Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019

Bekanntgaben

  1. Herr Bürgermeister Häußler unterrichtet den Gemeinderat über einen Termin mit Herr Dr. Kühn, Herr Sippel sowie Vertretern des Landratsamtes Calw. Dabei wurden das weitere Vorgehen sowie ein Zeitplan in Bezug auf die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen abgestimmt. Es ist nun vorgesehen, dass die Entwurfsplanung im Oktober 2019 vorliegt. Im November 2019 findet eine Klausurtagung des Gemeinderates zu diesem Thema statt. Im Gemeinderat wird dieses Thema voraussichtlich Anfang 2020 vorgestellt.

  2. Zum Wohngebiet „Furt“ führt der Vorsitzende aus, dass die Mehrfamilienbauplätze ausgeschrieben wurden und die Bewerbungsfrist zwischenzeitlich abgelaufen sei. Die Verwaltung prüfe derzeit die vorliegenden Unterlagen.

 

Einwohnergespräch

  1. Ein Bürger spricht den fehlenden Fußweg in der Angelstraße in Richtung Althengstett an. Fußgänger, welche in Richtung Althengstetter Tal unterwegs sind müssen auf einer Länge von rund 70 Meter auf der Straße laufen.

    Die Verwaltung sagt zu den Sachverhalt zu prüfen.

  2. Aus der Mitte der Zuhörer wird darauf hingewiesen, dass auf der Homepage der Gemeinde die Termine der Gemeinderatssitzungen aus dem Jahr 2018 stammen.

  3. Ein Mitbürger möchte wissen, ob es im Baugebiet Furt noch freie Bauplätze gibt.

    Der Vorsitzende führt aus, dass das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist.  Sollten Bewerber ihren zugeteilten Bauplatz nicht erwerben wollen gibt es eine entsprechende Liste mit Nachrückern.

Erste Änderung Bebbauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Furt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
-    Aufstellungsbeschluss
-    Beschluss zur Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Herr Gemeinderat Klass erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Häußler Herr Sippel.

Herr Sippel erläutert den Sachverhalt. Er führt aus, dass die bisher in Ziffer 2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Furt“ getroffenen Regelungen zu maximalen Wandhöhen von Grenzgaragen zwar inhaltlich richtig und zielführend ist, dass die Festsetzung aber über die Ermächtigungsgrundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB nicht soweit abgedeckt ist, dass die vollzogene Regelung der erweiterten Ansichtsfläche von absoluten 40 Quadratmetern möglich wäre. Da weiterhin an der Festsetzungsintention festgehalten werden soll, bei bergseitigen Grenzgaragen aufgrund der Hanglage Ausnahmen gegenüber den Regelungen
der LBO zuzulassen, wird es erforderlich, die Regelung zu Grenzgaragen im Zuge einer
1. Änderung des Bebauungsplans „Furt“ über eine andere Form der textlichen Festsetzungen zu vollziehen. Um den Bebauungsplan und die Regelungsinhalte rechtssicher zu machen, muss der Bebauungsplan in einer ersten Änderung angepasst werden. In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde beim LRA Calw sollen die Regelungen zu Grenzgaragen nun über eine abweichende Bauweise festgesetzt werden.

Nach kurzer Diskussion stellt ein Gemeinderat den Antrag, die Ansichtsfläche im Baugebiet für Garagen auf 40 m² zu erhöhen.

Dieser Antrag wird bei 10 Nein-Stimmen und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

Daraufhin fasst der Gemeinderat 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB die    Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Furt“ im vereinfachten Verfahren.

  2. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses beauftragt.

  3. Der Gemeinderat billigt die in den textlichen Festsetzungen und der Plandarstellung mit Planstand vom 24.09.2019 vorgenommenen Änderungen.

  4. Gemeinderat beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Herr Gemeinderat Klass nimmt wieder am Beratungstisch Platz. Frau Gemeinderätin Schöttmer nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil.

