Kinderfreundliche Kommune
Gechingen

Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.12.2019

Bekanntgaben

  1. Herr Bürgermeister Häußler gab die Gesamtstunden der Sitzungen bekannt, welche im Jahr 2019 knapp 63 Stunden betrugen. Hierbei fielen beim gesamten Gemeinderat 53 Stunden und 9,5 Stunden beim Technischen Ausschuss an. Herr Bürgermeister Häußler bedankte sich bei den Gemeinderäten für ihr Engagement und sprach Wünsche für Weihnachten und das neue Jahr aus.

  2. Herr Bürgermeister Häußler gab die Schließung des Jugendtreffs aufgrund zu geringer Besucherzahlen bekannt. Er fügte hinzu, dass diese Information auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht werde.


Einwohnergespräch

Ein Einwohner bemängelte, dass der Feldweg oberhalb des neuen Baugebiets Furt zu schmal und nach einer Bebauung nicht mehr einsehbar sei. Dies sei auf eine schlechte Planung des Neubaugebiets zurückzuführen. Begegnungsverkehr, vor allem für landwirtschaftliche Maschinen, sei nun nicht mehr möglich.

Herr Braun stimmte dem Einwohner, dass kein Begegnungsverkehr möglich sei, zu.

Ein Gemeinderat fügte hinzu, dass Begegnungsverkehr auf keinem Feldweg möglich sei.   

Ein weiterer Einwohner sprach sich für das generelle Tempolimit 40 aus. Das Ausfahren aus der Uhlandstraße beispielsweise sei bei der derzeitigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h nur bedingt möglich und stelle eine Gefahr dar.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass die Gemeinde das Aufstellen von entsprechenden Schildern nicht ohne Weiteres durchführen könne sondern es eine Anordnung des Landratsamtes Calw als zuständige Behörde bedürfe.

Aus der Mitte der Einwohnerschaft wird sich nach dem aktuellen Stand der Planung des Kindergartens Wolfswiesen erkundigt.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass zehn Pläne von Architekten eingegangen seien und das Preisgericht übermorgen tagen wird. Zudem sei eine öffentliche Ausstellung geplant, bei der sich die Einwohnerschaft den entsprechenden Entwurf anschauen kann.

Ein anderer Einwohner bemängelte Hundekot an vielen Straßenrändern im Bereich Wolfswiesen. Der Einwohner schlug der Gemeindeverwaltung vor alle  Hundebesitzer persönlich anzuschreiben. Hinweise im Mitteilungsblatt hätten in der Vergangenheit nicht die entsprechende Wirkung erzielt.

Herr Bürgermeister Häußler gab die Antwort, dass man sich intern abstimmen wird und sich eventuell auch erkundigt wie andere Gemeinden mit dieser Problematik umgehen.

Der Einwohner entgegnete, dass ein persönlicher Brief durch das Bürgerbüro in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Problematik mit Hundekot schon Wirkung gezeigt habe.

Eine weitere Einwohnerin schlug das Ausbringen von roten Fahnen an den betroffenen Stellen an den Wegrändern vor, um den Hundebesitzern deutlich machen zu können wie stark die Verschmutzung tatsächlich ist.

Ein Einwohner regte an in Richtung Sporthalle (Weingartenstraße und Mörikestraße) Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. In diesem Bereich käme es durch Autofahrer regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass die Verwaltung auf das Landratsamt zugehen wird. Er fügte hinzu, dass man anfragen könne, die Entscheidung aber letztendlich das Landratsamt trifft.


Ehrung der Herren Gemeinderäte Jürgen Groß, Claus Schaible und Tilman Schwarz für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit durch den Gemeindetag Baden-Württemberg

Herr Bürgermeister Häußler sprach einige Worte anlässlich der Ehrung der Herren Gemeinderäte Jürgen Groß, Claus Schaible und Tilman Schwarz für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit:

Lieber Herr Groß,

Sie erhalten in Anerkennung Ihrer Verdienste nach 20-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat eine Ehrenurkunde und Auszeichnung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Diese Auszeichnung ist mehr als verdient. Dies begründet sich nicht nur durch die 20 Jahre ehrenamtliches Engagement, sondern aufgrund Ihrer Qualitäten und Stärken und der daraus resultierenden bedeutenden Rolle, die Sie im Gemeinderat haben.

