Kinderfreundliche Kommune
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Herzlich willkommen in Gechingen!
Die kinder & familienfreundliche Kommune im Landkreis Calw

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Aktuelles

Bekanntgaben

Herr Bürgermeister gab bekannt, dass Frau Gerlach die Gemeinde Gechingen verlassen wird und dies die letzte planmäßige Sitzung von ihr sein wird. Herr Bürgermeister Häußler bedankte sich bei Frau Gerlach für ihre Arbeit und sprach ihr gegenüber die besten Wünsche für die Zukunft aus.
Herr Böttinger bedankte sich in seiner Rolle als erster Bürgermeisterstellvertreter im Namen der Gemeinderäte auch bei Frau Gerlach und wünschte ihr alles Gute.
Frau Gerlach bedankte sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit.


Einwohnergespräch

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Erddeponieerweiterung – Kostenfeststellung und Nachtrag

Herr Dr. Schädel vom Ingenieurbüro Schädel stellte die Kostenentwicklung der Erddeponieerweiterung vor.

Von einem Gemeinderat wurde kritisiert, dass die Mehrkosten erst im Bau auftauchen und nicht schon in der Planung absehbar waren.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Frage gestellt, wer den Dreck, den die LKWs beim Ausfahren aus der Deponie hinterlassen, säubert.
Herr Braun erläuterte, dass bei starker Verschmutzung die Gemeinde sich um die Reinigung der Wege kümmert.

Ein Gemeinderat fragte nach, ob es eine Einbahnstraßenregelung geben wird, damit es keinen Begegnungsverkehr auf den schmalen Wegen gibt.
Herr Dr. Schädel erklärte, dass aufgrund der beiden Zu- und Abfahrten eine Einbahnstraßenregelung möglich sein wird. Lediglich auf der Strecke von der Althengstetter Straße her kommend, muss weiterhin Begegnungsverkehr möglich sein.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, dass solche Änderungen im Rahmen einer Sitzung des Technischen Ausschusses beraten werden soll.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig nachgehend den Nachtrag Nr. 4, die Kostenfeststellung im Vergleich zur Kostenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 160.000 Euro wurde zugestimmt.


Weitere Leerrohre im Bereich Talaue und Bergwaldsteige für den späteren Breitbandausbau

Herr Braun stellte den Sachverhalt vor:
Im Baugebiet Furt waren die notwendigen Erschließungsarbeiten der Medienträger abgeschlossen, über einen weiteren Leerrohrverbund sollen Anschlüsse an das bestehende Netz im Baugebiet geschaffen werden sowie die späteren notwendigen Anschlüsse an ein überörtliches Breitbandversorgungsnetz.
Für eine Glasfaserinfrastruktur mit nachgehender Breitbandversorgung sei es wichtig, überall dort wo größere Erschließungsmaßnahmen der Energieträger stattfinden, mit Leerrohren, wo erforderlich, mitzugehen. Spätere Erdarbeiten/Oberflächenmaßnahmen sollen dadurch verhindert werden, ein möglicher PoP Standort soll so schrittweise erreicht werden.
Die Netze BW plane Erschließungsarbeiten im Bereich Talaue und Bergwaldsteige. Für die Mitverlegung im genannten Bereich hat die Netze BW der Verwaltung ein Angebot für die Arbeiten erstellt, die Leistungen werden mit einem Bruttopreis in Höhe von 39.829,23 Euro angeboten.
Für das Mitverlegen werde uns eine Förderung in Aussicht gestellt.

Herr Braun erläuterte, dass der Beschluss wie folgt modifiziert werden muss:
Herr Bürgermeister Häußler erhält die Ermächtigung zur Auftragsvergabe nach Erhalt der Förderzusage.

Herr Braun erklärte auf Nachfrage, dass unser Anteil ca. 30-40% der Gesamtkosten betragen wird.

Weiter erklärte Herr Braun, dass die Förderung bei ca. 40€ pro Laufmeter liege.
Die Zeitschiene werde nächste Woche im Arbeitskreis besprochen. Die Leerrohre müssten im Oktober verlegt sein.

