Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.02.2021

Bekanntgaben

  1. Herr Bürgermeister Häußler gab bekannt, dass drei ELR-Anträge positiv im Bereich privater Wohnungsbau beschieden wurden. Der Antrag für den Mehrzweckraum im Neubau KiTa Wolfswiesen ist leider gescheitert, da der Schwerpunkt auf das Thema Wohnen und Gewerbe gelegt wurde.

  2. Der Vorsitzende gab bekannt, dass auf dem Sportplatz mutwillige Zerstörungen entdeckt wurden. Banden wurden angekokelt und der Rasenplatz beschädigt.


Neubau Kindertagesstätte Wolfswiesen – Beauftragung einer Erkundungsbohrung für die geplante Erdwärmeheizung

Herr Braun erläuterte, dass ein Meilenstein des Neubaus Kita Wolfswiesen die künftige Wärmeversorgung ist. Die künftige Wärmeversorgung soll über eine sogenannte Geothermieanlage erfolgen. Um weitere Planungen voranzutreiben sind Erkundungsbohrungen notwendig. Dies ist auch für die Kostenberechnung wichtig.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob die Bohrungen auch als Baugrunduntersuchung dienen oder rein für die Wärmegewinnung sind und warum dies für die Kostenschätzung erforderlich ist. Ebenfalls fragte er, ob eine gleichartige Geschichte wie im Freiburger Raum möglich ist und sich durch die Bohrungen der Boden hebt.  
Herr Braun teilte dazu mit, dass die Probebohrungen nicht der Baugrunduntersuchung dienen. Über die Erkundungsbohrung/Geologischer Test können die tatsächlichen Bohrmeter sowie das später anzulegende Erdsondenfeld geplant werden. Daher ist dies für die Kostenschätzung und weitere Planung notwendig.
Erscheinungen wie im Freiburger Raum sind bei uns nahezu auszuschließen, da andere Bodenverhältnisse vorherrschen.

Herr Häußler ergänzte, dass durch die Probebohrung der Anhydrit im Boden ausgeschlossen werden soll.

Beschluss:
Bei 9 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Arbeiten für die Erkundungsbohrung an die Firma tewag, mit Niederlassungssitz in Starzach, in Höhe von 16 719,50 Euro brutto.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 – Satzungsbeschluss

Der Vorsitzende übergab den Fraktionsvorsitzenden das Wort. Es folgten die Haushaltsreden der Fraktionen.
Die jeweiligen Haushaltsreden wurden bereits in vergangenen Mitteilungsblättern durch die Fraktionen abgedruckt.

Beschluss:
Der Haushaltsplan wurde einstimmig beschlossen.

Regenwasserbehandlung – Beauftragung eines Planers für die Maßnahmen der Regenwasserbehandlung (Regenüberlaufbecken)

Herr Braun erklärte, dass die notwendigen Maßnahmen in der Regenwasserbehandlung jetzt geplant werden müssen, da es das Ziel ist auf den 01.10.2021 die entsprechenden Förderanträge einzureichen. Das angeforderte Honorarangebot vom Büro Raidt und Geiger sieht mehrere Leistungsbilder vor. Das Honorarangebot des Büros umfasst die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, elektrotechnische Ausrüstung sowie die Verfahrens- und Prozesstechnik.

Im Rahmen einer Referenzanfrage bei der Stadt Nagold, wurde eine positive Aussage zur Arbeit von Raith und Geiger ausgesprochen.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob für den Förderantrag zum 01.10.2021 eine Kostenschätzung oder Kostenberechnung notwendig ist und ob die Zeit bis dahin ausreichend ist um den Antrag zu stellen. Herr Braun teilte hierzu mit, dass eine Kostenberechnung notwendig ist. Der Baubeschluss soll Mitte des Jahres in der GR-Sitzung erfolgen, damit der Förderantrag gestellt werden kann.

Beschluss:  
Der Gemeinderat beschließt bei 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die Beauftragungen der angebotenen Ingenieur- und Fachplanerleistungen an Büro Raidt und Geiger, vertreten durch Herrn Geiger Senior, zu vergeben.

Dritte Änderung der Hauptsatzung, Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass es bei dem heutigen TOP um die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen geht. Die technischen Voraussetzungen sind aktuell noch nicht abschließend geschaffen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit der Übertragung von Sitzungen in einen öffentlichen Raum.

Frau Sigel teilte mit, dass durch eine Änderung der Hauptsatzung die rechtlichen Bedingungen zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit geschaffen werden soll.
Somit obliegt dem Gemeinderat die grundsätzliche Frage, ob das Format der Videositzung überhaupt zum Einsatz kommt.

Mit einer Änderung der Gemeindeordnung wurde § 37a GemO eingefügt, um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen auch ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen.

§ 37a GemO regelt zwei Fallgruppen für die mögliche Durchführung von Videositzungen:

  1. Bei Gegenständen einfacher Art.
    Dabei handelt es sich um die gleichen Gegenstände über die auch im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschlossen werden könnte.

  2. Bei allen anderen Beratungsgegenständen darf die Sitzung nur dann als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die (Präsenz-)Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte (bei Naturkatastrophen; aus Gründen des Seuchenschutzes; bei sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre).

Die jeweilige Entscheidung, ob eine Sitzung im Einzelfall in Form einer Videositzung stattfindet bzw. die Voraussetzungen des § 37a GemO gegeben sind, trifft der Bürgermeister im Rahmen seiner Einberufungskompetenz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Infektionsgeschehen in der Stadt, Anzahl der in Quarantäne befindlichen Gemeinderäte etc.).

Ein Gemeinderat erklärte, dass es wünschenswert wäre, bereits bei der kommenden Sitzung dieses Format zu wählen sofern die Corona-Zahlen hoch sind.
Er schlug vor, dass wenn die technischen Voraussetzungen bis dahin in einem Gemeindesaal nicht möglich sind, die Sitzung beispielsweise in die Kirche zu übertragen. Dort gibt es bereits die Voraussetzungen dazu.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung und 11 Ja-Stimmen die Änderung der Hauptsatzung zur Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder (Videositzungen) entsprechend des vorgelegten Satzungstextes.





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