In der letzten Legislaturperiode waren Sie Fraktionsvorsitzender der Bürgerunion. Herr Groß Sie engagieren sich bei zahlreichen Themen. Nach meiner Einschätzung sind Sie eher ein Generalist als ein Spezialist. Das soll natürlich nicht heißen, dass Sie sich bei einzelnen Themen auch besonders intensiv damit beschäftigen. Sie sind ein sehr guter Analytiker und haben ein sehr gutes Urteilsvermögen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch durch Ihre Tätigkeit bei der Kripo besonders ausgeprägt ist. Sie haben ein hohes technisches Verständnis und sind praktisch begabt, nicht nur durch wiederholte Mitarbeit im Schreinereibetrieb Ihres Bruders.

In Gechingen haben Sie schon Ihre Kindheit verbracht. Sie sind daher mit Ihrer Heimatgemeinde stark verbunden. Sie kennen relativ viele Einwohner auch durch früheres Engagement im Kirchengemeinderat, beim Posaunenchor oder jetzt im Chor Voco.

Im Namen der Bevölkerung und des Gemeinderats und auch ganz persönlich danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr langjähriges Engagement und den Einsatz Ihrer Fähigkeiten zum Wohle und zur positiven Weiterentwicklung unserer Gemeinde.


Herr Groß bedankte sich für die persönlichen Worte und das Geschenk und sprach noch einige persönliche Worte anlässlich seiner 20-jährigen kommunalpolitischen Tätigkeit.


Lieber Herr Schaible,

Sie erhalten in Anerkennung Ihrer Verdienste nach 20-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat eine Ehrenurkunde und Auszeichnung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Diese Auszeichnung ist mehr als verdient. Dies begründet sich nicht nur durch die 20 Jahre ehrenamtliches Engagement, sondern aufgrund Ihrer Qualitäten und Stärken und der daraus resultierenden besonderen Rolle, die sie im Gemeinderat haben.
Ihre Heimatgemeinde ist Ihnen sehr wichtig. Durch Ihre Tätigkeit als selbstständiger Handwerker haben Sie sehr viele Kontakte zu zahlreichen Einwohnerinnen und Einwohnern. Als Handwerksmeister, der sich nicht nur auf das Urgewerk Elektro, sondern auch auf die Themen Heizung, Energie und Geothermie konzentriert, haben Sie ein besonders hohes technisches Verständnis. Bei Diskussionen, bei denen Sie sich dabei einbringen, ist es nicht immer einfach, auch nicht für die externen Ingenieure und andere Fachleute. Ihnen geht es dabei um „Ihr Gechingen“ und um eine aus Ihrer Sicht möglichst geschickte Lösung. Auch mit mehreren Vereinen sind Sie stark verbunden. Sportlich selbst aktiv sind Sie als top Faustballer.

Nach einer 10 jährigen Pause sind Sie seit 2014 wieder im Gemeinderat engagiert.

Im geselligen Teil der Gemeinderatsarbeit, wie z.B. bei der Weihnachtsfeier in den Röserhütten, verstehen Sie es auf hervorragende Art und Weise den Abend stimmungsvoll mit Ihrem Akkordeon zu begleiten. Auch dafür herzlichen Dank.

Im Namen der Bevölkerung und des Gemeinderats und auch ganz persönlich danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr langjähriges Engagement und den Einsatz Ihrer Fähigkeiten zum Wohle und zur positiven Weiterentwicklung unserer Gemeinde.


Herr Schaible bedankte sich für die persönlichen Worte und das Geschenk und sprach noch einige persönliche Worte anlässlich seiner 20-jährigen kommunalpolitischen Tätigkeit.


