Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021

 

Vor Beginn der Sitzung bedankte sich Herr Bürgermeister Häußler bei Frau und Herr Schöttmer für die Installation und den Betrieb der Mikrofonanlage in der Gemeindehalle während der Sitzung am 22. Juni 2021.


Ehrung von Blutspendern

Herr Bürgermeister Häußler wies auf die Wichtigkeit von Blutspenden für die medizinische Versorgung der Bürger hin und bedankte sich bei den Spendern.

In Abwesenheit der Spender wurde folgende Mitbürger geehrt:

Für 10 Blutspenden: Frau Silke Beuerle und Herr Jörg Dingler

Für 25 Blutspende: Herr Rolf Wochele

 

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Gemeinde Gechingen eine Zuwendung in Höhe 189.000,-- € für die Dachsanierung der Schulturnhalle erhält. Diese Mittel wurden vom Land Baden-Württemberg als Projektförderung aus dem Förderprogramm „Kommunale Sportstättenbauförderung“ bewilligt.

 

Einwohnergespräch

Ein Mitbürger sprach die neuen Hundetoiletten an und wies darauf hin, dass die Beutel zu klein sind. Es ist fast nicht möglich mit der Hand in die Tüte zu gelangen. Er würde es begrüßen, wenn die Verwaltung wieder die alten Beutel beschaffen würde.

Die Verwaltung sagte zu, den Sachverhalt hausintern zu prüfen.

 

Entgelte für die Kinderbetreuung während der Coronapandemie

Nach Auffassung der Verwaltung sollen die Kindergartenentgelte während des dritten Lockdowns vom 26. April 2021 bis 19. Mai 2021 erlassen werden. Die Notbetreuung soll, wie in der Vergangenheit auch, taggenau abgerechnet werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, der Verwaltung die Ermächtigung zu erteilen, in Zukunft diesen Erlass automatisch vorzunehmen.

Von Seiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass es diese Überlegungen auch gegeben habe. Man habe aber aufgrund der nicht überschaubaren Höhe der zu erlassenden Kindergartenentgelte (je nach Dauer eines eventl. Lockdowns) davon Abstand genommen.

Nach kurzer Diskussion verständigte man sich darauf, dass die Verwaltung bei einem erneuten Lockdown einen Erlass bis max. 20.000 Euro ohne Beschluss des Gremiums vornehmen kann.

Der Beschluss wurde wie folgt einstimmig gefasst:

a)    Die Kindergartenentgelte für den Zeitraum 26. April 2021 bis 19. Mai 2021 werden (mit Ausnahme der Notbetreuung) erlassen
b)    Für die Notbetreuung wird ein Tagessatz je nach Umfang der Inanspruchnahme in Rechnung gestellt
c)    Die Verwaltung wird ermächtigt im Falle weiterer Lockdowns im Einzelfall das Entgelt bis max. 20.000 Euro zu erlassen.

 

Entgelte im Kindergartenjahr 2021/2022

Die Verwaltung erläuterte die Erhöhung der Entgelte und ging hierbei insbesondere auf die von den Landesverbänden vorgeschlagene Erhöhung um 2,9 % ein. Ziel hierbei ist es, dass die Aufwendungen der Gemeinde für die Kinderbetreuung zu 20 % durch Elternentgelte gedeckt werden. Der Kostendeckungsgrad in Gechingen liegt bei ca. 14 %. Der Abmangel im Bereich der Kinderbetreuung im Jahr 2019 lag bei rd. 693.000,-- €.

Ein Gemeinderat sprach sich gegen die Erhöhung aus. Er vertrat zusammen mit seiner Fraktion die Auffassung, dass sich die Entgelte an den Einkommensverhältnissen der Eltern orientieren sollten. Da aber für einen solchen Antrag keine Mehrheit im Gremium zu erwarten sei werde dieser nicht gestellt. Der Entgelterhöhung werde man aber nicht zustimmen, so der Gemeinderat zum Ende seiner Ausführungen.

Daraufhin fasste der Gemeinderat bei 8 Ja-Stimmen und 4-Nein-Stimmen die Kindergartenentgelte wie folgt zu erhöhen:

a) Kindergarten Wolgswiesen und Villa Weingarten VÖ Angebot:

Maßstab

aktuelle Entgelte
seit 1.9.2020
incl. 10 % für
verlängerte
Angebote

Empfehlung
Landesverbände
2021 / 2022

10 %
f. verl.
Angebot

Betreuungs-
entgelt

Betreuungs-
entgelt
(gerundet)

proz.
Erhöhung
seit
2019/2020

Fam. m. 1 Kind 130,90 € 122,00 € 12,20 € 134,20 € 134,70 € 2,90 %
Fam. m. 2 Kindern 101,20 € 95,00 € 9,50 € 104,50 € 104,10 € 2,87 %
Fam. m. 3 Kindern 67,10 € 63,00 € 6,30 € 69,30 € 69,00 € 2,83 %
Fam. m. 4 oder
mehr Kindern
22,00 € 21,00 € 2,10 € 23,10 € 22,60 € 2,73 %

 

b) Kindergarten Zauberwald U 3 Kinder:

