Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.07.2020

Bekanntgaben

Herr Braun gab bekannt, dass ein Ankeilen des Bordsteins am Fußgängerüberweg in der Althengstetter Straße nicht möglich ist, da nur ein steiler Keil angebracht werden könnte und dieser nicht den gewünschten Effekt hätte. Ein Absenken der Bordsteine wäre wiederum mit zu hohen Kosten verbunden.

Einwohnergespräch

Herr Kossbiel berichtete, dass er mittels 3D-Druck verkleinerte Kopien der Gechinger Symbolfigur „Ufemärgemänndle“ in 5-facher Ausfertigung erstellen lassen hat und präsentierte nun die Figur in der Gemeinderatssitzung.

Außerdem wurde nach dem aktuellen Stand des Kindergartenneubaus Wolfswiesen gefragt. Der Planungsauftrag für den Neubau ist erfolgt und einige Fachingenieure wurden bereits beauftragt. Aktuell befindet man sich in der Vorentwurfsplanungsphase.


Erneuerung der Ozonanlage – Vergabeentscheidung (Drucksache 39/2020)

Herr Braun teilte mit, dass in den letzten Jahren immer wieder Reparaturen an der Ozonanlage notwendig waren und diese daher nun erneuert werden muss. Nach Prüfen und Werten der Angebote können die Arbeiten an die Firma SEWEC zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 61.721,62 € vergeben werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma SEWEC in Höhe von 61.721,62 €.


Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Stützmauern

Da die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht eindeutig sind, musste eine einheitliche Regelung zur Zulässigkeit von Stützmauern erreicht werden. Dies erfolgte in der Gemeinderatssitzung in Form eines Grundsatzbeschlusses.

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilte mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ergänzend zu Ziffer C5 der Örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans Furt im Zuge eines Grundsatzbeschlusses sein Einvernehmen für die Anlage von Stützmauern an den Grundstücksgrenzen zu den jeweiligen Nachbargrundstücken bis zu einer Höhe von 1,0 m zur Vereinfachung der Angleichung der eigenen Geländeverhältnisse.

Die Anlage von Stützmauern an den Grundstücksgrenzen darf dabei zum Zwecke der Optimierung der Freiflächennutzung der Baugrundstücke oder als Teil der Erschließungsanlagen vollzogen werden, nicht aber zum Zwecke einer unmittelbaren oder mittelbaren Überschreitung der festgesetzten talseitigen Wandhöhen durch Anschüttung und Veränderung des natürlichen Geländes.


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses

Bei der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes am 15.07.2020 wurde die Änderung der Verbandssatzung beschlossen und das Gutachterausschusswesen wieder in die Zuständigkeit der Gemeinden rückverlagert. Das Gutachterausschusswesen in seiner jetzigen Form ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht repräsentativ.

Beschluss:
Mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloss der Gemeinderat mit Wirkung vom 01.01.2020 das Gutachterausschusswesen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss nördlicher Landkreis zu übertragen.


Haushaltszwischenbericht 2020

Der Kämmerer stellte den Haushaltszwischenbericht vor, der sich aufgrund der Umstellung auf die Doppik und der Corona-Pandemie als schwierig gestaltet. Nach jetzigem Sachstand beläuft sich das ordentliche Ergebnis auf rund -500.000 € (Plan: -369.839 €), die Liquidität ist aber gesichert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gemeinde Gechingen bisher mit einem blauen „Corona-Auge“ davongekommen ist. Kreditaufnahmen müssen aufgrund der Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung nach wie vor in Betracht gezogen werden.


Spendenbericht

Eine Spende der Gechinger Freien Wähler in Form von Tablets für die Kindergärten/Kinderkrippe ist eingegangen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der unter lfd. Nr. 3 genannten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu.

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