Lieber Herr Schwarz,

Sie erhalten in Anerkennung Ihrer Verdienste nach 20-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat eine Ehrenurkunde und Auszeichnung des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Diese Auszeichnung ist mehr als verdient. Dies begründet sich nicht nur durch die 20 Jahre ehrenamtliches Engagement, sondern aufgrund Ihrer Qualitäten und Stärken und der daraus resultierenden bedeutenden Rolle, die Sie im Gemeinderat haben.

Auch Sie haben in Gechingen bereits Ihre Kindheit verbracht, Ihre Heimatgemeinde ist Ihnen sehr wichtig und Sie sind deshalb besonders eng mit Gechingen verbunden.
Durch Ihr sportliches Engagement seit Jahrzehnten im Tischtennis und früher auch im Fußball, als Diakon, früherer Kirchengemeinderat und langjähriger SPD Ortsvereinsvorsitzender, kennen Sie sehr viele Einwohnerinnen und Einwohner. Sie engagieren sich bei zahlreichen Themen, naturgemäß bei sozialen Themen noch etwas stärker. Sie setzten sich beispielsweise für sozialverträgliche Kindergartengebühren ein. Soziale Ausgewogenheit und Gerechtigkeit ist Ihnen besonders wichtig. Wenn jemand nach Ihrer Einschätzung zu Unrecht angegriffen wird, äußern Sie sich entsprechend.

Was unbedingt noch hervorzuheben ist, sind Ihre sehr guten geschichtlichen Kenntnisse, auch bezogen auf die Heimatgeschichte. Hier haben Sie auch schon Texte wie über die Martinskirche verfasst.
Im Namen der Bevölkerung und des Gemeinderats und auch ganz persönlich danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihr langjähriges Engagement und den Einsatz Ihrer Fähigkeiten zum Wohle und zur positiven Weiterentwicklung unserer Gemeinde.

 

Herr Schwarz bedankte sich für die persönlichen Worte und das Geschenk und sprach noch einige persönliche Worte anlässlich seiner 20-jährigen kommunalpolitischen Tätigkeit.


Sportfreunde Gechingen
Erweiterung des Tribünendaches sowie Errichtung eines Geräteraums auf dem Flurstück 3146, sowie dem gemeindlichen Flurstück 3145

Herr Weber von den Sportfreunden Gechingen stellte den Sachverhalt vor.

Um das Bauvorhaben auf dem Flst. Nr. 3146 und 3145 realisieren zu können, sind insbesondere die Verpachtung des gemeindlichen Flst. Nr. 3145 sowie die Gewährung eines Zuschusses notwendig.  

Herr Bürgermeister Häußler ergänzte den Sachverhalt um die baurechtlichen Themen.

Das Landratsamt Calw fordert zusätzlich noch die Übernahme einer sogenannten Vereinigungsbaulast, damit die Flurstücke Nr.  3146 + 3145 gemeinsam überbaut werden können.
Außerdem sei die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bausache erforderlich. Das Flst. Nr. 3146 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchhalde 2 (Sondergebiet) und das Flst. Nr. 3145 im Außenbereich.

Ein Gemeinderat bemängelte, dass im Vergleich zu anderen Förderungen in den letzten Jahren die Förderung in Höhe von 38,2 % an den Gesamtkosten bzw. 55,6 % der monetären Ausgaben keine Gleichberechtigung erkennbar sei. Man sollte Vereine gleichberechtigt fördern.

Ein anderer Gemeinderat erklärte, dass man nicht alle Förderungen anhand dieser Förderquote vergleichen kann. In einige Vorhaben würden auch andere Förderungen wie beispielsweise durch das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum miteinfließen.  

