    Die Förderung erfolgt analog der für die Jahre 2018 – 2020 vorgeschlagenen Sätze (auf die Anlage wird verwiesen)
3.    Sollte sich in den Vereinsstrukturen in steuerlicher Hinsicht und in der Finanzsituation der Gemeinde nichts Gravierendes ändern, gilt die Förderung für die Jahre 2021 bis 2023

 

Breitband (Glasfaser, schnelles Internet) zusätzliche Maßnahmen gegenüber der GU (Generalunternehmer) – 2. Ausschreibung

Herr Braun erläutert, dass die Gemeinde aufgrund eines Grundsatzbeschluss des Gemeinderates im Jahr 2019, verpflichtend an der GU-2 Ausschreibung teilgenommen hat.

Basis für die Ausschreibung war der Sonderaufruf „Gewerbe Gechingen“. Die Ausschreibung wurde von dem Eigenbetrieb EBLC ausgelöst und betreut, für die Generalunternehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) konnte die Netze BW bestimmt werden.

Geplant ist eine Trassenführung über die Gewerbegebiete sowie das Herstellen der ortsinternen Backboneverbindung, mit notwendiger Erschließung des PoP (Point of Presens) in der Uhlandstraße.

Im Bereich der Gewerbegebiete sind ca. 42 Hausanschlüsse sowie auf der Resttrasse, Uhlandstraße und Calwer Straße bis Rathauskreuzung, ca. 54 Hausanschlüsse möglich (abhängig von den Beauftragungen der Privaten).  

Mit den Vertretern der Netze BW, Breitbandberatung Baden-Württemberg und der Verwaltung konnten erste Gespräche (17.06. und 30.06.2021) über die tatsächlichen Maßnahmen geführt werden, resultierend aus den vorausgehenden Trassenbegehungen.  

Nach Aussagen der Auftragnehmer, soll mit den Baumaßnahmen entsprechend des GU-Vertrages (mit Planungsleistungen) im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Der Fördermittelabruf ist auf Ende des Jahres 2022 fixiert.

Nach tatsächlichem Konkretisieren des Förderantrages aufgrund des finalen Angebotes unter Berücksichtigung des Mehrungsangebotes der Netze BW wird die endgültige Förderhöhe bei der Bewilligungsbehörde durch den Vertreter der Breitbandberatung bestimmt.

Der Zuwendungsbescheid für die Breitbandmitfinanzierung in Höhe von 456.110 Euro ist im Januar 2020 bei der Gemeinde eingegangen (Landesförderung).

Der Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe von 570.137,00 Euro ist im Mai 2020 bei der Gemeinde eingegangen (Bundesförderung Breitband/Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Die Kosten für einzelne Hausanschlüsse belaufen sich auf 382 €. Hierzu zählt die Verlegung von 5m im Vorgarten + Durchdringung (nicht Anschluss).

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Tiefbauarbeiten über das Mehrungsangebot an die Netze BW, in Höhe von 57.809,09 Euro.