Von einem Gemeinderat wurde angeregt, mit den Netzbetreibern zu sprechen.
Herr Braun erklärte, dass es schon bekannt sei, welche Betreiber mit reingehen.

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilte einstimmig Herrn Bürgermeister Häußler die Ermächtigung zur Auftragsvergabe nach Erhalt der Förderzusage.


Beauftragung von Ingenieurleistungen – Strukturgutachten Wasserversorgung Gemeinde Gechingen

Herr Braun stellte den Sachverhalt vor:
Die zukünftige Entwicklung der Eigenwasserversorgung soll über eine sog. Strukturanalyse weiterbewegt werden. Nach Benennen der Einzelthemen in der letzten Sitzung des Gemeinderats (04.06.2019) wurde Büro Eppler zur Angebotsabgabe eines Gutachtens aufgefordert. Das Angebot wurde am 05.07.2019 Herrn Bürgermeister Häußler und Herrn Braun vorgestellt.
Vor Beauftragung muss von der Verwaltung ein Förderantrag gestellt werden. Nach Förderzusage soll Büro Eppler die Beauftragung für das genannte Gutachten erhalten. Herr Kornhaas sei der Verwaltung aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, parallel zur Vorbereitung des Förderantrags dieses Thema im Technischen Ausschuss  zu beraten, bevor das Gutachten beauftragt wird.

Beschluss:
Die Verwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat beauftragt einen Förderantrag entsprechend der Empfehlung des Landes Baden-Württemberg zu stellen.


Entgelte Kindergartenjahr 2019/2020

Herr Bastl stellte den Sachverhalt vor:
Die Landesverbände haben ihre gemeinsame Empfehlung für das Kindergartenjahr 2019/2020 veröffentlicht und sich auf eine Steigerung der Elternbeiträge in Höhe von ca. 3 % für das kommende Kindergartenjahr verständigt und entsprechende Richtsätze veröffentlicht.
Der Zuschlag für das Ganztagesangebot sollte nach Auffassung der Verwaltung unverändert bei 10 % (Empfehlung bis zu 25 %) bleiben.
Laut der Empfehlung der Landesverbände sollten durch die Entgelte rd. 20 % der Aufwendungen der Kommune gedeckt werden. Die Kostendeckung in Gechingen liegt bei den Kindergärten analog der Vorjahre bei rd. 15,8 %.
Das Essensentgelt sowie der Betreuungsaufpreis muss nach Auffassung der Verwaltung derzeit nicht angepasst werden.

Von einem Gemeinderat wurde kritisiert, dass es sich in einzelnen Fällen um bis zu 6% Erhöhung handelt, da immer aufgerundet werde.
Zudem wurde angeregt, dass komplette Thema an den Verwaltungsausschuss zu geben und die Kindergartenentgelte neu zu überarbeiten.

Herr Bastl erklärte, dass ein Vergleich der Kindergartenentgelte zwischen den Gemeinden sehr schwierig sei, da verschiedene Voraussetzungen angenommen werden.
Grundsätzlich müsse das Thema aufgrund der Umsetzung des §2b UStG überarbeitet werden, da die Gemeinde Gechingen evtl. eine Kindergartensatzung beschließen müsste.

Herr Bastl schlug vor, dieses Jahr noch der Entgelt-Erhöhung wie vorgeschlagen zuzustimmen und für das erstes Halbjahr 2020 soll eine VA Sitzung eingeplant werden, in welcher das Thema grundsätzlich überarbeitet werden soll.

Beschluss:
Der Gemeinderat lehnte mit 6 Ja-, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Erhöhung der Kindergartenentgelte wie in der Drucksache vorgeschlagen ab. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 bleiben die Entgelte somit wie bisher.
Für das erste Halbjahr 2020 wird eine VA Sitzung eingeplant um das Thema zu überarbeiten. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 soll eine neue Lösung vorliegen.