Von einem Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass man bei einer solchen Förderung für die Sportfreunde Gechingen auch alle anderen Maßnahmen für diesen Verein  berücksichtigen sollte.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass der Verwaltung ein 5-Jahres-Plan vorgelegt wurde und man die anderen Förderungen im Zuge der Haushaltsplanung 2020 mit dem Sportverein besprechen werde und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeinde Gechingen verpachtet das Flst. Nr. 3145 unentgeltlich an die Sportfreunde Gechingen e.V. zu den genannten Konditionen.
  2. Der Übernahme einer Vereinigungsbaulast wird zugestimmt.
  3. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
  4. Die Gemeinde Gechingen gewährt für die Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von max. 25.000 € bzw. max. 56 % der monetären Ausgaben.

 

Vergabe der Elektro-/Mess- und Regeltechnik/hydraulische Ausrüstung
(u. a. Pumpentausch) für die Pumpstation Brühl

Herr Braun stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.
Die technische Ausrüstung solle saniert und an das geänderte Versorgungsschema angepasst werden.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist zukünftig aus dem Pumpwerk Brühl eine maximale Rohwasserfördermenge von 70 m³/Stunde erforderlich (Fördermengenbestand 60 m³/Stunde).
Um die höheren Fördermengen abzudecken, ist der Austausch der vorhandenen Pumpen gegen leistungsstärkere drehzahlgeregelte Pumpen geplant.

Die bestehende Schaltanlage wird erneuert und zum Einsatz kommt eine sogenannte Niederspannungs-Schaltanlage als stahlblechgekapseltes System, anschlussfertig verdrahtet in Schrankbauweise. Für den Umschluss sämtlicher Aggregate auf die neue Schaltanlage wird ein Konzept erstellt, um die Wasserversorgung rund um die Uhr auch während der Umbauarbeiten sicherstellen zu können. Die Schaltanlage wird durch ein aktuelles Automatisierungs- und Visualisierungssystem ersetzt, die Anlagenteile des Pumpwerks werden im Rahmen der Sanierung direkt über ein Fernmeldekabel angesteuert. Zukünftig wird das Pumpwerk auch an die Wasseraufbereitung im Wasserwerk (Wasserturm) angebunden.

Von der Verwaltung wurden jeweils fünf Anbieter für die jeweiligen Technikgewerke zur Angebotsabgabe aufgefordert. Pro Technikgewerk haben vier Anbieter ein Angebot abgegeben.

Nach Prüfen und Werten der Angebote (siehe Preisspiegel) könnten die Arbeiten an die Firma Wittinger GmbH (E-/MSR-Technik) in Höhe von 74.981,42 € vergeben werden und die weiteren Aufgaben an die Firma Fischer Metallbau in Höhe von 76.750,48 €.

Ein Gemeinderat fragte, weshalb der Mittelansatz im Haushaltsplan 2020 um rd. 50.000 € erhöht werden muss.

Herr Braun erklärte, dass es sich hierbei um Nebenkosten handelt.

Ein Mitglied des Gremiums kritisierte, dass keine Rangfolge der Angebote in den Unterlagen an den Gemeinderat aufgeführt wurde und bittet darum beim nächsten Mal wieder eine zu erstellen.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob das EDV-Programm in den Angeboten enthalten sei.

Herr Braun erklärte, dass dies im Angebot enthalten sei.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Wittinger GmbH in Höhe von 74.981,42 € sowie die weiteren Arbeiten an die Firma Fischer Metallbau in Höhe von 76.750,48 €.


Verbindliche Teilnahme der Gemeinde an der Generalunternehmer- Ausschreibung (GU-2 Ausschreibung), Eigenbetrieb Landkreis Calw

Herr Braun stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.
Der Eigenbetrieb Landkreis Calw (EBLC) führt für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Generalunternehmerausschreibungen zur Realisierung der örtlichen Breitbandnetze durch. Eine erste GU Ausschreibung wurde bereits erfolgreich durchgeführt. Die Gemeinde hat die Möglichkeit an der zweiten Generalunternehmerausschreibung (GU-2) teilzunehmen, ein mehrstufiges Verfahren enthält Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren und ein verbindliches Angebot. Erste Voraussetzung für das gesamte Gemeindegebiet ist die erstellte FTTB-Strukturplanung, diese Strukturplanung hat die Breitbandberatung Baden-Württemberg für Gechingen erstellt.

