Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.01.2021

Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Teilnahme an GR-Sitzungen auch für die Zuhörer/-innen nach 20 Uhr erlaubt ist und hier die Ausgangssperre nicht greift.

 

Transponder – Schließanlage Schlehengäuschule, Pavillon, Turnhalle und Hallenbad

Schulleiterin Frau Rittig führte aus, dass die Schließanlage sehr alt ist (über 30 Jahre) und die Zylinder nach und nach kaputtgehen. Daher ist eine neue Schließanlage erforderlich.
Die Benutzung der Räumlichkeiten durch die verschiedenen Personengruppen (Lehrer, Betreuungskräfte, Vereine, außerschulische Partner, VHS, Musikschulen und andere) erfordert eine genaue Schlüsselausgabe. Momentan ist eine genaue Zuordnung der Schlüsselverwendung zu den Benutzern nicht möglich. Damit ist eine Rückverfolgung bei unsachgemäßer Benutzung, Beschädigung etc. schwierig bzw. nicht möglich.
Frau Rittig führte weiter aus, dass es sinnvoll ist, das System der oberen Sporthalle anzupassen. Gute Erfahrungsberichte von anderen Einrichtungen aus anderen Gemeinden liegen ihr zum vorgeschlagenen System vor.

Hausmeister Herr Fleps nannte als weiteren Vorteil, dass bei einem Schlüsselverlust dieser bei der Transponderanlage einzeln gesperrt werden kann und die Schließanlage nicht getauscht werden muss.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss den Austausch der Schließanlage in den o.g. Gebäuden und vergibt den Auftrag an den günstigsten Anbieter, Fa. Herzog



Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 - Vorstellen des Entwurfs

Herr Bürgermeister Häußler führte in den Sachverhalt ein. Anschließend stellte
Herr Bastl den Haushaltsplan 2021 anhand einer Präsentation vor.

Beschluss:
Der Gemeinderat nahm einstimmig den Entwurf zustimmend zur Kenntnis.


Erhöhung Eigenkapital Hallenbad

Kämmerer Herr Andreas Bastl erläuterte, dass das Finanzamt ein von der Gemeinde Gechingen gewährtes „Darlehen“ als Eigenkapital behandelt, soweit keine angemessene Eigenkapitalausstattung vorliegt. Dies hat zur Folge, dass die insoweit angefallenen Zinsen als kapitalertragssteuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.
Um steuerliche Nachteile für die Gemeinde zu vermeiden sollen daher die jährlich entstehenden Verluste gegenüber der Gemeinde verrechnet werden.

Die sinkende Eigenkapitalquote des Hallenbades ist auf den dauerhaft defizitären Betrieb des Hallenbads zurückzuführen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Bastl, dass das Hallenbad zwar haushaltstechnisch integriert ist, steuerrechtlich aber gesondert betrachtet wird.

Ein Gemeinderat sagte dazu, dass man sich in Zukunft die Frage stellen muss, ob wir uns das Hallenbad bei einem Abmangel von ca. 250.00 € noch leisten können.


Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die voraussichtlich zukünftig jährlich entstehenden Verluste mit den Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde (= Kassenmehrausgaben) verrechnet werden.
  2. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von 400.000 Euro erfolgt.



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