Unterbringung von Flüchtlingen in Rahmen der Anschlussunterbringung im Gebäude Calwer Straße 31 – Kostendarstellung

Herr Braun stellte den Sachverhalt vor:
Mitte des Jahres 2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass im Rahmen der Anschlussunterbringung 14 Flüchtlinge in Gechingen untergebracht werden sollen. Im Rahmen von Einzelterminen wurde die Unterbringung im Gebäude Calwer Straße 31 festgelegt. Den notwendigen Grundsatzbeschluss für die Instandsetzungen im oben genannten Gebäude wurde Ende des Jahres 2018 im Gemeinderat gefasst.
Die zwei Wohnungen mussten instandgesetzt werden, lediglich das Dachgeschoss sollte außen vor bleiben, der Zugang wurde fest verschlossen. Beginnend mit den Entrümpelungen durch unsere Mitarbeiter waren intensive und notwendige Arbeiten über alle Gewerke hinweg zu verzeichnen.
Die mittlerweile 32 Jahre alte Heizung konnte einfachst instandgesetzt werden. Vermutlich wird die Verwaltung das Thema Energieerzeugerersatz in den nächsten Monaten noch beschäftigen.
So liegen die Gesamtkosten bei ca. 56.000€.

Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nahm die Kostenfeststellung zur Kenntnis.


Befreiung Bebauungsplan Furt bezüglich Bauplatz Nr. 30

Frau Gerlach stellte den Sachverhalt vor:
Im Bebauungsplan Furt war auf den Bauplätzen Nr. 30-34 ursprünglich verdichtete Bauweise (Kettenhäuser) vorgesehen. Es sei aber auch offene Bauweise zugelassen, also können auch Einzelhäuser errichtet werden.
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werde jedoch die Vorgabe gemacht, dass die Grundstücke für Gebäude bei Einzelhausbebauung mind. 300m² groß sein müssen.
Der Bauplatz Nr. 30 hat 295m². Somit sei auf diesem Bauplatz keine Einzelhausbebauung zulässig. Falls die zukünftigen Nachbarn der Bauplätze Nr. 29 und 31 kein Interesse an der Errichtung eines Doppelhauses haben, würde der Bauplatz Nr. 30 „übrig“ bleiben, da keine Einzelhausbebauung auf diesem Grundstück zulässig sei.
Da Einzelhäuser baurechtlich in diesem Bereich zugelassen sind, können die Eigentümer der Bauplätze Nr. 29 und 31 auch nicht dazu verpflichtet werden, ein Doppelhaus zu errichten.
Da der Bauplatz nur 5m² kleiner ist, als die Vorgabe zur Errichtung eines Einzelhauses, schlägt die Verwaltung vor, diesbezüglich eine Befreiung in Aussicht zu stellen; unabhängig von einem vorliegenden Bauantrag. So habe der zukünftige Eigentümer Sicherheit, dass er entweder ein Doppelhaus oder auch ein Einzelhaus bauen darf.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellte einstimmig das Einvernehmen zu einer Befreiung im Bebauungsplan Furt in Aussicht, dass auf dem Bauplatz Nr. 30, Flst.-Nr. 7486 auch mit einer Größe von 295m² ein Einzelhaus errichtet werden darf.


Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde gefragt, wann die Fahrradweg-Schilder angebracht werden.
Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass es hierzu eine landkreisweite Ausschreibung gab. Diesen Monat habe die Verwaltung die Information erhalten, dass es drei Termine geben wird, wann die Bauhöfe die Schilder geliefert bekommen lassen. Wir seien beim zweiten Termin dabei. Sobald die Schilder geliefert werden, werden die Bauhöfe diese schnellstmöglich montieren.

Von einem Gemeinderat wurde angeregt, am Abzweig nach Ostelsheim auf beiden Seiten des Radwegs ein Schild „Vorfahrt achten“ anzubringen.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gechingen

Calwer Straße 14
75391 Gechingen

Telefon 0 70 56 / 201-0
Telefax 0 70 56 / 201-44 und 201-37

  info@gechingen.de

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