Die sogenannte Unbedenklichkeitserklärung wurde von der Verwaltung zusammen mit dem Förderantrag beim Bund zwischenzeitlich eingereicht.

Die Kosten für die technische und juristische Begleitung der GU-2 Ausschreibung werden entsprechend dem prozentualen Anteil des Gechinger Gewerbegebietes im Verhältnis zur gesamten Auftragssumme verteilt, es wird derzeit von ca. 5.000 € Kosten je
1 Million Euro Vergabesumme ausgegangen. Diese Kosten sind im Rahmen der Bundesförderung zu 50 % förderfähig.

Geplant ist den FTTB-Ausbau des Gewerbegebietes anzugehen inklusive der Zuleitung, sowie das Herstellen der ortsinternen Backbone Verbindung. Die überörtliche Hauptleitung Backbone soll auch innerhalb der Gemeinde lückenlos entstehen, hierfür wird das Teilstück vom S-IT-Anschlusspunkt (vor Gebäude Dürr Optronik) über einen POP (point of presence) bis zum Rathaus geplant, mit berücksichtigt ist auch der Neuanschluss für das Neubaugebiet Furt.

Die Grobkostenschätzung für den FTTB – Ausbau des Gewerbegebietes inklusive der Zuleitung sieht Kosten in Höhe von ca. 1.140.000 € vor, in einer weiteren Kostenschätzung für die ortsinterne Hauptleitung (Backbone) ist von Kosten in Höhe von ca. 198.000 € auszugehen (die Förderung des Landes sieht einen Fördersatz in Höhe von 42 % vor), der entsprechende Förderantrag wurde bereits von der Verwaltung gestellt.

Unter Haushaltsstelle 7610.950001 sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von   300.000 € eingestellt, in den Mittelanmeldungen für 2020 sind die Zahlen entsprechend fortzuschreiben.

Von einem Gemeinderat wurde betont, dass der Breitbandausbau für die Gemeinde Gechingen sehr wichtig sei.

Ein Gemeinderat fragte, ob die Leerrohre bereits verlegt wurden.

Herr Braun erklärte, dass sich der Bauleiter/die Baufirma bisher auf das Baugebiet konzentriert habe und die Leerrohre deshalb noch nicht verlegt werden konnten. Unter günstigen Außenbedingungen solle dies Anfang des nächsten Jahres erfolgen.

Ein weiterer Gemeinderat fragte, weshalb sich der Fördersatz lediglich auf 42 % belaufe.

Herr Braun erklärte, dass die Förderung des Landes einen Fördersatz in Höhe von 42 % vorsehe. Der gesamte Fördersatz (mit Bundesförderung) belaufe sich aber auf 85 %.

Von einem Gemeinderat wurde betont, dass der Breitbandausbau in kommunaler Hand bleiben solle.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die verbindliche Teilnahme an der GU-2 Ausschreibung, vorbehaltlich des Vorliegens der Förderbescheide. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, den Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw mit der Durchführung der GU-2 Ausschreibung zu beauftragen. Die Gemeinde beteiligt sich anhand der prozentualen Anteile an den Kosten zur technischen und juristischen Begleitung.


Erweiterung Baugebiet „Furt“
Option der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Furt“ nach § 13b BauGB (hier: Aufstellungsbeschluss)

Herr Bürgermeister Häußler stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.
Die Gemeinde Gechingen beabsichtigt, über das in Umsetzung befindliche Baugebiet „Furt“ hinaus perspektivisch weitere Wohnbauflächen bereitzustellen. Grund hierfür ist die weiterhin anhaltend hohe Nachfrage nach Bauplätzen, welche sich auch in der Bauplatzvergabe im Baugebiet „Furt“ wiederspiegelt. Grundsätzliches Ziel der Gemeindeentwicklung ist es dabei, die Bevölkerungszahl der Gemeinde auch langfristig stabil zu halten und die vorhandenen Infrastrukturen zu sichern.

