Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020

Bekanntgaben

Der Vorsitzende unterrichtete das Gremium von der Teilabnahme des Baugebiets Furt Ende Dezember 2019.  Die geplante Natursteinmauer im nördlichen Bereich des Gebiets wird voraussichtlich bis März 2020 errichtet.


Einwohnergespräch

Ein Einwohner sprach sich für das generelle Tempolimit 30 an der Bergwaldsteige aus. Die Straßenüberquerung stelle bei der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in diesem Bereich eine Gefahr dar.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass hier eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. Diese sieht für einen Teil 50 km/h vor. Jens Häußler war bereits initiativ beim Landratsamt  Calw, mit dem Ziel durchgehend 30 km/h bis zur Einmündung Dachteler Straße. Das Landratsamt beteiligte die Polizei.

Ein Einwohner erkundigte sich nach dem aktuellen Stand zum Thema Wasserenthärtung.
Herr Bürgermeister Häußler sagte, dass die Gemeinde ein Strukturgutachten beantragt habe und der Ausgang somit noch offen sei.


Jahresrechnung 2018

Herr Bastl stellte die Jahresrechnung 2018 vor.

Die Jahresrechnung hatte ein Volumen von insgesamt rund 14,6 Millionen €, davon entfielen rund 11 Millionen € auf den Verwaltungs- und rund 3,6 Millionen € auf den Vermögenshaushalt. Durch die Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt in Höhe von rund 1,71 Millionen € und einer Rücklagenentnahme von rund 440.000 € konnte der Haushalt 2018 ausgeglichen gestaltet werden. Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug rund 1,5 Millionen €.

Die Personalausgaben beliefen sich auf 2.499.562 € und lagen damit rund 60.000 € unter dem Planansatz. Bei der Gebäudeunterhaltung betrug das Rechnungsergebnis 208.077 €, bei der Gebäudebewirtschaftung 324.723 € und die Geschäftsausgaben beliefen sich auf 112.417 €. Auch bei diesen Positionen lagen Planansatz und Rechnungsergebnis nah beieinander.

Die Ausgaben im Kindergartenbereich betrugen 1.223.300 € während sich die Einnahmen auf 590.600 € beliefen.

Bei der Gewerbesteuer konnte ein deutliches Plus verzeichnet werden. Sie betrug im Jahr 2018 1.005.386 € und lag damit rund 400.000 € über dem Planansatz.

Auf der Einnahmenseite im Vermögenshaushalt betrugen die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt 1.715.688 €, Grundstückserlöse 1.081.400 €, die Rücklagenentnahme 438.881 € und die Zuwendungen 369.000 €.

Auf der Ausgabenseite stellt der Grundstückserwerb im Vermögenshaushalt in Höhe von 2.468.355 € den größten Anteil dar. Die Ausgaben für Baumaßnahmen betrugen 786.269 € und der Erwerb von beweglichem Vermögen 271.378 €.

Planabweichungen wurden im Detail von Herrn Bastl erläutert. Zusammengefasst stellen fehlende Mittelabflüsse, Haushaltsreste sowie das bereits erwähnte Gewerbesteueraufkommen den größten Teil der Planabweichungen dar.

Die Gemeinde bleibt weiterhin schuldenfrei.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellte einstimmig das Ergebnis der Jahresrechnung fest. Dies umfasst:
1.    Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.715.687,69 €.
2.    Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 438.881,24 €.
3.    Den Betrag der Vermehrung bzw. Verminderung des Vermögens wie auf Seite 21 der Jahresrechnung dargestellt.
4.    Die Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgabereste wie auf Seite 11 ff. der Jahresrechnung dargestellt.
5.    Die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben.


1. Änderung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Furt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Abwägung der im Zuge der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
- Satzungsbeschluss

Herr Sippel stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.

Herr Klass und Herr Schwarz nahmen aufgrund von Befangenheit im Zuhörerraum Platz.

Im Zuge der Befassung mit einigen Bauanträgen wurde von Seiten der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Calw darauf aufmerksam gemacht, dass die bisher in Ziffer 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Furt“ getroffenen Regelungen zu maximalen Wandhöhen von Grenzgaragen zwar inhaltlich richtig und zielführend ist, dass die Festsetzung aber über die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB nicht soweit abgedeckt ist, dass die vollzogene Regelung der erweiterten Ansichtsfläche von absoluten 40 Quadratmetern möglich wäre. Vom Grundsatz trifft der Bebauungsplan damit die richtige Regelung, die Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB reicht hierzu jedoch nicht aus.

Da weiterhin an der Festsetzungsintention festgehalten werden soll, bei bergseitigen Grenzgaragen aufgrund der Hanglage Ausnahmen gegenüber den Regelungen der LBO zuzulassen, wird es erforderlich, die Regelung zu Grenzgaragen im Zuge einer 1. Änderung des Bebauungsplans „Furt“ über eine andere Form der textlichen Festsetzungen zu vollziehen.

Um den Bebauungsplan und die Regelungsinhalte rechtssicher zu machen, muss der Bebauungsplan in einer ersten Änderung angepasst werden. In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde beim LRA Calw sollen die Regelungen zu Grenzgaragen nun über eine abweichende Bauweise festgesetzt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss mit 9 Ja- und 2 Nein-Stimmen, dass die zum Entwurf des Bebauungsplans „Furt“ 1. Änderung im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern Öffentlicher Belange geprüft wurden und nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag behandelt werden.

Der Gemeinderat beschloss mit einer Enthaltung den Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Furt“ 1. Änderung nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO jeweils als Satzung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Bekanntmachung durchzuführen und über das Abwägungsergebnis zu informieren.

Herr Klass und Herr Schwarz nahmen wieder am Ratstisch Platz.


Annahme von Spenden 4. Quartal 2019

Herr Bürgermeister Häußler verlies die im 4. Quartal 2019 eingegangenen Spenden.

Von der Sparkasse Pforzheim/Calw ging eine Spende in Höhe von 550 € für den Kindergarten und 100 € für das Hausaufgabenheft ein.
Für das Hausaufgabenheft spendeten außerdem das Druckhaus Weber aus Althengstett
100 € und das Neunzehn21 aus Gechingen 60 €.
Außerdem ging eine Spende in Höhe von jeweils 600 € für die Feuerwehr und den Kindergarten ein. Der Spender möchte allerdings nicht genannt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.


Verschiedenes

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