Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020

Bekanntgaben

  1. Herr Bürgermeister Häußler bedankte sich zu Beginn der Sitzung für das ehrenamtliche Engagement der Gemeinderäte zum Wohle der Gechinger Bürger im Jahr 2020. Er ging hierbei insbesondere auf die zeitliche Inanspruchnahme für die Sitzungsvorbereitung und die eigentlichen Sitzungen ein. Dies müsse im Einklang mit der Familie und dem Beruf gebracht werden und sei eine enorme Herausforderung.

  2. Herr Klaus  Böttinger, 1. Stellv. Bürgermeister der Gemeinde Gechingen,  bedankte sich bei der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit. Das Jahr 2020 sei aufgrund der zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht einfach gewesen.

  3. Herr Braun unterrichtete das Gremium über die Fertigstellung des Ringschlusses zwischen der oberen und unteren Mittelzone in der Wasserversorgung, welche anlässlich der Erschließung des Baugebietes WA Furt notwendig wurde. Die Maßnahme fand überwiegend im Schwalbenweg, Mönchweg und Hahnenberg statt.

 

Breitbandhausanschlüsse im Baugebiet Furt

Herr Braun erläuterte anhand der Sitzungsvorlage sowie Detail- und Erschließungspläne sowie den geplanten Leitungsverlauf bis zum Mehrspartenanschluss bei den entsprechenden Wohngebäuden. Die Hausanschlüsse von dem sogenannten Röhrchenverteiler bis in die jeweiligen Häuser müssen noch hergestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf rd. 1.222,-- €. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, 75 % dieser Kosten zu übernehmen. Herr Braun führte zum Abschluss aus, dass sich die Investition aufgrund der Verpachtung der gemeindeeigenen Leerrohre refinanziert.

Ein Mitglied des Gemeinderates führte aus, dass die Gemeinde Gechingen  im Wettbewerb mit anderen Breitbandanbietern steht und hier dringend Anreize geschaffen werden müssen um möglichst viele Interessenten zu binden. Er befürworte einen solchen Investitionszuschuss. Allerdings sei es auch dringend erforderlich, dass die Werbung in diesem Bereich intensiviert werde.

Von Seiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass der Netzbetreiber mit entsprechender Werbung bereits unterwegs sei. Diese Anregung werde dennoch weitergegeben.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach den Vertragsmodalitäten insbesondere im Hinblick auf die Vertragslaufzeit.

Da die Gemeinde Gechingen nicht Vertragspartner ist, liegt der Verwaltung hierzu keine gesicherte Information vor, so Herr Bürgermeister Häußler. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des zu bezahlenden Eigenanteils in Höhe von 25 % die Kunden bei dem entsprechenden regionalen Anbieter bleiben.

Daraufhin fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden

Beschluss:

Die Gemeinde bezahlt 75 Prozent vom derzeitigen Preis 1.222,83 € = 917,12 € ~ 917 Euro. Diese 917 Euro gelten auch bei späteren Anschlüssen im Falle einer Preissteigerung, z.B. wegen Mehraufwand bei weniger Anschlüssen.


Abwassersatzung und Wasserversorgungsatzung
Neukalkulation der Gebühren und damit verbundenen Änderungen der Satzungen

Die Verwaltung erläuterte die Gebührenkalkulationen und ging hierbei insbesondere auf die Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der Vorjahre ein. Es wurde ebenfalls auf den  Ermessensspielraum hingewiesen. Außerdem wurde kurz auf die Auswirkungen der Gebührenhöhe auf eine mögliche Förderquote  im Zusammenhang mit Maßnahmen, welche nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gefördert werden können, hingewiesen.

Nach kurzer Aussprache fasste der Gemeinderat unter Ausübung seines Ermessensspielraums einstimmig folgenden

Beschluss:

Teil 1 (Wasserversorgung):

  1. Es wird eine einheitliche Wassergebühr festgesetzt.
  2. In der Wassergebührenkalkulation werden alle im Haushaltsplan bzw. der Jahresrechnung  veranschlagten Ausgaben einbezogen. Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt nach den Festsetzungen des Haushaltsplanentwurf 2021. Der Auflösungssatz der Kapitalzuschüsse und Beiträge beträgt 3 v.H.
  3. Die Wassergebührenkalkulation vom 11.11.2020 wird beschlossen. Der Kalkulation wird das Jahr 2021 zugrunde gelegt. Die Kalkulation ist Bestandteil des Protokolls.
  4. Die Kostenunterdeckung der Jahre 2017, 2018, 2019 werden in die Folgejahre übertragen.  
  5. Die Wassergebühr wird auf 2,70 € / m³ zzgl. 7 % MwSt. festgesetzt.
  6. Die als Anlage 3 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung wird erlassen.


Teil 2 (Abwasserbeseitigung):

7.    Es wird eine einheitliche Abwassergebühr festgesetzt.
8.    In der Abwassergebührenkalkulation werden alle im Haushaltsplan bzw. der Jahresrechnung veranschlagten Ausgaben einbezogen.
9.    Die Berechnung der kalkulatorischen Kosten erfolgt nach den Festsetzungen des Haushaltsplans 2021. Der Auflösungssatz der Kapitalzuschüsse und Beiträge beträgt 3 v.H.
10.    Die Abwassergebührenkalkulation vom 11.11.2020 wird beschlossen. Der Kalkulation wird das Jahr 2021 zugrunde gelegt. Die Kalkulation ist Bestandteil des Protokolls.
11.    Die Kostenüberdeckung des Jahres 2016 und 2017 wurden in der Kalkulation berücksichtigt. Die Überdeckungen aus dem Jahr  2018 wird in das Folgejahr übertragen.
12.    Die Schmutzwassergebühr wird auf 2,00 €/m³ und die Niederschlagswasser- gebühr auf 0,28 € / m² festgesetzt.
13.    Die als Anlage 4 beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung wird erlassen.

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