Kinderfreundliche Kommune
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Herzlich willkommen in Gechingen!
Die kinder & familienfreundliche Kommune im Landkreis Calw

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Aktuelles

Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben.


Einwohnergespräch

Ein Einwohner erklärte, dass sich eine Naturschutzgruppe in Gechingen gebildet hat. Es wurden zum Teil Pfosten i.V.m. Texten angebracht, dass hier nicht gemäht werden soll. Der Einwohner fragte, warum er dann von Gemeindemitarbeitern die Aufforderung erhalten habe, diese Schilder wieder zu entfernen.

Herr Bürgermeister Häußler entgegnete, dass er über diesen Vorfall informiert wurde. Die Naturschutzgruppe sollte, bevor sie so etwas auf Gemeindeeigentum abstecken, mit der Gemeinde reden und darum bitten, an diesen Stellen nicht zu mähen und nicht einfach ohne Absprache mit Pfosten abstecken. Mitarbeiterseite und Naturschutzgruppe sollten miteinander reden.

Ein Einwohner fragte, warum entlang der Straßen rechts und links jeweils ein Meter abgemäht wird?

Herr Bürgermeister Häußler antwortete, dass entlang von Kreisstraßen dies der Landkreis erledigt.
Von einem Gemeinderat wurde ergänzt, dass dies ein verkehrssicherungstechnisches Thema sei. Die Leitpfosten, welche reflektieren, müssen freigehalten werden, dass sie sichtbar bleiben.

Eigenwasserversorgung – weiteres Vorgehen im Hinblick auf die angesprochenen Themen Enthärtung, Fremdwasseranschluss, Suche nach neuen „weicheren“ Trinkwasservorkommen über Bohrungen

Herr Braun stellte den Sachverhalt anhand der Drucksache vor:
Die Wasserversorgung der Gemeinde Gechingen sowie die angeschlossenen Höfe erfolgt durch eigenes Quellwasser. Im Wasserwerk/Wasserturm befindet sich eine zentrale Trinkwasseraufbereitungsanlage und eine Desinfektionsanlage, seit November 2018 wird auch das Quellwasser Stöckbrunnen über die vorgenannten Anlagen geführt. Innerhalb des Versorgungsgebietes Gechingen gibt es die Hochzone, die Mittelzone und die Niederzone.

Die Betreuung des Verteilungsnetzes und der Hausanschlussleitungen sowie die Betreuung der Gewinnungseinrichtungen, des Wasserwerkes, der Bezugseinrichtungen und der Speichereinrichtungen wird seit 2011 von den Mitarbeitern des Zweckverbandes  Schwarzwaldwasserversorgung wahrgenommen.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte in einem ersten Schritt eine Betrachtung über die gesamte Eigenwasserversorgung der Gemeinde gelegt werden, unter Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Wassergesetzes Baden-Württemberg. Bei der Erhebung des möglichen Handlungsbedarfs sollten folgende Aspekte zum Tragen kommen: Wassermenge, Wasserqualität, Bauliche Anlagen, Versorgungssicherheit, Organisation.

Herr Braun ergänzte zur Drucksache, dass es in der Nachbargemeinde Aidlingen eine Entkalkungsanlage gebe. Das Vorgehen, unser Wasser nach Aidlingen zu führen, dort zu entkalken und anschließend wieder nach Gechingen zu führen, wird stark in Frage gestellt.

Es wurde vorgeschlagen, über eine externe Unterstützung ein Strukturgutachten zu erstellen. Die Verwaltung wird nach entsprechendem Beschluss ein Angebot für ein Strukturgutachten einholen. Im Haushaltsplan sei ein 6-stelliger Haushaltsansatz vorgesehen. Dieser werde voraussichtlich nicht benötigt. Man könne von 30.000-35.000€ ausgehen.

Von einem Gemeinderat wurde die bisherige Zeitachse zu diesem Thema kritisiert. Außerdem wurde angeregt, dass die Gemeindeverwaltung, dort wo es leistbar wäre, auch Punkte ohne externe Dienstleister bearbeiten könne.
Es wurde folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag beantragt: Vor- und Nachteile der genannten Aspekte sollen gegenübergestellt und bewertet werden.

Herr Braun stellte in Frage, dass die Gemeindeverwaltung dieses komplexe Thema in Eigenregie ohne externe Hilfe bearbeiten kann.