 

Zukünftiger Erddeponiebetrieb – Organisation der Erdanlieferung

Herr Bürgermeister Häußler erläutert die Sitzungsvorlage.

Ein Mitglied des Gremiums zweifelt die in der von der Verwaltung genannten jährlichen Erdanlieferungsmengen an.

Ein Gemeinderat führt aus, dass der Sachverhalt in der TA Sitzung ausführlich diskutiert wurde und es diesbezüglich einen mehrheitlichen verabschiedeten Beschlussvorschlag an den Gemeinderat gebe. Wichtig in diesem Zusammenhang sei die Installation der Kamera zur Überwachung der Anlieferungen sowie die von der Verwaltung gemachte Zusicherung zur Optimierung der Zufahrtskontrolle durch eigenes Personal.

Zwei weitere Gremiumsmitglieder sprechen sich gegen eine Erschließung der Erddeponie mit Strom aus.

Der Gemeinderat fasst bei 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des TA
  2. Der Grundsatzbeschluss vom 07. Mai 2019 bezüglich Stromanschluss wird aufgehoben
  3. Die Organisation der Erdanlieferung erfolgt „klassisch“, jedoch in veränderter und verbesserter Form. Dabei wird bei Bedarf zur Unterstützung des Deponiewärters auch der Bauhof hinzugezogen. Anlieferungserklärungen und Abrechnungen sollen in bestehender Form weitergeführt werden.

Eventl. Ausbau des geschotterten Feldweges 5082 mit Schwarzdecke zwischen Römersträßle und doppeltem Wald

Der Vorsitzende verweist auf den Sachverhalt lt. Sitzungsvorlage und ergänzt, dass der jährliche Unterhaltungsaufwand für die Abschnitt bei rd. 1.500 – 2.000,-- € liegt.

Ein Gemeinderat möchte wissen, ob der angesprochene Wegabschnitt im Radwegkonzept des Landkreises enthalten ist und wann und in welcher Höhe ggf.  Zuschüsse für einen Ausbau zu erwarten sind.

Herr Bürgermeister Häußler erklärt, dass der Weg im Radwegkonzept enthalten ist. Über eine eventuelle Förderung kann aber derzeit keine Aussage getroffen werden.

Ein Mitglied des Gremiums spricht sich dennoch für die Asphaltierung des Weges aus. Dies diene auch der positiven Außendarstellung der Gemeinde. Außerdem werde in den nächsten Jahren das Gewerbegebiet Lindenrain erschlossen  und man könne auch abschnittsweise vorgehen.

Ein weiteres Mitglied spricht sich für eine Vertagung und Behandlung im TA aus.

Daraufhin stellt ein Gemeinderat folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

  1. Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt
  2. Eine Vorberatung erfolgt zeitnah im Technischen Ausschuss („zeitiges Frühjahr“)
  3. Die Förderfähigkeit der verschiedenen Varianten (Schotterausbau, Schwarzdecke, etc.) ist zu klären

Dieser Beschlussvorschlag wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

 

Bausachen

  1. Gartenstraße 15, Flst. Nr. 63, Einbau von 2 Wohnungen im UG u. 2. DG. Neubau eines Wintergartens im EG. Neubau u. Erweiterung von Balkonen im 1. OG und 1. DG

    Der Vorsitzende erläutert kurz das Vorhaben. Ohne weitere Aussprache erteilt der Gemeinderat dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

  2. Vorderes Lehen, Flst. Nr. 3537, 3538, 3539, Neubau eines Wohnhauses mit Unterschoss

    Bei diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Böttinger befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

    Nach kurzer Vorstellung des Vorhabens durch den Bürgermeister wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

    Herr Böttinger nimmt wieder am Ratstisch Platz.

 

Verschiedenes

Die Verwaltung unterrichtet das Gremium über die eingegangenen ELR-Anträge für das Projektjahr 2020. Da nur ein Antrag eingegangen ist, ist die Festlegung einer Rangfolge nicht erforderlich.



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