Nachdem eine weitere Entwicklung des Baugebietes „Furt“ nach Westen nicht im Flächennutzungsplan enthalten ist, würde es sich anbieten, planungsrechtlich die Baugebietserweiterung über den § 13b BauGB abzuwickeln. Im Rahmen eines Verfahrens nach § 13b BauGB kann dabei eine wohnbauliche Entwicklung vollzogen werden, ohne dass eine Änderung des Flächennutzungsplans im Vorgriff erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan kann nachrichtlich im Nachgang des Bauleitplanverfahrens berichtigt werden. Weitere Vorteile eines Verfahrens nach § 13b BauGB liegen u.a. insbesondere darin, dass formal keine Umweltprüfung vollzogen werden muss, die Frage des Bedarfsnachweises nicht auf Ebene des Flächennutzungsplans geführt werden muss und das Verfahren analog der Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB verfahrenstechnisch und zeitlich gestrafft werden kann.

Der § 13b BauGB zielt in seiner planungspolitischen Zielsetzung inhaltlich auf die beschleunigte Bereitstellung von Wohnraum ab und ist derzeit nur befristet im Baugesetzbuch enthalten. Die Befristung bezieht sich dabei auf den Zwang, das Verfahren förmlich bis zum 31.12.2019 einzuleiten (Aufstellungsbeschluss / Veröffentlichung) und nachfolgend das Bauleitplanverfahren bis zum 31.12.2021 mit Satzungsbeschluss abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Befristung war zwar bundespolitisch stark in der Diskussion, um weiterhin beschleunigt Wohnraum bereitzustellen, wird jedoch nach aktuellem Kenntnisstand wohl nicht erfolgen.

Ein Gemeinderat erklärte, dass der § 13b BauGB nicht für einen Schnellbeschluss eingeführt wurde. Man wecke lediglich Erwartungen.

Ein weiterer Gemeinderat führte aus, dass dieses Thema sehr kurzfristig in den Gemeinderat eingebracht wurde, jedoch sollte man die Gelegenheit nutzen, da es in Zukunft schwierig werden wird neue Baugebiete zu erschließen.

Ein Gemeinderat wollte wissen, ob es realistisch sei in zwei Jahren Grundstückseigentum zu erwerben.

Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass lediglich der Satzungsbeschluss innerhalb von zwei Jahren gefasst werden müsse aber noch nicht angefangen werden müsse zu bauen.

Ein weiterer Gemeinderat sagte, dass die Verwaltung in den kommenden Jahren bereits mit großen Projekten ausgelastet sei.

Von einem weiteren Gemeinderat wurde betont, dass die Warteliste groß sei aber man auch Wohnobjekte für ältere Menschen und Alleinstehende benötige.

Weiter sprach sich ein Gemeinderat gegen das Vorhaben aus. Man umgehe mit diesem Paragraphen den Naturschutz, auch hier müsse der Gemeinderat seine  „Hausaufgaben“ machen.

Ein weiterer Gemeinderat betonte, dass man die Chance der Erweiterung des Baugebiets Furt nutzen müsse um junge Leute hier behalten zu können.

Von einem anderen Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die hohen Kosten, welche auf Gechingen in den kommenden Jahren zukommen werden, die Erweiterung des Baugebiets Furt wichtig sei.

Demgegenüber betonte ein anderes Gemeinderatsmitglied, dass der § 13b BauGB im Zeichen des Wohnungsmangels in Ballungsräumen in Kraft trat. Ein Ballungsraum sei Gechingen nicht.

Ein weiterer Gemeinderat konnte sich nicht vorstellen, dass sich die Mehrzahl der jungen Leute bei den Grundstückspreisen aktuell in Gechingen etwas leisten könne.