Herr Bürgermeister Häußler ergänzte, dass dem Gemeinderat die Möglichkeit gegeben werden soll, Punkte, die dem Gremium wichtig sind, vor Angebotseinholung der Verwaltung mitzugeben. Daher dieser Zwischenschritt, bevor die Verwaltung ein Angebot einholt.

Von einem Gemeinderat wurde eine Aufstellung gefordert, wie alt unsere Leitungen sind und wann diese ausgetauscht werden müssen.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob es einen Anlass gibt, dass die Wassermenge knapp werden könnte.

Herr Braun antwortete, dass es aktuell aus 2018 keinen konkreten Anlass diesbezüglich gibt.

Auf Nachfrage erklärte Herr Braun, dass es keinen Sinn macht, die Entkalkungsfrage loszulösen und vorab zu klären. Wenn es zu einer Mischwasserversorgung kommt und dadurch der Härtegrad verringert werden kann, wird möglicherweise keine Entkalkungsanlage mehr benötigt. Daher muss dies als Gesamtkonzept betrachtet werden und im Gesamten geprüft werden.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach den Auswirkungen einer Mischwasserversorgung gefragt. Welche gesundheitlichen Folgen hat möglicherweise das Mischen von verschiedenen Wassern, positive und negative Folgen? Dies soll im Strukturgutachten ebenfalls betrachtet und bewertet werden.

Von einem Gemeinderat wurde kritisiert, dass dieses Thema nicht im Technischen Ausschuss vorberaten wurde. Dies soll auch der schnelleren Entscheidungsfindung im Gemeinderat dienen.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Braun den folgenden Zeitplan: Die Beauftragung des Angebots soll nach der Sommerpause erfolgen.
Herr Bürgermeister Häußler sagte, dass im besten Fall bereits in der Sitzung am 23. Juli 2019 über die Beauftragung beschlossen werden kann.

Beschluss:
Der Gemeinderat nahm die Information zur Kenntnis, die Verwaltung wurde mit 11 Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung beauftragt, zu den genannten Beschreibungen ein Angebot über ein Strukturgutachten einzuholen. Dem Ingenieurbüro wird die Vorgabe gemacht, dass das Angebot bis in 4 Wochen der Gemeinde vorliegen muss. Dabei sind die Vor- und Nachteile der genannten Aspekte gegenüberzustellen und zu bewerten.


Verschiedenes

Ein Gemeinderat beantragte, dass der landwirtschaftliche Weg von der K4300 bis zur Anhöhung Anwesen Rolf Gehring asphaltiert wird bzw. dieses Thema auf die nächste Tagesordnung genommen wird. Die Asphaltierung soll nur die Gefällestrecken auf einer Länge von ca. 500m umfassen. Ein anderer Gemeinderat ergänzte, dass die gesamte Wegstrecke betrachtet werden müsste.

Herr Bürgermeister Häußler erläuterte, dass die Sitzung am 02.07.2019 für dieses Thema nicht möglich sei. Da sich der Weg im Landschaftsschutzgebiet befindet, wird auch eine Erlaubnis vom Landratsamt benötigt.

Von einem Gemeinderat wurde ergänzt, dass dieser Weg auch im Radwegplan enthalten ist.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, das Radwegenetz ganzheitlich zu betrachten und dieses Thema nach der Sommerpause auf die Tagesordnung zu bringen.

Herr Bürgermeister Häußler erklärte, dass ein Grundsatzbeschluss bzgl. des Asphaltierens im Juli noch möglich sei. Der sog. Baubeschluss ist aufgrund der hierfür benötigten fundierten Planung noch nicht möglich. Der „Zwischenschritt“, also der Grundsatzbeschluss kann voraussichtlich am 23.07.2019 auf die Tagesordnung genommen werden.

Auf Nachfrage erläuterte Herr Braun, dass der zusätzlich geplante Querweg bei der Erddeponie nicht gebaut wurde, da dieser Weg zum Großteil auf Privatgrundstück liege. Die Zufahrt soll weiterhin von oben und unten möglich sein.

Ein Gemeinderat beantragte, dass der Teilweg bei der Erddeponie asphaltiert werde. Laut Aussage des Landratsamtes hat dies aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet, wenig Aussicht auf Erfolg. Die Gemeinde solle erst den Betrieb der Erddeponie abwarten, wie dieser sich entwickelt, ob dieser Weg überhaupt benötigt wird. Dann soll das Thema nochmals besprochen werden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gechingen

Calwer Straße 14
75391 Gechingen

Telefon 0 70 56 / 201-0
Telefax 0 70 56 / 201-44 und 201-37

  info@gechingen.de

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