Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass Frau Katja Braun im April ihre Tätigkeit im Rathaus begonnen hat. Sie wird aktuell im Standesamt eingearbeitet und übernimmt künftig diesen Aufgabenbereich, sobald sie den Lehrgang für Standesbeamte in Bad Salzschlirf absolviert hat.

Frau Sigel gab bekannt, dass die Schlehengäu-Apotheke ab 03.05.2021 im Hof der Apotheke täglich von Montag-Freitag Corona-Tests anbieten wird. Zunächst sollen die Tests zwischen 9-11Uhr und 14-16 Uhr angeboten werden, außer mittwochs nachmittags, da hier weiterhin das Testangebot in der Gemeindehalle besteht.


Vergabeentscheidung Jahresbauarbeiten 2021/2023

Herr Ortsbaumeister Braun erläuterte, dass der abzuschließende Rahmenvertrag, den Auftragnehmer verpflichtet, Einzelaufträge zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen und Preisen auszuführen.

Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich im Wesentlichen um Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten im Bereich Kanalisation, Straßenbau, Herstellen nachträglicher Hausanschlüsse, Reparatur von Straßenoberflächen/Feldwegen, Auswechseln von Straßenbeleuchtungsmasten und der Reparatur von Wasserleitungen/Rohrbrüchen, sowie diverse Pflasterarbeiten im öffentlichen Bereich.

Das jährliche Auftragsvolumen liegt dabei bei ca. 270.000 -300.000 €

Die Firma Moser GmbH & Co. KG aus Pforzheim gab dabei das günstigste Angebot ab. Die Bieterin hatte die Zeitvertragsarbeiten auch bereits in den letzten drei Jahre ausgeführt und ist der Verwaltung daher bekannt.


Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Jahresbauarbeiten für weitere zwei Jahre an die Firma Moser GmbH & Co. KG aus Pforzheim zu vergeben.


Annahme von Spenden 1. Quartal 2021

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen einstimmig zu.

 

Verschiedenes

Ein Gemeinderat erkundigte sich bzgl. der Zulässigkeit der Wasserentnahme am Bach. Herr Braun teilte hierzu mit, dass eine Entnahme von größeren Mengen speziell über technische Fördergeräte nicht erlaubt ist. Das Schöpfrecht gibt es.

    

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