Demgegenüber entgegnete ein anderes Mitglied des Gemeinderats, dass es um jeden Menschen schade sei, den man aufgrund von zu wenig Wohnraum in Gechingen verlieren würde.

Beschluss:

Der Gemeinderat lehnte mit 6 Ja-, und 6 Nein-Stimmen die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Furt“ ab.


 Ausscheiden von Frau Barbara Kellewald aus dem Gemeinderat

Herr Bürgermeister Häußler stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.
Frau Kellewald wurde bei der diesjährigen Kommunalwahl in den Gemeinderat der Gemeinde Gechingen gewählt. Zwischenzeitlich hat sie der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass sie ihren Wohnsitz wechselt und die Gemeinde Gechingen verlässt.

Gem. § 31 GemO scheiden Mitglieder aus, welche Ihre Wählbarkeit gem. § 28 GemO verlieren. Wählbar sind ausschließlich Bürger der Gemeinde Gechingen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Aus diesem Grund scheidet Frau Kellewald mit Wirkung vom 10.12.2019 aus dem Gemeinderat der Gemeinde Gechingen aus.

Kenntnisnahme:

Der Gemeinderat nahm vom Ausscheiden von Frau Barbara Kellewald aus dem Gemeinderat der Gemeinde Gechingen Kenntnis.


Nachrücken von Frank Schöninger in den Gemeinderat -
Feststellung durch den Gemeinderat, dass kein Hinderungsgrund besteht – Verpflichtung

Herr Bürgermeister Häußler stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.
Da Frau Barbara Kellewald aus dem Gemeinderat ausscheidet müsse eine andere Person der Liste der Freien Wähler nachrücken. Hierbei müsse durch den Gemeinderat festgestellt werden, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO bestehen.

Erste Ersatzperson der Freien Wähler ist Herr Frank Schöninger. Er würde gerne die ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Gechingen wahrnehmen. Hierfür darf kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 und 2 GemO vorliegen.

Herr Schöninger sprach die Treueformel.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellte fest, dass bei Herrn Frank Schöninger kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegt und Herr Schöninger als Ersatzperson von Frau Barbara Kellewald in den Gemeinderat der Gemeinde Gechingen nachrückt.


Besetzung der Ausschüsse

Herr Bürgermeister Häußler stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor.

Barbara Kellewald war Mitglied im Verwaltungsausschuss und Schulbeirat sowie Mitglied des Preisgerichts Kindergartenneubau Wolfswiesen.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eines nichtoffenen Planungswettbewerbes darf der Platz von Frau Kellewald im Preisgericht nicht nachträglich neu besetzt werden.

Wenn Herr Frank Schöninger anstelle von Frau Barbara Kellewald in den Gemeinderat der Gemeinde Gechingen nachrückt, soll er ebenfalls ihre Stelle in den entsprechenden Ausschüssen einnehmen.

Demnach ist Herr Schöninger in folgenden Ausschüssen vertreten:

  1. Mitglied Verwaltungsausschuss
  2. Mitglied Schulbeirat
  3. Stellv. Mitglied im Nachbarschaftsschulverband für Frau Eßlinger
  4. Stellv. Mitglied Technischer Ausschuss für Herr Schaible

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmte der Besetzung der Ausschüsse mit Herrn Frank Schöninger gem. der vorgestellten Strategie einstimmig zu.


Verschiedenes

Der erste stellvertretende Bürgermeister und Gemeinderat Klaus Böttinger ergriff das Wort. Er nahm die letzte Sitzung des Jahres zum Anlass Herrn Bürgermeister Häußler zu seinem 25-jährigen Jubiläum als Bürgermeister der Gemeinde Gechingen Lob und Anerkennung für die geleistete Arbeit auszusprechen. Im Namen aller Gemeinderäte sowie der Gemeindeverwaltung übergab er ein kleines Präsent sowie die Urkunde des Gemeindetags Baden – Württemberg. Im Anschluss hieran lud er alle Anwesenden im Anschluss an die Sitzung zu einem kleinen Umtrunk ein.




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