Maßstab

aktuelle Entgelte
seit 1.9.2020
pro Wochentag
im Monat

Empfehlung
Landesverbände
2021 / 2022

10 %
f. verl.
Angebot

Betreuungs-
entgelt

Betreuungs-
entgelt
(gerundet)

proz.
Erhöhung
seit
2019/2020

    pro Monat Pro Tag        
Fam. m. 1 Kind 77,40 € 362,00 € 72,40 € 7,24 € 79,64 € 79,60 € 2,84 %
Fam. m. 2 Kindern 57,40 € 269,00 € 53,80 € 5,38 € 59,18 € 59,00 € 2,79 %
Fam. m. 3 Kindern 38,90 € 182,00 € 36,40 € 3,64 € 40,04 € 40,00 € 2,83 %
Fam. m. 4 oder
mehr Kindern
15,40 € 72,00 € 14,40 € 1,44 € 15,84 € 15,80 € 2,60 %

 

c) Kindertagesstätte Villa Weingarten Angebot Ganztagesbetreuung:
Nachmittagsbetreuung Schule: nur der Bestandteil Essensentgelt

Maßstab

aktuelle Entgelteseit 1.9.2020
incl.  10 % für
durchgehendes Angebot Weingarten

KEINE gemeinsame Empfehlung, Orientierung an den Entgelten unter a)
 

Grund-entgelt
pro Monat

Betreuungs-aufpreis
pro Wochentag
im Monat

Essenentgelt
pro Wochentag
im Monat

 Grund-entgelt
pro Monat

Betreuungs-aufpreis
pro Wochentag
im Monat

Essenentgelt
pro Wochentag
im Monat

Fam. m. 1 Kind 130,90 € 16,50 € 16,00 € 134,70 € 16,90 € 16,00 €
Fam. m. 2 Kindern 101,20 € 13,60 € 16,00 € 104,10 € 14,00 € 16,00 €
Fam. m. 3 Kindern 67,10 € 10,40 €

16,00 €

69,00 € 10,70 € 16,00 €
Fam. m. 4 oder
mehr Kindern
22,00 € 6,40 € 16,00 € 22,60 € 6,50 € 16,00 €

 

Verzicht auf den Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz

Die Verwaltung führte aus, dass im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Umstellung auf die „Kommunale Doppik“ auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuschüssen (bis auf wenige Ausnahmen) verzichtet werden sollte. Dies führt zu einer Vereinfachung der Erhebung sowie einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.

Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt den Verzicht auf den Ausweis des Ansatzes der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020, welcher durch das entsprechende Wahlrecht gem. § 62 Abs. 6 S. 2 GemHVO gegeben ist.

  2. Ausgenommen hiervon sollen geleistete Investitionszuschüsse in der Bilanz angesetzt werden, wenn

    • Investitions- und Tilgungsumlagen an Zweckverbände geleistet wurden,
    • die erwirtschafteten Abschreibungen des Sonderpostens für die Tilgung des für den Investitionszuschuss aufgenommenen Kredits verwendet werden

Im Anschluss hieran wurde das Gremium kurz über den aktuellen Stand in Bezug auf den Umstellungsprozess von der Kameralistik auf die Doppik unterrichtet. Die Verwaltung führte aus, dass die Vermögensbewertung abgeschlossen ist und man sich derzeit in der Abstimmung mit dem Steuerberater sowie dem Rechenzentrum befindet. Die Einspielung der Daten in die Finanzsoftware SAP wird vorbereitet. Der Prozess gestaltet sich allerdings schwierig und der Verwaltungsaufwand ist hoch. Ziel ist die Verabschiedung der Jahresrechnung 2020 (erstes Doppik-Jahr) noch im Jahr 2021. Dies könne aber zum heutigen Tage noch nicht garantiert werden.


Verschiedenes

  1. Ein Gemeinderat fragte, ob der geplante Waldbegang am 16.07.2021 stattfindet und ob die Öffentlichkeit zu diesem Termin eingeladen ist.

    Der Vorsitzende bestätigte den Termin und sagte, dass die Öffentlichkeit zu diesem Termin herzlich willkommen ist.

  2. Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Sachstand bezüglich des Projektantrags „Der Ländliche RAUM für Zukunft“ der Gemeinde

    Herr Bürgermeister Häußler führte aus, dass aktuell noch keine Rückmeldung vorliegt.

  3. Aus der Mitte des Gremiums wurde angefragt warum der Schwerlastverkehr für das Gewerbegebiet über den Fleckenparkplatz durch die Talstraße geleitet werden.

    Die Verwaltung sagte zu, dass man sich dem Problem annimmt und nach einer Lösung suchen wird. Ggf. ist hier die Abstimmung mit dem Landratsamt Calw als Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

  4. Ein Gemeinderat sprach die Errichtung von mehreren Parkplätzen in der Uhlandstraße an und erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand.

    Die Verwaltung führte aus, dass man Kontakt mit dem Landratsamt Calw aufnehmen wird um den aktuellen Sachstand zu erfahren.

  5. Ein Gemeinderat sprach ein Grundstück im Gewerbegebiet an. Er ging auf die Errichtung eines Baukrans sowie auf eine Lärmbelästigung ein.

    Die Verwaltung sagte zu, den Nutzer des Grundstücks anzuschreiben und auf die gesetzlichen Vorgaben hinzuweisen und um deren Einhaltung zu bitten.  Ob eine Genehmigung für den Kran vorliegt müsse zunächst geprüft werden.





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